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Als äußeres Zeichen der Bedeutung der Städteordnung von 1808
für die konstitutionelle Staatsverfassung kann es gelten, daß eine Be—
stimmung aus ihr in alle späteren Verfassungen übergegangen ist. Es
ist dies der Inhalt des oben S. 100) im Wortlaut wiedergegebenen 8110.
Zuletzt finden wir den darin ausgesprochenen wichtigen Grundsatz wahrer
Volks vertretung im Artikel 29 unserer deutschen Reichsverfassung
von 1871 mit folgenden Worten wieder: „Die Mitglieder des Reichs-
tages sind Vertreter des gesamten Volkes und an Aufträge und Instruk—
tionen nicht gebunden.“ —
II. Die Bedeutung der Städteordnung für das Emporblühen
der Städte.
Hundert Jahre sind nunmehr seit dem Erlaß der Städteordnung
oerflossen. In dieser langen Zeit haben die Städte zeigen können, ob
fie vermochten, das ihnen einst geschenkte Vertrauen zu rechtfertigen. Sie
haben es gerechtfertigt. Freilich einen oft mühsamen Weg haben sie zu—
rücklegen müssen, ehe sie die Höhe erreichen konnten, auf der sie heute
stehen. Wegesanfang und heutigen Standpunkt wollen wir mit zwei
Beispielen bezeichnen. Als erstes eine Beschreibung unserer Reichshauptstadt
Berlin aus dem Jahre 1808; sie mag uns ein Bild von dem Zustande
geben, in dem sich die Städie befanden, als der Selbstverwaltung ihr
Wohl und ihre Förderung anvertraut wurde. Die Schilderung stammt
aus der Feder eines höheren Beamten der damaligen Zeit; es wird uns
fast schwer an ihre Unparteilichkeit zu glauben, wenn wir lesen:
Dem Reisenden, der durch den märkischen Sand nach der Stadt herangezogen
ist, „kommt nahe an der Barriere ein pestilenzialischer Geruch entgegen, denn die
Berliner laden allen ihren Unrat nahe vor den Toren ab; an der Straße von
Frankfurt ist es auch damit noch nicht genug; sondern hier hat der Schinder selbst
jeine Werkstätte aufgeschlagen. Jeder kann sich also vorstellen, welch ein liebliches
Bemisch von Gestank, die Exkremente von Berlin und das Aas der krepierten Haus⸗
tiere, dem Reisenden hier entgegenduften. Hat man im Tore die unleidliche Revision
der Akzisebeamten überstanden und dem wachthabenden Offizier seine hundert Fragen
beantwortet, damit er die öffentliche Neugier befriedige (denn zu weiter dienen sie
nichts) so steht man sich in die Mitte ärmlicher Hütten, Wiesen und Felder versetzt
les wäre denn, man pafsierte in die Tore der Friedrichstadt ein); oft sieht man aber
nichts, denn der kleinste Zephyr erregt einen so unerträglichen Staub, daß man die
Augen fest zudrücken muß“. Schlimm ist es auch um Straßenpflaster und Straßen⸗
ceinigung bestellt. „In die Rinnsteine leert man die Nachtstühle und allen Unrat
der Küche aus und wirft krepierte Haustiere hinein, die einen unleidlichen Gestank
oderbreiten. — Hat es geregnet, so werden die Kothaufen in den Straßen zusammen⸗
geworfen, und da diese oft Tag und Nacht auf den Abholer warten müssen, so
kann man es im Finstern sehr leicht versehen, hinein zu geraten und bis an die
Knie verunreinigt zu werden.“
Was brauchen wir erst solchem Zustande gegenüber ein Gegen⸗
beispiel aus der Neuzeit anzuführen? Jede große, jede kleine Suadt