573) Giebt es gerechte und ungerechte Werte? 115
bildung anwenden will, übersieht die elementare pfychische Thatsache, daß jede Wert⸗
bildung, so gut wie jede andere gesellschaftliche Thatsache, dem Urteil unterliegt, ob sie
den fittlichen Idealen entspreche, heilsam fürs Ganze und alle Teile wirke. Sie nimmi
ohne Beweis an, jede ungesunde Preisbildung sei etwas Vorübergehendes und trage
stets eine Selbstkorrektur in sich: eine Herabdrückung des Lohnes z. B. decimiere die
Bevölkerung und erzeuge dadurch wieder höheren Lohn; sie verkennt, daß die Proletari—
sierung und die zu niedrigen Löhne leicht dauernde sein können. Sie steht auf dem
oon uns oben bekämpften Standpunkt, daß jede Größe von Angebot und Rachfrage
nit unabweislicher Folge eine bestimmte Werthöhe erzeuge, die nur mit dem Wechsel
dieser Größen wieder anders werden könne. Sie verkeunt die pfychischen und sittlichen
Ursachen, die hier eingreifen, die Werte modifizieren.
Es scheint zur Klarstellung der Beurteilung des Wertes, wie sie vom sittlichen
und gemein-wirtschaftlichen Standpunkt aus steis neben dem individuell⸗ egoistischen
erfolgt und auch praktische Wirkungen hat, nötig, noch ein Wort über die Möglichkeit
verschiedener Werturteile über dasselbe Gut und über die Frage gerechter Werte und
Preise zu sagen.
Schon nach dem oben (8 171) Ausgeführten sind abweichende Werturteile über
dieselbe Ware oder Leistung zur selben Zeit nicht bloß zwischen verschiedenen Personen,
sondern sogar von seiten derselben Person möglich, je nach den verfolgten Zwecken und
je nach dem Standpunkt, auf den sich die Urteilenden stellen. Wer' die Zukunft mit
in Rechnung zieht, an ein künftig mögliches Fallen oder Steigen des Wertes denkt,
arteilt anders, als wer nur das Heute im Auge hat. Der Affektionswert ist für
dieselbe Person ein anderer als der Kaufwert, diefser als der Ertragswert. Wer ver—
laufen will, urteilt etwas anders, als wer kaufen will. Wer nur an sich denkt, voll⸗
gieht andere Werturteile, als wer das Gemeinwohl berückfichtigt. Im Kopf jedes
Wirtschafters stehen neben den rein fubjektiven objektive Erwägungen; neben der Absicht,
nöglichst teuer zu verkaufen, möglichst billig zu kaufen, ist eine Vorstellung vorhanden,
daß ein Preis als hergebrachter, als den Koften entsprechender, als auskömimlicher, den
Verhaltnissen und sonstigen Preisen angepaßter gerecht und billig sei oder nicht.
So erklärt sich ja auch einfach der Widerspruch zwischen allen Rechtsphilosophen
von Aristoteles bis Herbart und Trendelenburg einerseits, die für den gerechten Markt—
verkehr verlangen, daß gleiche Werte auf dem Markte gegeneinander gegeben werden,
und der Behauptung neuerer Nationalbkonomen andererseits, die lehren, es könnte
überhaupt nur ein Geschäft zustande kommen, wenn der Verkäufer und der Käufer
Ware und Geld verschieden werteten. Beides kann und wird gleich wahr sein, jedes
bon einem anderen Wertstandpunkt aus. Der obige Pferdeverkauf zu 220 Markt setzt
poraus, daß A das Pferd, B die 220 Mark im RMoment etwas höher schätzt. Aber
beide entschließen sich leicht dazu, wenn ihre vorherigen subjektiven Schätzungen 220
nahe standen, wenn ihre Vorstellungen von einem entsprechenden angemessenen Preis
etwa zwischen 218 und 225 lagen. Dann sind für sie in der That das Pferd und
die 220 Mark im großen und ganzen eine Wertgleichung; der eine Wert wird als ein
Stellvertreter des anderen betrachtet. Hatte der Verkäuser aber auf 300 gehofft, der
Käufer nur 100 geben wollen, hatte vollends jeder seine subjektive Schätzung in Über—
einstimmung geglaubt mit dem bisherigen Marktwert, mit den Produktionskosten, mit
d durch das Pferd bez. seinen Verkauf zu erzielenden Gewinn, so fühlen sie sich
venachteiligt. Und zwar um so mehr, je mehr die Not sie zum Abschluß trieb, je mehr
der eine vom anderen Machtmißbrauch oder gar Schlimmeres annimmi.
Wir werden allgemein sagen können: je kleiner die Abweichungen der Marktpreise
bom hergebrachten oder vom gerecht empfundenen Werte sind, desto weniger werde
elagt, der volkswirtschaftliche Prozeß gehe dann ruhig seinen Gang, alle Teile feien
eridigt könnten auskommen. Jede starke plötzliche Abweichung aber vom hergebrachten
ie, jede Anderung, welche janzen Klafsen eine Einschränkung der Lebenshaltung
9 egt, werde als Stoͤrung für den einen Teil, als unbequeme oder gar als ungerechte
nderung des Vreises und des Finkommens empfunden. Aber auch Preis- und Wen