577) Das ältere Taxwesen.
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seit sehr langer Zeit gewohnt; das meiste Verkaufte war ein Überschuß über die Eigen—
wirtschaft; man konnte leben, ob man etwas mehr oder weniger dafür erhielt; ein
starker Erwerbstrieb fehlte noch, dagegen war die Verpflichtung, dem Armen, dem
Rachbar, der Gemeinde, dem König die UÜberschüsse abzugeben, noch lebendig; übergroße
Verkaufsgewinne erschienen noch jedem unrecht, wie z. B. ein karolingisches Kapitular
derbietet, an einen Wanderer teurer zu verkaufen als auf dem nächsten Markte.
Wenn wir aus dem Altertum nicht viel von Markttaxen wissen, so hängt das
wohl damit zusammen, daß unsere Überlieferung aus der spätesten geldwirtschaftlichen,
erwerbssüchtigen, die Taxen abstreifenden Zeit stammt. Jedenfalls sind dann Taxen
vom älteren Mittelalter bis auf das letzte Jahrhundert so allgemein vorgekommen, daß
ich glauben möchte, sie seien ein Bestandteil auch des antiken Marktwesens gewesen.
Der bekannte große Preistarif Diocletians, der für Hunderte von Waren und Leistungen
ieste Preise ansetzt, war gewiß eine Folge der damaligen Münzrevolution, er erstrebte
eine Anpassung der Preise an die neue Kupfermünze; er mag erlassen sein zum Zweck
der Sicherstellung der stark vergrößerten Armee; — eine solche Maßregel ist aber doch
rur denkbar, wenn Taxen überhaupt etwas Hergebrachtes waren. Die karolingische
Berwaltung hat dann ebenso Taxen auf den Märkten gekannt wie die ganze folgende
Zeit. Das Augsburger Stadtrecht von 1276 sieht Taxen für Lebensmittel, Wein,
Brot als selbstverständlich an; es verfügt nur, daß der Burggraf die Mitglieder des
Rats dabei zuziehen soll. Die Constitutio pacis generalis von 1281 sagt: es soll ein
ieglicher Richter in jeglicher Stadt und in jeglicher Pfarre mit den Alten, den Besten
und Teuersten, bei dem Eid vor der Kirche den Kauf setzen und das Lohn, Schmidten,
Webern, Schneidern u. s. w.; und wer mehr nimmt, deun ihm gesetzt ist, der soll dem
Richter als oft 72 Pf. geben. Wo die Taxen verschwinden, verlangt das Volk sie
immer wieder, wie z. B. das populäre Programm, das unter dem Namen eines
Testaments Kaiser Sigismunds bekannt ist. Wenn Geld- und Münzrevolutionen alle
Preisbildung verwirren, werden die Taxordnungen wieder nötiger als sonst, dehnen sie
sich auf zahlreichere Waren und Leistungen aus (wie 1622 -1680). Auch überall, wo
Truppen sich selbst verpflegen sollen, werden sie besonders eingeschärft, ausgedehnt, mit
größerer Sorgfalt als sonst gemacht; so 1158 in der Ordnung für das deutsche Heer
Si mercator teutonicus carius vendiderit, camerarius aufert ei omne forum suum et
verberabit eum), so von 1660-1718 in Preußen mit Schaffung des geldbezahlten,
auf Markteinkauf angewiesenen stehenden Heeres.
Aber auch ohne solche besonderen Anlässe bleibt obrigkeitliche Taxierung der
wichtigen Lebensmitiel, besonders von Brot, Fleisch und Bier, im größeren Teil Europas
üblich bis zur Gewerbefreiheit, teilweise bis über fie hinaus. Die englischen Lohntaxen,
welche von den Obrigkeiten seit dem 18. Jahrhundert, von den Friedensrichtern seit
1851 bis ins 18. Jahrhundert festgesetzt wurden, sind ebenso wie die gesetzlichen Zins—
sätze ein Bestandteil dieser auf die Herstellung eines „uustum préetium“ gehenden Politik.
An die Moͤglichkeit und Notwendigkeit gerechter obrigkeitlicher Preissatzung glaubten die
Menschen viele Jahrhunderte lang, und mit um so mehr Recht, je zufälliger und ge—
bundener der Marktverkehr noch war. Luther und Calvin verlangen Taxen, wie
Seckendorff und Becher, Leibniz und Thomasius, Friedrich der Große und Fichte. Erst
die individualistische Naturlehre der Volkswirtschaft verurteilte sie; sie lehrte: entweder
stimmten die Taxen mit dem natürlichen Marktwert überein, dann seien sie unnötig,
oder sie seien hoher oder niedriger; im erften Fall schadeten sie dem Konsumenten, im
weiten dem Produzenten, störten das Geschäft. Man hatte die Tarxen vor allem auch
als ein Mittel gegen das Monopol der Zunfte angesehen; jetzt, da sie fielen, nahm
man an, die freie Konkurrenz mache sie überflüssig, erzeuge ohne weiteres richtige Preise.
Die gewerbefreiheitlichen Taxierungsverbote erregten aber vielfach Unzufriedenheit
und Reaktion. In den meisten, zumal den kleinen Staͤdten wurden die bisher tarierten
Varen teurer, der erwartete technische Fortschritt trat nicht überall ein. Man entschloß
sich vielsach, einzelne Taxen zu belafsen, wie 1811 die für die Müller in Preußen,
791 die für Brol und Megerfleisch in Frankreich, noch 1878 beslanden n68