Full text: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

126 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 584 
einigen sich zuletzt, nachdem in der Presse, in Enqueten, in Verhandlungen von Eisen⸗ 
bahnräten, Parlamentsausschüssen und Parlamenten alle Seiten gehört sind, teils in 
der Form von Vereinbarungen, teils in der von Regierungsentscheidungen, aber immer 
so, daß in der neuen veröffentlichten Tariffestfetzung für längere Zeit eine mittlere Linie 
teils nach Recht und Billigkeit, teils nach dem jeweiligen Drucke der einen oder anderen 
Seite als maßgebend festgesetzt wird. 
Über die Art, wie die wichtigen angeführten Preisbestimmungsgründe sich da 
geltend machen, seien nur noch einige Worte beigefügt. 
1. Daß die Transportanstalten zunächst an den älteren überlieferten Frachtsfätzen 
festhalten, zumal in der ersten Zeit ihrer Neubegründung, ist natürlich; ebenso, daß 
sie im ganzen die höheren Sätze verteidigen. Doch haben sie vielfach auch eingesehen, 
daß eine Herabsetzung ihnen durch gesteigerten Verkehr nützen könne. Die englischen 
Eisenbahnen mußten freilich zu ausgiebiger Anwendung der ihnen später so nützlichen 
dritten Personenklasse erst gegwungen werden. 
Feste, wenigstens für gewisse Zeiten stabile Tarife begehrt in erster Linie das 
Publikum; der Unternehmer und Händler muß einen festen Anhalt haben, wie er die 
Frachten zu berechnen hat, fonst kann er keine Kalkulation für die Zukunft machen. 
Oft hört man daher von dieser Seite den Ausspruch, Stabilität und Gleichmäßigkeit 
in der Anwendung der Tarife sei wichtiger als Herabsetzung. 
Aber auch die große Transportanstalt selbst mit ihren Hunderten und Tausenden 
don Beamten kann täglich Tausende von Frachtverträgen glatt und schnell nur dann 
abschließen, wenn sie feste Preise hat, nicht im einzelnen Fall feilschen will; fie kann 
ihren Einzelbeamten keine Vollmacht dazu geben. Höchstens mit ganz wenigen großen 
Benützern kann sie etwa Sonderverträge über große Frachtmassen schließen. 
2. Die Abstufung der Frachtsätze nach dem, was eine Ware tragen kann, hat zu 
den sogenannten Wert- und Klassifikationstarifen geführt; wie die älteren Frachtanstalten 
haben die Eisenbahnen die im Verhältnis zu ihrem Gewicht wertvollen Waren hoch, 
die schweren ihrem Gewicht nach billigen Massengüter niedrig belegt; erstere haben 
große örtliche Preisdifferenzen, können leichter hohe Sätze zahlen; letztere können nur 
n großer Menge verführt werden mit niedrigen Sätzen. Die Transportanstalten haben 
dafür oft auch angeführt, der Transport der teueren Waren koste mehr, erfordere größere 
Sorgfalt u. s. w.; bei der billigen Verfrachtung der schweren Maffengüter, Kohle, Erz, 
Betreide, würden die Transportmittel allein voll ausgenützt. Die von den Eisenbahnen 
zebildeten Wertklassen sind nun nicht ungerechtfertigt an sich; die Abstufung entspricht 
zinem so natürlichen Gerechtigkeitsgefühl und einem so dringlichen wirtschaftlichen Bedurfnis, 
daß sie überall eingetreten ist. Die Angriffe auf die Wertklassen der Eisenbahnen gehen 
auch nicht sowohl gegen das Princip, als gegen die Art der Ausführung, gegen zu große 
und zu zahlreiche, zu willkürliche Abstufungen, gegen die ungerechtfertigte Art, wie 
private Erwerbsgesellschaften dadurch einzelne Industrien begünstigt und andere geschädigt 
haben. Man verlangt mit Recht, daß die ganze Einteilung der Personen und Waren 
in Klassen und die Abstufung der Fracht nach diesen Klassen eine im Gesamtinteresse 
gemachte, von Regierung und öffentlicher Meinung gebilligte sei. Einige wenige Haupt— 
flassen und einige Ausnahmetarife für geringer belegte Massengüter statt Dutzender 
von Special- und Ausnahmesätzen ist jetzt überall das Ziel. Die Sätze für den ge— 
wöhnlichen Frachtverkehr sind heute in Deutschland 12511 Pf. pro Tonne und Kilo—⸗ 
meter. Entsprechen die verschiedenen Sätze so der Leistungsfähigkeit der Personen, dem 
Wert der Waren und dem volkswirtschaftlichen Bedürfnis ihrer erleichterten Cirkulation, 
so werden sie als gerecht empfunden, nicht als ein Verstoß gegen das Princip der 
Gleichheit angesehen. 
3. Die Forderung, daß die Tarifsätze nach den Kosten sich richten sollen, liegt 
m Wesen aller rationellen Wirtschaft; daß die Benutzer von Frachtanstalten möglichst 
aur die Kosten zahlen wollen, ist ihr berechtigtes Intereffe. Es ist auch verständlich, 
daß die Praxis der englischen Gerichte bei Tarifstreitigkeikten die Kosten als eine Ari
	        
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