Full text: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

588)] Erörterung der Wertbestimmungsgründe im Eisenbahntarifwesen. 127 
Grundnorm gerechter Tarifbildung ansahen. Ebenso begreiflich ist es, daß, wo ein 
Wirrwarr sehr komplizierter Werttarife und Ausnahmetarife das Publikum irritierte 
und seine Ausbeutung ermöglichte, man unter der Fahne der Selbstkosten ihre Beseitigung, 
Erfatz derselben durch Wagenraum- oder reine Gewichtstarife forderte. Aber ebenso 
berechtigt ist die Stellung der Verkehrsanstalten, welche den Radikalismus dieser 
Forderungen ganz oder teilweise ablehnte. Eine gewisse Abstufung nach Wert der 
Waren und Leistungsfähigkeit der Personen ist nicht unbillig und nicht unwirtschaftlich; 
gewisse Prozente über die Kosten muß ja an sich die Anstalt verdienen, um ihr Kapital 
zu verzinsen, zu amortisieren, sich auszudehnen, Reserven anzulegen. Im einzelnen 
sind für den isolierten konkreten Frachtvertrag die Kosten nie ganz sicher zu berechnen. 
Es handelt sich bei allen Transportanstalten um den unten zu besprechenden Fall der 
zusammengesetzten Produktionskosten; die Anstalt muß an einzelnen Zweigen viel, an 
anderen wenig verdienen; die Konkurrenz kann sie sogar nötigen, gewisse Transporte 
mit Verlust auszuführen; oft kann auch das Gesamtinteresse des Staates dahin drängen. 
Sie muß nur mindestens im ganzen, im Durchschnitte ihrer Frachtgeschäfte auf die 
Kosten kommen. 
Vieles, was scheinbar als eine Ungleichheit, als eine Abweichung vom Kostensatz 
erscheint, entspricht bei näherer Betrachtung den Kosten: so wenn Sperrgüter und 
Stückgüter mehr zahlen müssen als Wagenladungen, wenn die Personen im Schnellzug 
mehr als im gewöhnlichen, die Benützer der ersten Klasse mehr als die der dritten 
geben. Eine besondere Abfertigungsgebühr, welche bei einer Weglänge von 5 und von 
500 Kilometer gleich ist, ein Tarif, der Güter auf weitere Entfernungen pro Kilometer 
billiger befördert (Staffeltarif, Differentialtarif), entspricht ganz oder teilweise den 
Selbstkosten. 
4. Daß Vorstellungen der Gerechtigkeit und des Gesamtinteresses in die Preis— 
bildung überhaupt sich einmischen, ist nach unseren obigen Ausführungen natürlich; 
doppelt daß sie sich geltend machen, wo große Verkehrsanstalten mit monopolistischer 
Stellung der Staatsgewalt, der ganzen Gesellschaft, der nationalen Volkswirtschaft 
gegenüberstehen. Es liegt im Wesen der privaten, wie der öffentlichen Verkehrsanstalt, 
daß sie zunächst mehr an ihren Gewinn als an diese Gesichtspunkte denkt, aber es ist 
ebenso natürlich, daß das Publikum, der Handel, die Staatsgewalt als solche sie geltend 
machen und wo möglich gegen die egoistischen und fiskalischen Interessen der Anstalten 
durchsetzen. Die Schwierigkeit ihrer Durchfetzung liegt auch hier darin, daß die Vor— 
stellungen über Gerechtigkeit und Gesamtiniereffse keine einheitlichen, keine stets klar 
erkennbaren sind. Das Princip der Gleichheit der Behandlung wird heute allgemein 
anerkannt, aber die Durchführung dieses Princips ist sehr schwierig. Wir sahen schon, 
daß Wertklassen und Differentialtarife nicht abzuweisen find, aber wenn die französische 
Spitzenindustrie nachweift, daß sie früher mit der Post für 100 Kilogramm Spitzen 38, 
jetzt mit der Eisenbahn 125 Francs für dieselbe Entsernung zahlt, so ist das eine un— 
billige Klaffifikation. Die Erteilung von Freikarten für bestimmte Beamte, Abgeordnete, 
wird überall für billig gehalten. Wenn aber, wie auf den amerikanischen Privatbahnen, 
srüher die Freikarten, bis auf die Hälfte aller Benutzer sich ausdehnend, zu einem 
Bestechungssyftem der Presse, der Parlamente, der Beamten, der großen Geschäfte 
wurden, so liegt eine grobe Verletzung der Gleichheit vor. Daß gewisse Güterbewegungen 
im Gesamtinteresse Beförderung und Frachterleichterung verdienen, giebt jedermann zu; 
aber welche, darüber ist Streit: wer an die Konsumenten denkt, findet erleichternde 
Einfuhrtabise, wer an die Steigerung der Exportindustrie denkt, billige Ausfuhrtarife 
derechtfertigt. Wenn amerikanisches, in Glasgow geschlachtetes Fleisch nach London 42, 
scotlisches für denselben Weg 70 Schilling zaählt, so ist das eine starke Benachteiligung 
dee englischen auf Kosten des amerikanischen Fleischzüchters, aber ein Vorteil für den 
Andoner Fleischkonsumenten. Aus diesen Konflikten giebt es keinen Ausweg auf dem 
8 der egoistischen Privat- und Klasseninteressen; nur eine gerechte, abwägende 
taatsgewalt“ kann den Ausgleich, die miltlere, billige Linie der Entscheidung fiuden.
	        
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