Full text: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

178 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 6G36 
sstock for immediate consumption) das Kapital (stock accumulated) gegenüber, das 
Finkommen und Gewinn gebe, das die Arbeiter unterhalte, die Arbeitsteilung und 
verbesserung erleichtere. Da er aber unter Natur nur die rein natürlichen Kräfte, unter 
Arbeit nur die rohe elementare Kraft des Menschen versteht, so sind für ihn auch die 
Verbesserungen auf den Grundstücken und die nützlichen erworbenen Geschicklichkeiten der 
socialen Kraͤfte Kapital; letztere, meint er, ließen sich ja mit einer Maschine vergleichen, 
die die Arbeit erleichtere. Es ist eine schiefe Generalisierung des Kapitalbegriffes, die 
diel Verwirrung angestellt hat. Auch spätere Schriftsteller haben vielfach die Arbeits— 
kräfte oder gar die gesellschaftlichen Einrichtungen als Kapital begeichnet, weil sie direkt 
»der indirekt der Produktion dienten. 
J. B. Say setzt zwar an einer Stelle die fonds industriels (die Arbeit) den 
nstruments d'industrie, die er in unangeeignete, wie Meer und Atmosphäre, und an— 
Jeeignete, nämlich Grundstücke und Kapitalien teilt, einander entgegen; aber er nennt an 
nderer Stelle dann doch Natur, Kapital und Arbeit die produktiven „Fonds“, welche 
Dienste leisten und dafür ihren Eigentümern Bezahlung eintragen. Er wird so der Be— 
gründer der Lehre von den drei Produktionsfaktoren, denen die drei Einkommenszweige 
entsprechen. Es ist die Lehre, welche die Deutschen, z. B. Roscher, wie die Engländer, 
z. B. J. St. Mill, aufgenommen haben, die wesentlich den Kapitalbegriff beeinflußt 
hat. Diese schiefe Vorstellung einer Bezahlung der drei sogenannten Produktions⸗ 
saktoren enthält ein wirres Durcheinander von technischen und rechtlichen Gedanken, 
sie wirft Produktions-, Verteilungs- und Werterscheinungen durcheinander. Die Natur— 
träfte fordern nirgends Bezahlung, wenn sie nicht selten und eben deshalb angeeignet 
iind. Bei dem „Raturfaktor“ denken die meisten an die allgemein technisch-physiologischen 
Wirkungen der Naturkräfte, wie an die sociale und rechtliche Struktur des Grundeigen— 
ums. Im Kapital stecken frühere Arbeit, aber ebenso Naturkräfte in bestimmter Ge— 
staltung und Seltenheitswerte. Natur und Kapital produzieren nicht wie die Arbeit, 
edenfalls kann nicht auf die technischen Dienste, die sie leisten, die Grundrente und 
der Kapitalzins, wie der Arbeitslohn auf die Arbeit, zurückgeführt werden. Für den 
Kapitalbegriff war durch die Dreiteilung nichts gewonnen als der Schluß, daß darunter 
nicht die Grundstücke, sondern nur die übrigen beweglichen und unbeweglichen wirt— 
schaftlichen, für die Produktion bestimmten Güter zu verstehen seien. 
Eine untergeordnete Frage war es daneben, ob man die so umgrenzten Kapitalien 
noch in Produktiv- und Nutz- oder Gebrauchskapitalien teilen soll; die letzteren sind 
die, welche zu einer Produktion fähig, aber im Moment für den Lebensunterhalt, den 
Gebrauch benutzt werden, im Augenblick keine eigentliche Rente, sondern nur eine dem 
Lebensunterhalt dienende Nutzung geben, wie vom Eigentümer bewohnte Häusfer, Parks 
ind Ähnliches. Man wollte sie in den Kapitalbegriff einbeziehen, weil sie jeden Moment 
wieder der Produktion dienen können, und ihr Genuß theoretisch der Rente gleichgestellt 
werden kann. 
Und das „Rente geben“ war ja der ursprüngliche Sinn des Kapitalbegriffs 
zewesen; zu diesem Sinn kehrte Hermann, unter völliger Abstreifung der Say-Roscher— 
Millschen technischen Gesichtspunkte der Produktionsförderung und der Produktions⸗ 
jaktoreneinteilung, zurück: Kapital ist ihm nur, was Vermögen sein kann; er definiert 
z8 als dauernde Grundlage einer Nutzung, die Tauschwert hat; es ist die privatwirt⸗ 
chaftliche Auffafsung, die auch nutzbare Rechte für Kapital erklärt; und es ist klar, 
däß hiernach Grundftücke ebenso dahin gehören wie andere Kapitalien. Daran knüpfte 
sich dann ein laängerer Schulstreit, ob die Grundstücke zum Kapital zu rechnen seien, 
pobei teils die groͤßen wirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Unterschiede zwischen den 
Grundstücken und den anderweiten der Produktion dienenden Gütern sachlich erdrtert 
vurden reilich oft ohne Klarheit darüber, daß jede Einteilung und Reihenbildung nur 
im Hinblick auf einen bestimmten wissenschaftlichen Zweck, nie absolut einen Sinn hat), 
keils unter dem Deckmantel der Begriffsstreiterei der Kampf über die Monopolnatur 
der Grundrente und eine Summe staatlicher Maßregeln in Bezug auf Grundbesitz und 
anderweites Kapital geführt wurde.
	        
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