186 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güternmlaufes u. der Einkommensverteilung. [644
Eine weitere wichtige Folge der neueren Kapitalbildung war die, daß die jeweilige
nicht immer dem Bedürfnis entsprechende Kapitalanhäufung in ihrem Rentenhunger
auf Geschäftsgründungen und ⸗erweiterungen einseitig und übertrieben hinwirkte, daß
das Kapital gleichsam eine zu selbständige Rolle spielte; daß ferner je nach den Kapital—
vorräten, der Kapitalkonzentration, der Konkurrenz auf dem Kapitalmarkt die über das
Kapital Verfügenden eine übermächtige beherrschende Stellung erhielten. Das meinte
man wefentlich, wenn man vom „Kapitalismus“ sprach. Überall und jederzeit wird
der jeweilige Mangel oder Überfluß an Kapital durch erhöhten oder erniedrigten
Zinsfuß die Produktion erschweren oder erleichtern. Die über das Kapital Verfügenden
sind, je höher die Kreditentwickelung geht, desto mehr die Kreditorgane, die Banken,
die Vorschußvereine u. s. w.
c) Hinter der thatsächlichen Kapitalverteilung durch die Kreditorgane steht die
Verteilung zu Eigentum. Wir wiederholen nicht, was wir oben über das Eigentum
und seine Verteilung sowie über die sociale Klassenbildung gesagt haben (18 128 137).
Wir betonen hier nur noch einmal, die ursprüngliche Eigentumsverteilung ist überwiegend
Folge persönlicher Eigenschaften; im Laufe der Generationen schließt sich daran eine ebenso
von Erbrecht, Zufall, Rentenbildung, Heiraten beeinflußte. Und in alle Eigentumsver—
teilung greifen Gewalt und Betrug ein. Bei hoher Kultur entsprechen daher meist nicht
mehr ganz die persönlichen Fähigkeiten der Größe des Eigentums. Die Vermögensverteilung
wird zu einem wichtigen, wenn auch sekundären Ursachenelement der socialen Klafsen—
bildung; ungefunde, ungerechte Verteilung kann großen Schaden stiften; sie kann die Pro—
duktion hemmen, die Konsumtion in falsche Bahnen bringen; sie kann die politische
und wirtschaftliche Macht in falsche Hände legen. Die Vermögens- und Kapitalbildung
wird, je mehr sie zunimmt, zu einem wesentlichen Faktor der socialen Machtverteilung,
zum ausschlaggebenden hauptsächlich in sinkenden Zeitaltern, in denen alles käuilich
geworden ist.
In gesunden aber, auf dem Höhepunkte der sittlichen und wirtschaftlichen Kultur,
pflegt die Vermögensverteilung mit der persönlichen Fähigkeit der höheren Klassen doch
in einer gewissen Übereinstimmung zu stehen, pflegen auch sociale Schichten ohne großes
Vermögen politischen Einfluß und Macht zu haben, können es durch große Leistungen
und richtige Organisation nach und nach erringen. Ich erinnere an das Beamtentum,
die Arbeiterschaft, die liberalen Berufe, die Geistlichen und Vriester mancher Zeitalter
und Staaten.
Darauf, daß die Eigentumsverteilung bei richtiger Kreditorganisation durch die
streditverteilung korrigiert wird, daß in den Epochen hoher Kreditentwickelung Finanz-
minister und Bankdirektoren über unendlich viel mehr Kapital verfügen als renten—
verzehrende Eigentümer, kommen wir nachher zurück.
186. Der Kredit, seine Hauptformen. Um das Wesen des Kredits und
seine Folgen für die Volkswirtschaft zu verstehen, muß man zuerst einen Überblick über
die Geschäfte sich verschaffen, die man unter dem Namen der Kreditgeschäfte zusammen—
zufafsen pflegt. Es handelt sich um gegenseitige entgeltliche Güterübertragungen, wobei
Kapital leihweise oder zur Nutzung vom Eigentümer auf einen Dritten übertragen
wird. Leistung und Gegenleistung fallen zeitlich ausecinander. Die Gegenleistung dessen,
der Kredit erhält, besteht außer der Rückgabe des Kapitals meist in einer Bezahlung,
der Rente, dem Zins. Um den Überblick nicht zu sehr anwachsen zu lassen, ordnen wir
die Kreditgeschäfte in einer schematischen Reihe nach der üblichen Einteilung.
MA. Natural- und geldwirtschaftlicher Kredit. Die naturalwirtschaft—
lichen Kreditgeschäfte sind die älteren, die geldwirtschaftlichen die jungeren. Bei den
ersteren werden Grundstücke, Häuser, Vieh, Getreide hingeliehen, in naturs zurückerftattet
mit einer Vergütung in Naturalien oder Arbeitsdiensten, teilweise auch schon in Geld.
Bei Gelddarlehen wird Geld gegeben und zurückerstattet, der Zins in Geld geleistet.
Die ältere Land- und Häuserleihe bestand in der kreditmäßigen Überweisung
von Grundstücken und Gebäuden durch den Eigentümer an einen Nutznießer. Aus der
Landleihe entwickelten sich die verschiedenen Formen der agrarischen Verfassung, die