545] Die Hauptformen des Kredits. 187
älteren ländlichen Abhängigkeitsverhältnisse. Die Häuserleihe spielte in den Städten
des 10. —14. Jahrhunderts eine große Rolle. Da die Beliehenen meist ein sestes Besitz⸗
recht nach und nach erwarben, der Zins ein fester war, so bildete die Häuserleihe in
der Regel ein Mitiel des Aufsteigens für die kleinen Leute; ähnlich war es auch teil—
weise bei den verschiedenen Formen der Landleihe. Die Vieh- und Getreideleihe
war in älteren Zeiten außerordentlich häufig; die erstere ist teilweise heute noch als
Viehverstellung sehr verbreitet; der Schuldner hat die Nutzung, giebt aber nuch Jahres—
frist die Kuh“ mii dem Kalb, die 11/2 fache oder doppelte Getreidemenge zurück. Es
entstanden daraus die härtesten Schuldabhängigkeitsverhältnisse. Das Gelddarlehen
ist mit der Geldwirtschaft entstanden, es hat sich immer mehr ausgedehnt, es ist heute
der Kern des ganzen Kreditwesens. Der Gläubiger überläßt dem Schuldner eine Geld⸗
summe auf eine bestimmte Zeit, unter der Bedingung späterer Rückzahlung und meist
einer Vergütung, die als Zins bezeichnet, in Prozenten des Kapitalwerts ausgedrückt
wird. Das zinslose Darlehen, wie es zwischen Freunden und Verwandten aus
Gefälligkeit auch heute noch vorkommt, war in primitiveren Verhältnissen und in kleinen
Summen wohl das ältere, auch vom positiven Recht begünstigte; im ganzen ist es
mit der ausgebildeten Kreditentwickelung zurückgetreten; wo es geschäftsmäßig noch vor—
kommt, wie mannigfach im Depofitenvertrag, treten andere Vorteile an die Stelle
des Zinses.
B. Das Kreditgeschäft als Haupt- oder Nebenvertrag. Bei den
natural wie bei den geldwirtschaftlichen Kreditgeschäften erscheint der Kreditvorgang
bald als die Hauptsache und bald wieder mehr als Neb ensache. Beim Darlehen,
der Pacht, der Miete, der Leihe von beweglichen Gegenständen (z. B. Pferden und
Kleidern) ist ersteres der Fall; als nebensächlich erscheint der Kreditvorgang, wenn
beim Kauf⸗ oder Versicherungsgeschäft der Kaufpreis oder die Prämie gestundet wird,
wenn bei dem Zahlungsgeschäft statt Geld eine Krediturkunde übergeben wird, wenn
beim Arbeits- oder Dienstvertrag eine Kaution gestellt, oder der Lohn erst nach der
vollendeten Leistung ausbezahlt wird.
0. Konsumtiv- und Produktipvkredit. Nach den Zwecken unterscheidet
man die Darlehen für Konsumtion und die für Produktion, Konsumtiv- und Pro—
duktivkredii. Der erstere wird häufig in der Not in Anspruch genommen, in
Unglücksfällen, nach Verlusten, kann aber auch fur Aufwendungen begehrt werden, die
sich wahrscheinlich rasch wieder bezahlt machen, z. B. für Studienkosten. Der produktive
Kredit ist der heute gewöhnliche Geschäftskredit, der unter der Voraussetzung begehrt
und gewährt wird, daß das Kapital durch die Verwendung im Geschäft sich in seinem
Wert erhalte, verzinse, ja amortisiere, d. h. in kleinen Teilbeträgen abzahlen lasse.
Der konsumtive und Notkredit war in älteren Zeiten das Vorherrschende, der produktive
ist heute mehr und mehr die Hauptsache geworden.
D. Besitz-, Meliorations⸗-, Belriebskredit. Nach den weiteren Ver—
wendungszwecken unterscheidet man heute vielfach den Besitzkredit, der genommen
wird, un Guter ober Geschafte zu kaufen oder zu erhalten und Miterben auszuzahlen,
den Meliorationskrebdit, um geschäftliche Verbesserungen, hauptsächlich folche
dauernder Art, vorzunehmen, und den Betriebskredit, um Zahlungen im laufenden
Betriebe zu machen, welche durch Einnahme in kürzerer Frist wieder zu decken sind. Der
Befitzkredit wird haͤufig auch als Gruͤnd-, Boden-, Häuserkredit bezeichnet nach den
Obiekten, die durch den Kredit erworben oder erhalten werden sollen.
E. Personal- und Realkredit. Nach der Sicherung, welche der Schuldner
dem Gläubiger für die künftige Zahlung bietet, unterscheidet man den Personal-
und den Realkredit. Bei dem erfteren haftet die Person des Schuldners oder seines
Bürgen oder die mehrerer Gesellschafter und Genofssenschafter zusammen in den ver—⸗
schiedenen Rechtsformen des einfachen mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Darlehens—
vertrags, des Wechsels n. s. w. Bei dem lezzteren setzt der Schuldner ein Pfand zur
Sicherung, das neben seiner Person oder allein haftet. Der Personalkredit ist das
einfachere, er ift zu allen Zeiten bis auf einen gewissen Grad vorhanden gewesen, aber