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metall und Geld an sicheren Stellen niederlegten, an sie zahlten und durch sie Zahlung
machen ließen. Das waren teils Tempel-, Gemeinde- und Staatskafsen, Klöster oder
deren Beamte, teils vertrauenswürdige Geldwechsler und Bankiers, welche zugleich Dar—
lehen gegen Zins gaben und nahmen. Mit den vom 14.-19. Jahrhundert in Europa
sich verbreitenden Bankgeschäften und der Sitte, bei ihnen augenblicklich überflüssiges
Geld niederzulegen, entstanden folgende Zweige des Zahlungskredites.
a) Das Depositen- und Girogeschäft. Der Bankier oder die Bank hält
Kasse für den privaten Geschäftsmann; dieser zahlt meist als zinsloses, später teilweise
auch als niedrig verzinstes Depositum eine bestimmte Summe ein; die Bank zahlt
daraus für ihn an Fremde bar, an ihre anderen Bankkunden durch Umschreibung in
hren Büchern; das letztere ist das Girogeschäft, die Hauptthätigkeit der größeren älteren
Banken in Venedig, Amsterdam, Hamburg, auch heute eine Hauptfunktion der großen
Centralbanken, z. B. der deutschen Reichsbank, der Bank von Frankreich. Die geschäftliche
Benutzung der Depositen durch den Bankier zu seinem eigenen Geschäfte fand in älterer
Zeit allgemein statt, führte aber zu so viel Bankerotten und Verlusten, daß man sie
verbot, und die großen Girobanken des 17. und 18. Jahrhunderts alle Depositen un—
berührt in den Bankgewölben liegen ließen. Der neuere Giroverkehr, der anderweitig
für solide Deckung und genügenden Barfonds sorgt, verlangt dies nicht mehr. Ein
streditvorgang liegt in dem Giroverkehr, auch wenn die Bank keine Zinsen zahlt, insofern,
als der Private der Bank Geld anvertraut, das sie benutzen kann, und als Gegen—
leistung die Besorgung der Kassengeschäfte und des Umschreibens kostenlos ausgefuührt
erhält. Je nach der Größe ihrer Mühewaltung bei den einzelnen Girokonteninhabern
pflegen die Banken ein bestimmtes Minimum festzusetzen, unter das die zinslose Depositen-
summe nicht sinken darf.
b) Anweisung, Checks, Clearinghaus. Hatte früher die Verfügung über
ein Depositum das perfönliche Erscheinen des Verfügenden, oft auch des Zahlungs—
empfängers resp. anderer Bankkunden auf der Bank zur Voraussetzung, so bildete sich
später die Sitte schriftlicher Verfügung durch Anweisungen aus. Zugleich entwickelte
sich das Bankdepositum gegen Gutschrift in laufender Rechnung. Jede Zahlung, die
der Kunde der Bank leistet, wird ihm gut-, jede, die die Bank fuͤr ihn leistet, wird ihm
zu Last geschrieben; für beides werden in laufender Rechnung Zinsen, etwas höhere für die
Schuldposten berechnet. Am Schluß des Jahres oder im Verlauf des Jahres wird abgerechnet.
Die schriftlichen Verfügungen aber über die in laufender Rechnung vorhandenen Gut—
haben resp. die den Kunden kreditierten Beträge erfolgen nun seit dem 17. Jahrhundert
auf Grund bestimmter Abmachungen zwischen der Bank und dem Kunden in der Art,
daß erstere dem letzteren entweder Quittungsbücher, aus denen der Kunde die einzeln zu
vollziehende Quittung ausreißt und mit ihr zahlt, oder sog. Checkbücher, d. h. Anweifungs⸗
bücher giebt, aus denen der Kunde ebenfalls den einzelnen Check ausreißt, ausfüllt und
damit seiner Bank die Anweisung giebt, zu zahlen oder eine Umschreibung zu vollziehen.
Der Check ist hauptsächlich in England im 18. Jahrhundert zu einer besonderen, ganz
bestimmt gearteten Einrichtung geworden, hat sich von da im Laufe des 19. Jahr—
hunderts auf die anderen Kulturstaaten übertragen. Er verbindet sich teils mit dem
Giroverkehr, teils mit dem einfachen Buchkredit. Regelmäßig sind Farbe und Form
des Checks, je nachdem er Barzahlung oder Umschreibung fordert, verschieden. Der
Check ist auf Sicht gestellt, läuft nur kurze Zeit um, der Auftrag wird möglichst rasch
ausgeführt. Wo die Checks allgemein üblich sind, wie in England und Nordamerika,
hat man besondere Abrechnungsinstitute gebildet, die sogenannten Clearinghäufer, in
welchen eine Anzahl großer Banken täglich ihre Checks austauschen. Durch die Ein—
richtung wird der groͤßere Teil aller Barzahlung erspart. Der Check ist überwiegend
Zahl-, nicht Kreditmittel. Aber er dient insofern dem Kredit, als er die kreditmäßige
Kassenhaltung beim Bankier, den Buchkredit, das Kontokorrent- und Depositengeschäft
ördert, unter Umständen als Kreditpapier durch mehrere Hände geht. Dem kredit⸗
mäßigen Zahlungswesen dient das Checksystem in derselben Weise wie die Giroein—
richtungen. Während aber letztere eine centralistische Organisatlion darstellen, ist das