Full text: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

651) Depositen, Giroverkehr, Checks und Banknoten. 198 
Checksystem bei zahlreichen Depofitenbanken decentralisiert und wird erst durch seine 
Zusammenfassung mittelst Abrechnungshäufern zu höchster und dem Girowefen ganz 
entsprechender Wirkung gebracht. 
Die Depostten der Bank von England betrugen 1780 schon 94 Mill. Mk., stiegen 
dann bis 1814 auf 296, um 1840 wieder auf 126 zu stehen; von 1831-1881 nahmen 
sie von 830 auf 600 Mill. zu, die der übrigen großen Londoner Aklienbanken in 
derselben Zeit von 170 auf 1840 Mill. Mk.; 1901 uün Dezember betrugen die privaten 
und öffentlichen Depositen der Bank von England 1241 Mill. Mk. Die Depositen im 
Vereinigten Königreich stiegen in den 1880er Jahren auf 10, 1898 auf 15 Milliarden 
Mark. Die Privat- und Staatsdepositen der Banken der Vereinigten Staaten machten 
1870 5317,6, 1897 1869,5 Mill. Dollars, also auch 7 28 Milliarden Mk. aus. Doch 
darf dabei die eigentümliche Buchung und Berechnung der englischen Depositen nicht über— 
sehen werden. Ein sehr großer Teil entsteht nur buchmäßig durch Gutschreibung eines 
eingeräumten Kredits auf Grund von Effekten, Wechseln u.s. w. während in Deutsch⸗ 
land die Depositen in viel höherem Grade bar eingezahlt sind. Wenn also die deutsche 
Reichsbank 1876 216, 1900 512 Mill. Mk. Depofiten hatie (wovon 72 und 888 auf 
Giroguthaben), wenn die deuischen Effektenbanken 1888 250, 1900 997 Mill Mer 
Depositen, die deutschen Notenbanken gar nur 1878 192,5 1901 48 Mill. Depositen 
aufwiesen, so zeigt das zwar, daß das Depositengeschäft in Deutschland weniger aus— 
gebildet ist als in England, aber die Differenz ist viel kleiner als die Zahlen befagen. 
Auch die Ausbildung des Austausches von Checks und anderen Kreditpapieren 
in den Abrechnungs- und Clearinghäusern ist in England sehr viel entwickeller: die 
jährlichen Umsätze des Londoner Clearinghauses stiegen von 1876 -1901 von 101 auf 
195, die der deutschen von der Reichsbank seit 1884 eingerichteten Abrechnungsstellen 
bis 1900 von 12 auf 29 Milliarden Mk. Adolf Weber berechnet für 1899, daß die 
Umsjätze der gesamten englischen Clearinghäuser 194, die der deutschen entsprechenden 
Instikute 48Milliarden eexreichten. 
c) Die Banknote. Quittungen über Gelddepositen bei vertrauenswürdigen 
Stellen, welche an den Vorweiser wieder zurückgezahlt wurden, haben schon 23800 v. CEhr. 
in Chaldäa wie Münze cirkuliert. AÄhnliches finden wir bei den Römern, dann im 
Mittelalter in Venedig, in Genua und anderwärts. In London stellten die Goldschmiede 
seit 1645 solche Quittungen aus. Indem man sich dann gewöhnte, derartige Scheine 
wegen ihrer leichteren Übertragbarkeit stets in runden Summen auf 10, 100, 500 oder 
1000 Pfund oder Gulden auszustellen, den Namen des Deponenten auf ihnen weg— 
zulassen, von seiten der Bank auf jede Kompensativuseinrede zu vbergichten und zugleich 
den Noteninhabern ein Vorzugsrecht vor allen anderen Gläubigern der Bank zu geben, 
war die Umwandlung aus dem Depositenschein in die Bantnote vollendet Die 
Banknoke ist sozein auf runde Summen der Landeswährung gestelltes, mechanisch 
hergestelltes, durch Übergabe des Zettels übertragbares, zinsloses Zahlungs— 
versprechen einer Bank, dem Inhaber jeder Zeit auf Verlangen qGauf 
Sichth die Summ⸗ zu zahlen. Indem private Bankiers und große Banken von 
1650- 1800 an begannen, solche Noten in Menge auszugeben, d. h. so zinslos vom 
Publikum Kredit zu nehmen, in der Form, daß sie damit zahlten, Kredit gaben, Wechsel 
diskontierten, wurden die Banknoten einerseits von 1700 -51850 das große Schwungtad 
der Bank—⸗ und kaufmännischen Kreditentwickelung, andererseits die Veranlassung zu leicht⸗ 
snnigem Kredit, zur Preistreiberei und zu Krisen. Die Banken konnten in Momenten des 
ertrauens und des Geschäftsaufschwunges sehr viel mehr solche Noten ausgeben, als sie 
Depofiten oder Bargeld hatten, resp. als sie nachher im Moment des Mißtrauens ein— 
sen konnten. Daher traten frühe allgemeine Schranken und Vorschriften über das 
Recht der Notenausgabe ein, auf die wir unten kommen. Die Note war von Anfang 
qr nur halb kaufmaͤnnisches Kreditmittel, sie war durch die Art, wie das kaufmännisch 
W große Publikum sie aufnahm, wie durch ihre Form und ihre Rechtsklaufeln halb 
An Münzzeichen, ein Geldstellvertreter und fiel als solcher unter die ordnende Hand der 
Staatsgewall. 
Schmoller, Grundriß der Volkswirtschaftslehre, II. 1.26. guf!
	        
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