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Der Wechsel und der Wechselkredit. 195
Wechsel erhielt so seine heutige formale Natur, er wurde ein Wertpapier in dem Sinne,
daß die Urkunde an sich das techt verkörpert; er wurde das sicherste und ehe es Papier—
geld, Noten und telegraphische Geldüberweisungen gab, das bequemste und rascheste
Zahlmittel von Ort zu Ort. Er wurde ein Summenversprechen ohne Gegenversprechen,
dem keine Einreden aus dem unterliegenden Rechtsverhältnis entgegenzustellen sind.
Das heutige Recht kennt neben der überwiegend angewandten Tratte, dem eben
geschilderten gezogenen Wechsel, noch den fogenannten eigenen Wechsel, d. h. einen
Schuldschein, auf den die Wechselstrenge und Exekution anwendbar ist.
Die heutige Bedeutung des gezogenen Wechsels als Zahlmittel einerseits und
Kreditmittel andererseits wird sich fo charakterisieren lassen.
Wer als Schuldner an einem anderen Ort zu zahlen hat, kauft Wechsel auf diefen
und sendet sie seinem Gläubiger, oder er giebt seinem Gläubiger anheim, einen Wechsel
auf ihn (den Schuldner) zu ziehen, und acceptiert ihn, worauf der Gläubiger ihn sofort
verkaufen (diskontieren) und sich so rasch bezahlt machen kann, während der Wechsel vom
Schuldner in der Regel erst in 1458 Monaten einzulösen ist. In beiden Fällen können
und werden sich häufig Bankiers dazwischen schieben. Der Berliner Schuldner, der einen
Wechsel auf London in bestimmtem Betrag kaufen will, findet ihn nicht ohne weiteres,
oft auch bei seinem Bankier nicht; aber dieser kann steis auf seinen Londoner Geschäfts—
freund, mit dem er regelmäßig abrechnet, einen solchen ziehen und so dem Schuldner
dienen. Der Gläubiger in London wird häufig lieber auf ein Berliner Bankhaus einen
Wechsel ziehen oder durch seine Bank ziehen lassen als direkt auf den Schuldner, weil diese
Wechsel bekanntere Unterschriften tragen. Die Wechsel, welche so ohne die Zwischenhand
der Banken entstehen, sind die sogenannten Geschäftswechsel, aus welchen die kundigen
Wechselhäufer stets das unterliegende Geschäftsverhältnis erkennen, obwohl es im Wechsel—
brief nicht ausgedrückt ist. Die Wechsel, welche die Banken ausstellen oder auf sich ziehen
lassen, sind die sogenannten Bankwechsel; sie sind die Ersatzmittel der Geschäftswechsel, fie
sind gleichsam sekundäre Bildungen, denen die Geschäftswechsel zur Grundlage dienen. Je
häufiger die Wechsel von Hand zu Hand gehen, desto größer ist die Zahl der für sie
Haftenden, desto sicherer werden sie. Daher zuweilen der Grundsatz, nur Wechsel zu
aufen resp. zu diskontieren, die wenigstens drei gute Unterschristen haben. die des Aus—
stellers, des Bezogenen und des Remittenten.
Als Kreditmittel dienen die Tratten in folgender Weise: 1. die einem Kunden
Kredit gewährende Bank gestattet ihm, einen Dreimonatswechsel auf fie zu ziehen,
den fie alsbald acceptiert; mit dem Accept erhält der Kunde nun die Moͤglichkeit, den
Wechsel sofort gegen Abzug des dreimonatlichen Zinses (Diskonts) zu verkaufen, und er
hat, wenn'er nicht weiteren Kredit erhält, seinen Bankier doch erst mit Ablauf der drei
WMonate zu decken. Solcher Acceptkredit ift nicht ohne Gefahren; aus den so entstandenen
Wechseln ist nicht zu ersehen, in welchen Geschäftsverhältnissen die Trafsanten stehen.
De hat man vielfach diese Kreditart eingeschränkt, den deutschen Notenbanken ist sie
verboten die englischen Diskonthäufer geben sie nicht, wohl aber die englischen Aktien—
dofitenbanken und noch mehr die großen deutschen Banken (Effektenbanken) ohne
otenausgabe. 2. Die gewöhnliche weitaus vorherrschende Form des Wechselkredits ist
ie, daß der gezogene ein- bis dreimonatliche Geschäftswechsel von einem Bankier mit
em Zinsabzug gekauft, d. h. diskontiert wird, dann entweder weiter verkauft oder
is zum Verfalltag liegen gelassen, endlich an diesem eingezogen wird; in der Frist
Wischen Diskontierung und Einziehung und dem Diskonto liegt der Kreditvorgang.
Idr Kaufmann und Unternehmer, der Wechsel zieht, durch Wechsel sich zahlen läßt,
rhau so sofort sein Kapital wieder, kann so besser seine Geschäfte weiter führen.
v ein Bankier einen Wechsel nicht kaufen, d. h. nicht für ihn verhaftet werden,
aun er ihn in der Form des Lombardgeschäfts beleihen. Er kann ihn auch nut
zum Einkassieren für seine Kunden uͤbernehmen.
W Der Rachweis, wie vom 16. Jahrhundert bis zur Gegenwart die Benutzung des
Wedeie als Zahl. und Hreditmittel gewachsen sei, ist für die aitere Zeit shwer zů
ren, da es an statistischen Erhebungen fehlt. Für das 19. Jahrhundert haben wir
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