Full text: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

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Der Wechsel und der Wechselkredit. 195 
Wechsel erhielt so seine heutige formale Natur, er wurde ein Wertpapier in dem Sinne, 
daß die Urkunde an sich das techt verkörpert; er wurde das sicherste und ehe es Papier— 
geld, Noten und telegraphische Geldüberweisungen gab, das bequemste und rascheste 
Zahlmittel von Ort zu Ort. Er wurde ein Summenversprechen ohne Gegenversprechen, 
dem keine Einreden aus dem unterliegenden Rechtsverhältnis entgegenzustellen sind. 
Das heutige Recht kennt neben der überwiegend angewandten Tratte, dem eben 
geschilderten gezogenen Wechsel, noch den fogenannten eigenen Wechsel, d. h. einen 
Schuldschein, auf den die Wechselstrenge und Exekution anwendbar ist. 
Die heutige Bedeutung des gezogenen Wechsels als Zahlmittel einerseits und 
Kreditmittel andererseits wird sich fo charakterisieren lassen. 
Wer als Schuldner an einem anderen Ort zu zahlen hat, kauft Wechsel auf diefen 
und sendet sie seinem Gläubiger, oder er giebt seinem Gläubiger anheim, einen Wechsel 
auf ihn (den Schuldner) zu ziehen, und acceptiert ihn, worauf der Gläubiger ihn sofort 
verkaufen (diskontieren) und sich so rasch bezahlt machen kann, während der Wechsel vom 
Schuldner in der Regel erst in 1458 Monaten einzulösen ist. In beiden Fällen können 
und werden sich häufig Bankiers dazwischen schieben. Der Berliner Schuldner, der einen 
Wechsel auf London in bestimmtem Betrag kaufen will, findet ihn nicht ohne weiteres, 
oft auch bei seinem Bankier nicht; aber dieser kann steis auf seinen Londoner Geschäfts— 
freund, mit dem er regelmäßig abrechnet, einen solchen ziehen und so dem Schuldner 
dienen. Der Gläubiger in London wird häufig lieber auf ein Berliner Bankhaus einen 
Wechsel ziehen oder durch seine Bank ziehen lassen als direkt auf den Schuldner, weil diese 
Wechsel bekanntere Unterschriften tragen. Die Wechsel, welche so ohne die Zwischenhand 
der Banken entstehen, sind die sogenannten Geschäftswechsel, aus welchen die kundigen 
Wechselhäufer stets das unterliegende Geschäftsverhältnis erkennen, obwohl es im Wechsel— 
brief nicht ausgedrückt ist. Die Wechsel, welche die Banken ausstellen oder auf sich ziehen 
lassen, sind die sogenannten Bankwechsel; sie sind die Ersatzmittel der Geschäftswechsel, fie 
sind gleichsam sekundäre Bildungen, denen die Geschäftswechsel zur Grundlage dienen. Je 
häufiger die Wechsel von Hand zu Hand gehen, desto größer ist die Zahl der für sie 
Haftenden, desto sicherer werden sie. Daher zuweilen der Grundsatz, nur Wechsel zu 
aufen resp. zu diskontieren, die wenigstens drei gute Unterschristen haben. die des Aus— 
stellers, des Bezogenen und des Remittenten. 
Als Kreditmittel dienen die Tratten in folgender Weise: 1. die einem Kunden 
Kredit gewährende Bank gestattet ihm, einen Dreimonatswechsel auf fie zu ziehen, 
den fie alsbald acceptiert; mit dem Accept erhält der Kunde nun die Moͤglichkeit, den 
Wechsel sofort gegen Abzug des dreimonatlichen Zinses (Diskonts) zu verkaufen, und er 
hat, wenn'er nicht weiteren Kredit erhält, seinen Bankier doch erst mit Ablauf der drei 
WMonate zu decken. Solcher Acceptkredit ift nicht ohne Gefahren; aus den so entstandenen 
Wechseln ist nicht zu ersehen, in welchen Geschäftsverhältnissen die Trafsanten stehen. 
De hat man vielfach diese Kreditart eingeschränkt, den deutschen Notenbanken ist sie 
verboten die englischen Diskonthäufer geben sie nicht, wohl aber die englischen Aktien— 
dofitenbanken und noch mehr die großen deutschen Banken (Effektenbanken) ohne 
otenausgabe. 2. Die gewöhnliche weitaus vorherrschende Form des Wechselkredits ist 
ie, daß der gezogene ein- bis dreimonatliche Geschäftswechsel von einem Bankier mit 
em Zinsabzug gekauft, d. h. diskontiert wird, dann entweder weiter verkauft oder 
is zum Verfalltag liegen gelassen, endlich an diesem eingezogen wird; in der Frist 
Wischen Diskontierung und Einziehung und dem Diskonto liegt der Kreditvorgang. 
Idr Kaufmann und Unternehmer, der Wechsel zieht, durch Wechsel sich zahlen läßt, 
rhau so sofort sein Kapital wieder, kann so besser seine Geschäfte weiter führen. 
v ein Bankier einen Wechsel nicht kaufen, d. h. nicht für ihn verhaftet werden, 
aun er ihn in der Form des Lombardgeschäfts beleihen. Er kann ihn auch nut 
zum Einkassieren für seine Kunden uͤbernehmen. 
W Der Rachweis, wie vom 16. Jahrhundert bis zur Gegenwart die Benutzung des 
Wedeie als Zahl. und Hreditmittel gewachsen sei, ist für die aitere Zeit shwer zů 
ren, da es an statistischen Erhebungen fehlt. Für das 19. Jahrhundert haben wir 
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