Full text: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

198 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [656 
zu sehen, sich darauf einzurichten, durch den Kredit die Mittel zu schaffen, die nötig 
find, um Staaten zu erhalten, Kriege zu führen, großartige Kulturarbeiten zu ermög— 
lichen, Notstände zu mildern, über Hunger und Not hinweqzuhelfen, Krisen mit mög— 
lichst wenig Opfern zu überwinden. 
189. Die historische Entwickelung des Kreditrechtes, die Wucher— 
theorien. Haben wir im vorstehenden uns anschließend an die Übersicht der Kredit— 
geschäfte ein Urteil über das Wesen und die Bedeutung des Kredites im allgemeinen zu 
verschaffen gesucht, so haben wir auf den Hauptpunkt aller Krediterscheinungen, die Kapital— 
rente, den Zins, seine Berechtigung, seine rechtliche Ordnung, seine Höhe und Bewegung 
nun noch einzugehen. Es könnte am besten durch eine eingehende Geschichte des Kredit— 
rechtes, der Zins- und Wuchergesetzgebung sowie der faktischen Zinshöhe geschehen, in 
die zugleich die Geschichte der theoretischen Lehren über alle einschlägigen Fragen und 
die Geschichte der einzelnen um die Hauptfrage gelagerten Rechtsinstitutionen (z. B. die 
der Schuldhaft, des Exekutions- und Subhastationswesens, der Eingriffe der Kirche, der 
Gerichte, der Staatsgewalt durch Afsyle, Moratorien und Schulderlasse) eingefügt wäre. 
Aber ein solcher Plan würde ein Werk für sich fordern, würde uns hier viel zu weit 
führen; es fehlen dazu auch noch vielfach die Vorarbeiten. So beschränken wir uns 
hier auf einen summarischen historischen Überblick über die entscheidenden Wendungen, 
welche die Rechtsordnung des Zinses erfahren hat, und knüpfen daran einen solchen 
über die philosophischen und wirtschaftlich- theoretischen Grundlagen dieser Anderungen. 
Daran schließt sich dann am besten die Darlegung der thatsächlichen Zinsbewegung und 
der Ursachen, welche sie beherrschen. 
Die Geschichte des Kredit- und Zinsrechtes beginnt mit einem scheinbar grellen 
Widerspruch. Wir erblicken in der Zeit der beginnenden Kreditentwickelung, in der 
Epoche des Überganges von der Natural- zur Geldwirtschaft, in der Zeit des über— 
ganges von kleinen Stammesgemeinden zu etwas größeren Staats- und Wirtschafts— 
körpern mit Arbeitsteilung und Klassengegensätzen zwei selbständige Entwickelungsreihen, 
die harmlos nebeneinander zu liegen scheinen, innerlich aber doch wohl sich historisch 
folgen: auf der einen Seite sehen wir in den engsten Kreisen, wenigstens bei den höher 
stehenden Rassen, eine Neigung, dem Verwandten, dem Nachbar, dem Gildebruder, 
dem Freunde aus Gefälligkeit zu borgen und zu leihen; wer heute ein Darlehen gegeben, 
rechnet morgen, ein solches zu empfangen; Zinsen werden nicht verlangt und nicht 
gegeben, Rechtsmittel nicht gestattet, wie ursprünglich beim römischen mutuum. Bei 
Griechen und Römern, Germanen und Semiten finden wir in der älteren UÜberlieferung 
zahlreiche Spuren solcher freundnachbarlicher Kreditvorgänge. Und doch dicht daneben 
— 
oon Schulden, enorme Zinsen für Getreide- und Gelddarlehen. Wo Reich und Arm 
sich gegenübertreten, da ist auch von Gläubigern und Schuldnern, von unerschwinglichen 
Zinsen, von harten Klassengegenfätzen und Klassenkämpfen, die sich daran knüpfen, die 
Rede. Ich erinnere nur an die Zustände in Athen vor Solon, in Rom vor dem 
Zwölftafelgesetz, an das, was J. Cäsar über die Verschuldung der Gallier an ihren 
Adel sagt, was ich oben aus den Brehon-laws über die irischen Kelten anführte. Die 
Voraussetzung solcher Zustände sind freilich stets: etwas größere Gemeinwesen, größerer 
Besitz, starke Rassen- und Klassengegensätze, Verkehr mit Fremden; sie haben eine naive, 
ganz unbeschränkte Ausnutzung der Uberlegenheit des Besitzes zur Folge; mit der 
härtesten Klafsenherrschaft, mit der Sklaverei, der politischen Entrechtung verbindet sich 
ein brutales hartes Schuldrecht, das aber nicht ausschließt, daß die älteren Gefühle, 
Beziehungen und Einrichtungen der Nachbarn, der Sippegenossen untereinander daneben 
in gewissen Kreisen fortdauern. Je nach Rasse, moralischen und religiösen Tendenzen, 
wirtschaftlichen Lebensvoraussetzungen tritt uns die eine oder andere Seite der Ent— 
wickelung mehr entgegen. Die erste ist der sittlichen Gemeinschaft, die andere dem 
Verkehr und dem natürlichen Triebe des individuellen Egoismus entsprungen. 
Wiährend die zwei Tendenzen nun aber ursprünglich, weil auf verschiedene Ver— 
Jältnisse sich beziehend, harmlos nebeneinander bestehen, kommt mit der weiteren wirt—
	        
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