212 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [670
gefunkenen Unternehmungslust sammelt sich das Kapital in den Banken viel stärker an
als auf dem übrigen Kapitalmarkt. In Zeiten der Hausse und Geschäftsblüte tritt
Ebbe in den Banken ein, ohne daß es möglich wäre, aus den festen Anlagen der all—
gemeinen Kapitalmassen große Zuschüsse zu bekommen. Im Gegenteil, viele Geschäfts—
Ausdehnungen werden mit kurzem kaufmännischen Kredit gemacht, für die man besser
langfristigen Kredit hätte heranziehen oder das Geschäftskapital vergrößern sollen. Und
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sich. Es handelt sich da überwiegend um Kreditgeschäfte für Tage, Monate, höchstens
Viertel- und Halbjahre. Innerhalb dieser Termine haben die Banken so viel Kapital,
als ihr eigener Geschäftssonds ausmacht, als ihre Kunden ihnen in Depositen und
anderer Form zuführen oder kreditmäßig von ihnen nehmen, so daß durch diese im
ganzen fuͤr sich bestehenden Größenverhältnisse der kaufmännische oder Bankzinsfuß be—
stimmt wird.
Er ist selbst wieder kein einheitlicher; er zerfällt zunächst in den Zinsfuß, zu dem
die Banken vom Publikum leihen und den, zu dem das Publikum bei ihnen Kredit
erhält. Geschieht das erstere in Form von Obligationen, so fällt es unter die Gesetze
des landesüblichen Zinsfußes; geschieht es in Form von jederzeit zurückziehbaren oder
in kurzer Frist kündbaren Depositen, sowie in der Form der laufenden Rechnung, so
ist der Bankier stets nur in der Lage, einen Teil dieser ihm zugeführten Kapitalien zu
nützen, einen anderen muß er bar in der Kasse behalten, um die Rückzahlungen zu machen,
Anweisungen und Checks auf die Depositen zu honorieren. So muß der Zinsfuß, den
der Bankier für derartig eingezahlte Gelder gewährt, niedriger sein als der, zu dem
der Bankier ausleiht; beide müssen eine Differenz zeigen, mindestens so groß, daß dem
Bankier die Kassenhältung möglich und seine Arbeit und sein Risiko vergütet wird.
Am höchsten noch können mit dem Depositenzins die Banken gehen, welche, im Vertrauen
auf den Kredit bei höheren Banken, fast keine oder wenig Kasse halten. In England
verzinsen die Makler und Diskonthäuser alle Depofiten, die größeren Banken nur die,
welche 7— oder 14tägige Kündigung haben oder den Betrag, der durchschnittlich 3, 6
und 12 Monate bei ihnen steht, die Bank von England verzinst die Depositen gar nicht,
weil sie für alle anderen Banken die Metallreserve halten muß. Die deutsche Reichs—
bank verlangt von jedem, der am Giroverkehr teilnimmt, auch ein unverzinsliches
Depositum, wofür sie die Giroübertragungen unentgeltlich ausführt. Im übrigen gilt
allerwärts Ähnliches wie in England. Der Depositenzinsfuß ist meist 12/2—-2, sfeltener
3040; er steigt etwas bei guter Konjunktur, wenn es gilt Depositen anzulocken, er ist
fast stets 122040 unter dem kaufmännischen Zinsfuß, zu dem der Bankier verleiht.
Dieses Leihgeschäft zerfällt in den Wechsel-, den Lombard-, den Buchkredit, endlich
in das Report- und Deportgeschäft. UÜber letzteres zuerst ein Wort. Der Hausse⸗
spekulant, der gekauft hat, um vor dem Schluß des Monats wieder zu vertaufen, aber
das nicht mit Gewinn thun konnte, setzt seine Spekulation durch ein Reportgeschäft fort,
d. h. er giebt die Waren oder Effekten, die er gekauft hat, bei einem Bankier, wie man
sagt in Kost, d. h. dieser zahlt für ihn, läßt sich von ihm einen Zins, den Report, geben,
und der Spekulant nimmt die verpfändeten Wertobjekte an dem Termin zurück, der aus—
zemacht ist. Der Baiffespekulant macht das Deportgeschäft; er soll liefern, konnte aber
üicht billig genug kaufen, er leiht gegen den Deportzins die Effekten und giebt sie nach
Ablauf des meist kurzen Termins zurück. Das Report- und Deportgeschäft erfolgt als
Kauf und Verkauf der Effekten, und der Zins ist enthalten in der Differenz des An- und
Verkaufspreises. Der Geldkapital benötigende Haussier verkauft das ihm gelieferte Papier
zu einem niedrigeren Kurse, als er es in bestimmter Frist (in der Regel der nächste
Ultimo) zurückzuerwerben verspricht; der Effekten bendtigende Baissier zahlt heute einen
höheren Preis als der ist, zu dem er den späteren Wiederverkauf erfüllt. Wenn die
Kapitalbedürfnisse der Haufse- und die Stückebedürinisse der Baissepartei sich für ein
Papier gerade ausgleichen, so entsteht weder der Deport- noch Reportzins. Die Report—
und Deportgeschäfte kommen hauptsächlich dann vor, wenn bei starken Preiswechseln
hestimmte Händlergruppen sich in der oder jener Spekulationstendenz noch länger halten