Full text: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

220 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —[1678 
Pfandgeschäft zu regulieren gesucht. Man jah endlich von 1400 ab ein, daß alle 
Verbote und Judenverbannungen nichts nützten, wenn man nicht eine bessere Konkurrenz 
an die Stelle setzte. Die Bischöfe und Stadträte versuchten Leihanstalten und Wechsel— 
geschäfte zu errichten: so in Frankfurt a. M. 1402, in Florenz 1478, in Nürnberg 1498. 
In vielen Städten nahmen die öffentlichen Kassen alles Geld, was sich ihnen bot, und 
liehen es in verschiedener Form wieder aus. In den italienischen Städten gründeten 
die Franziskaner von 1462 an eine erhebliche Anzahl Pfandleihhäuser, die Montes 
pietatis, wozu das Kapital erst durch Geschenke und Stiftungen, bald auch durch Dar— 
lehen, aufgebracht wurde. Wir kommen auf sie als ausschließlich dem Kredit der kleinen 
Ldeute dienend weiter unten zurück. 
Neben den erwähnten Einrichtungen kommen nun seit dem 16. Jahrhundert die 
gemeinen Kassen der protestantischen Lünder (Kirchen-, Schul- und andere Stiftungen) 
'owie die landschaftlichen Kassen, welche fürstliche und Landesschulden übernahmen, von 
den ständischen Ausschüssen und ständischen Beamten verwaltet wurden, als Kapital 
sammelnde und ausleihende Anftalten in Betracht. Sie spielten neben den städtischen 
Kassen eine große Rolle in der Kreditentwickelung. Gothein meint, diese mit großen 
Hoffnungen unternommenen Versuche würden damals schon zu einer öffentlichen Organi— 
sation des Kredits in Deutschland geführt haben, wenn nicht der 80jährige Krieg fast 
allen Kredit in Deutschland auf lange zerstört hätte. 
Knies hat den Ausspruch gethan, die Kreditorganisationen dieser ältern Zeit seien 
reils auf private Geldwechsler-, Giro- und Kreditgeschäfte, teils auf staatliche und öffentliche 
Thätigkeit zurückgegangen; die Staatsregierungen hätten jenen Geschäften „eine prüfende, 
heaufsichtigende, normierende und unterstützende Thaͤtigkeit zugewandt, aber auch bestimmte 
Dienste im öffentlichen Interesse von ihnen verlangt“. Raffe will dies letztere leugnen, 
veil er in Venedig eine Staatseinmischung erst spaͤt (1587) findet. Ich glaube, Knies 
hat doch recht gesehen. Schon der Ursprung der Kreditgeschäfte aus der Münzverwaltung 
erklärt, daß die Regierungen frühe sich einmischten; sie sahen von Anfang an die große 
Bedeutung, die Macht und die möglichen Mißbräuche der Kreditorgane, das Interesse, 
das alle wirtschaftlichen Kreise an der richtigen Kreditorganisation hatten. 
195. Das Bankwesen von 1650 an; die Entstehuüng der Noten— 
banken, die Notenbankgesetzgebung. Von Mitte des 17. Jahrhunderts an 
beginnt eine neue Epoche der Kreditorganisation. England und Frankreich übernahmen 
die Führung, wie vorher Italien und Holland. Große Staaten haben sich gebildet, 
der Staatskredit verlangt nach neuen Formen und Organen der Vermittelung; eine 
befsere Ordnung des Münzwesens in größeren Gebieten beginnt; Zahlungen auf größere 
Entfernungen werden immer häufiger; der Gebrauch des Wechsels und das Bedurfnis, 
Wechsel zu diskontieren, wird allgemein; aus dem Depositenschein entwickelt sich die 
Banknote, und das Banknotengeschäft wird zum Haupthebel für die sich ausbildende 
reditorganisation, wie wir bereits oben (S. 198, 2183 ff.) sahen. 
Wie im 16. und 17. Jahrhundert die Girobanken, so stehen von 1700 -1870 
die Notenbanken, und zwar im 18. Jahrhundert wie in der neuesten Zeit die staatlich 
privilegierten Centralbanken, im Vordergrund der Kreditinteressen. Sie erscheinen lange 
als die wichtigsten, ja fast als die einzigen großen Banken; sie übernehmen deshalb 
lange auch alle möglichen anderen Kreditfunktionen, neben ihrem Hauptzweck der Wechsel— 
diskontierung und der Notenausgabe. Sie dienen lange so wesentlich dem Staats— 
kredit, daß man fast sagen könnte, die Mehrzahl der großen Notenbauken verdankten 
ihm ihre Entstehung. 
Die Bank von England wird 1694 vom Staate als Aktiengesellschaft genehmigt, 
um 24 Mill. Mark Kapital der Regierung zu leihen; ebensoviel durfte sie Noten aus— 
geben; 1797 schuldete der Staat ihr etwa 240 Mill. von 260 ihrer Aktiva und bei 
iner Notencirkulation von 192 Mill. Mark. Im ganzen 19. Jahrhundert blieb der 
Hauptposten ihres Aktienkapitals die Schuld des Staates. In Schottland entstanden 1695 
die Bank von Schottland, 1727 die königl. Bank und 1746 die Brittische Binnen— 
ompagnie als konzessionierte Aktiennotenbanken. In Franukreich gründet John Law 1716
	        
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