Full text: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

381) Das Wesen der Notenbanken. Die Notenbankpolitik. 223 
die auszugebende Notenmenge ist dann oft geringer; in der Haussekonjunktur schwindet 
bei starker Kreditnachfrage die Kaffe, und die ausgegebene Notenmenge schwillt meistens 
in dem Maße an, wie Wechsel diskontiert, Lombardkredite gegeben werden. Kommt 
dann der Umschlag und die Krise, so soll die Notenbank, während ihr unter Um— 
ständen Noten präsentiert und Depositen entzogen werden, wie bisher, ja noch 
mehr Kredit geben. Das kann sie nicht, wenn ihre Notenmenge schon übergroß, ihr 
Bacvorrat klein, ihr Kapital festgelegt ist; ste vermag es aber, wenn sie von ihren 
Anlagen einen erheblichen Teil sofort einziehen oder versilbern kann, wenn sie beizeiten 
vorsichtig im Kreditgeben war, den Diskontsatz frühzeitig erhöht, damit ihren Bar— 
vorral zusammengehalten hat; dann kann sie ihre Noten einlösen, die zurückgeforderten 
Depositen bezahlen und doch den Kreditwürdigen noch Kredit, wenn auch zu höherem 
Satze geben. Sie kann es um so leichter, je weniger sie ihr eigenes und das geliehene 
Napital festgelegt, je mehr sie Anlagen hat, welche sie, wenn nicht im Inland, so im 
Ausland rasch in Bargeld zu verwandeln vermag, je mehr sie etwa bei noch größeren 
oder fremden Banken augenblickliche Kredithülfe findet. 
Die Erkenntnis dieser heute allgemein anerkannten Wahrheiten ist aber erst 
langsam im Laufe des letzten Jahrhunderts auf Grund zahlreicher Irrtümer, großer 
Krifen, massenhafter Bankerotte erwachsen. Und an die tastenden Versuche, die Miß— 
bräuche zu bekämpfen, die falsche Bankleitung zu erschweren, knüpft fich die ganze 
Notenbankgesetzgebung und die Entscheidung zwischen Privat- und kleinen Aktienbanken 
einerseits, großen centralisierten Aktien⸗ und Staatsbanken andererseits an. 
a) Das erste, was so aus dem Wesen der Notenbank folgt, ist die Einsicht, daß 
es falsch sei, das eigene Kapital der Bank, noch mehr das ihr von Deponenten an— 
veriraule oder durch Notenausgabe geschaffene zu benutzen, um den einheimischen oder 
fremden Regierungen einen großen und vollends einen langen Kredit für Jahre zu 
geben. Jeder solche Kredit entzieht das so hingegebene Kapital für Jahre seinem 
eigentlichen Zwecke, macht die Bankmittel illiquid. Es ist für die Banken von England, 
Frankreich und Osterreich ein großer Schaden, daß sie noch heute in dieser Weise große 
Mittel festgelegt haben. Wo in der Gegenwart große Börsen und gute Effektenbanken 
sind, können die Regierungen, auch ohne die Mittel der Notenbanken in Beschlag zu 
nehmen, große Anleihen rasch unterbringen. Wo sie noch die Hülfe der Centralnoten— 
banken für Begebung von Schuldscheinen, Schatzkammerscheinen (kurzfristige verzinsliche 
Schuldscheine) brauchen, müssen sie stets darauf sehen, diese Posten bald wieder abzustoßen. 
Die meisten großen Centralnotenbanken find bemüht, dahin zu kommen, sind auch in 
ihren Statuten jetzt überwiegend gegen falsche Staatszumutungen geschützt. Daß sie 
in äußerster Not ihre Regierungen nicht im Stiche lassen können, wie die Bank von 
Frankreich 1870, das versteht üch. Gegen solche Notzeiten hilft kein Gesetz und keine 
Bankordnung. 
Dagegen ist es kein Schade, sondern ein Vorzug und eine ganz normale Thätig⸗ 
keit großer Centralnotenbanken, wenn sie, wie die Bank von England, die deutsche 
Reichsbank und andere Centralbanken die Zahlungsgeschäfte für die Regierungen besorgen. 
bp) Der enge Zusammenhang jeder Banknotenausgabe mit dem ganzen Währungs- 
und Geldwesen des Landes hat nicht allein, aber doch wesentlich mit dahin gewirkt, 
daß die Gesetzgebung mehr und mehr die Notenausgabe kleiner privater Banken be— 
eitigte oder inschrankte, sie centralen großen Instituten übertrug, denen die Sorge für 
die Erhaltung der Währung und für geordnete Geldcirkulation zur Pflicht gemacht 
werden konnte. Jede Notenausgabe ist ein Teil des wirtschaftlichen Cirkulationswesens. 
Rirgends war eine Notenausgabe auf die Dauer möglich, ohne eine sie begünstigende 
Ordnung des Rechtes der Inhaberpapiere. Auch war von Anfang an klar, daß das Recht 
zur Notenausgabe dem Berechtigten zeitweise außerordentliche Gewinne bringe, daß es 
also in Privalhänden die Macht und den Reichtum der Bankaristokratie vermehre. Die 
Bankier- und Geschäftsnatidnalskonomie der Jahre 1820 —1860 suchte dies zu leugnen, 
indem sie die Banknotenausgabe als ein Kreditgeschäft wie jedes andere darstellte, die 
Banknote dem Wechsel ganz aleichstellte. Doch ist dies rechtlich und wirtschaftlich jalsch.
	        
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