264 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. (722
richtige Verbindung bringe mit der pratktisch-geschäftlichen, unabweisbaren Forderung,
daß die arbeitenden Klassen wie bisher als dienende Glieder den Familien, den länd⸗
lichen und städtischen Betrieben, den immer größer werdenden Unternehmungen eingefügt
und deren Disciplin, welche mit der Größe der Betriebe notwendig nach gewissen Seiten
sich verschärfen mußte, untergeordnet werden. Denn die Notwendigkeit einer herrschaft—
lichen Organisation der wirtschaftlichen Betriebe blieb, wie seit Jahrhunderten, zunächst
unverändert bestehen. Ein plötzlicher Übergang in genossenschastliche Betriebe war im
18. und 19. Jahrhundert ganz ausgeschlossen, hat auch gegenwärtig und in Zukunft
die größten Schwierigkeiten, gelingt bis jetzt nur einer kleinen ausgewählten Schar.
Die Aufgabe, große herrschaftliche Betriebe mit freien Arbeitern zu organisieren, war
und ist psychologisch, social, rechtlich und wirtschaftlich das denkbar schwierigste Problem
der heutigen Volkswirtschaft. An ihrer Lösung arbeiten wir seit hundert FJahren und
werden noch viele Generationen hindurch daran arbeiten.
Würde es sich bei den modernen Arbeitsverhältnissen etwa überwiegend um
Einzelverträge handeln, wie sie die Hausfrau mit einem Hausschlächter, einem Weber,
einem Schneider oder Tischler schließt, der für eine Stunde zu einer bestimmten Arbeit
ins Haus kommt oder dem Garn, Tuch, Holz zur Verarbeitung in seine Werkstatt
mitgegeben wird (locatio conductio operis), so wäre von den bestehenden Herrschafts—
und Dienstverhältnissen der größere Teil leicht abzustreifen gewesen. Der Arbeitsvertrag
über solche Einzelleistungen, über eine Stunde Arbeit, stelll Auftraggeber und Arbeiter
in freier, unabhängiger Stellung nebeneinander. Die Arbeitsverhältnisfse sind aber
überwiegend andere; sie setzen voraus, daß der Dienstbote, der Lehrling, der Geselle,
der Fabrikarbeiter, der ländliche Tagelöhner, meist auch der Heimarbeiter für Tage,
Wochen und Monate dienendes Glied eines socialen Organes werde, meist nicht bei
sich, sondern in dem Hause, dem Geschäftslokal des Arbeitgebers nach seinem Befehl
zusammenhängende Arbeitsleistungen verrichte (locatio conductio operarum). Der
Arbeiter wird damit seiner Familie für die Arbeitszeit entzogen, er muß der Lebens-
ordnung, der Technik, der Arbeitsteilung des Geschäftes sich eingliedern und unterordnen;
den hier herrschenden Sitten und Traditionen, wie den Anordnungen des Unternehmers,
der Beamten muß er sich fügen. Seine Wohnung, sein Familienleben, seine Lebens—
führung, seine ganze Existenz ist so durch das Geschäft, durch die Stelle, die er bekleidet,
durch sein Arbeitsverhältnis bedingt, und zwar um so mehr, um so schroffer, je größer
der sociale Organismus ist, in den er eintritt, je weniger er über eigenen Besitz verfügt,
ie geringer seine Fähigkeiten, seine technische Äusbildung ist.
Die fortgeschrittene Arbeitsteilung und die Geldwirtschaft haben es gewiß er—
leichtert, daß in immer komplizierterer Weise und in immer größeren Organisationen
Befehlende und Gehorchende so zusammenwirken, daß eine Unterordnung in der Dienst
zeit sich verträgt mit zunehmender persönlicher Freiheit im übrigen. Aber diese Art
des Zusammenwirkens ist doch nicht ohne steigende Konflilte möglich, setzt neue Sitten
und Ordnungen, setzt klügere, höher stehende Menschen voraus. Und so ist es wohl
begreiflich, daß in den Kolonien der Europäer die früheren Herren und die früheren
Sklaven vielfach in die Freiheit sich nicht finden konnten, daß die Emancipation die
Volkswirtschaft ganzer Länder erschütterte, daß ein Mann wie Carlyle die englische
Sklavenemancipation für eine versehlte Maßregel erklärte, daß in Rußland seit 1866,
auch in Deutschland nach der Beseitigung der Hörigkeit jahrzehntelang teilweife recht
unerquickliche, ja vereinzelt schlimmere Zustände als zuvor eintraten.
Wir werden vielleicht, wenn wir eine allgemeine Schätzung wagen wollen, sagen
können, daß der Sieg der freien Arbeit, der von 1500 an langsam veginnt, aber erst
von 1789 —1870 sich vollendete, wohl nur für das oberste Drittel der Arbeiter von
reinem Segen war, daß das zweite Drittel, bisher in Naturalwirtschaft und Bevor—
mundung befangen, lange Jahrzehnte brauchte, um auf sich selbst stehend, in der neuen
Rechtsjorm seine neuen Interefsen richtig zu erfassen, fich der Geldwirtschaft anzu—
bequemen, den freien Arbeitsverträgen die rechte Form zu geben, und daß ein Drittel,
die schwächlichsten, indolentesten Arbeiter in Lebenshaltung und Lebensglück entweder