723) Persönliche Freiheit und Arbeitsdisciplin. Die Elemente des Arbeiterstandes. 265
zurückgingen oder ganz verkümmerten, weil sie unfähig waren, sich der neuen höheren
Lebensform anzupassen, die technisch-wirtschaftlichen und die moralischen Fortschritte zu
machen, ohne welche die Institution der freien Arbeit nicht günstig wirken kann.
204. Die verschiedenen Elemente des heutigen Arbeiterstandes.
Wir werden im folgenden Paragraphen näher auf die Principien des Arbeitsvertrages
zu sprechen kommen. Hier werfen wir im Anschluß an die vorstehende historische Be—
trachtung einen Blick auf die große Verschiedenheit der Personen, welche heute als
Lohnarbeiter bezeichnet werden, Arbeitsverträge abschließen. Alle Beurteilung der auf
den Arbeiterstand bezüglichen Fragen wird eine anschauliche und klare nur, wenn man
diesen Stand in seine Elemente auflöst; sie bleibt eine doktrinär schiefe, wenn man die
Arbeiter als eine unterschiedslose Masse betrachtet, die, des Kapitals und der Arbeits-
mittel beraubt, der Knechtschaft des Kapitals unterworfen sei, nur von dieser erlöst
werden müsse, um zu wirklich freien, glücklichen, wirtschaftlich vollendet wirkenden
Menschen zu werden.
1. Fragen wir zunächst nach der oberen Grenze der Lohnarbeiter, so reichen sie mit
der öffentlichen und privaten Beamtenschaft, den angestellten Technikern, Commis, Werk—
meistern überall in die höheren Schichten der Gesellschaft, mit den Hunderttausenden von
Klein- und Parzellenbauern, kleinen Handwerkern in Stadt und Land, den Heimarbeitern
überall in den Mittelstand hinein. Aber diese beiden Gruppen sind doch nach Besitz,
Einkommen, socialer und Rechtsstellung und Art des Erwerbs von den Lohnarbeitern
wesentlich verschieden. Der Beamte hat festes Jahresgehalt, gesicherte Lebensstellung,
Pension, hängt nicht vom Markt und täglicher Kundigung ab. Ein großer Teil der
allein arbeitenden Handwerker, Kleinbauern u. s. w. geht freilich nebenher auf Lohnarbeit
oder nimmt, wie die besseren Heimarbeiter, noch eine Mittelstellung zwischen Klein—
unternehmer und Lohnarbeiter ein. Die Grenze wird hier stets fließend bleiben. Aber
der Unterschied dieser Elemente von den Lohnarbeitern bleibt doch ein fundamentaler.
Wenn auch ein sehr großer, vielleicht der größere Teil der kleinen Landwirte, Gewerbe—
treibenden und Händler mehr von ihrer Arbeit als ihrer Kapitalrente oder dem Unter—
nehmergewinn leben, so sind sie doch zu den Lohnarbeitern in ihrer Mehrzahl nicht zu
rechnen, sondern höchstens zu den handarbeitenden Klassen; sie leben nicht vom Lohn,
sondern von dem Einzelverkauf ihrer Leistungen und Waren.
Auch unter den Lohnarbeitern selbst haben viele einen kleinen Besitz, ein Häuschen,
ejnen Garten, eine kleine Eigenwirtschast, welche ihnen Gemüse, Kartoffeln und
Ahnliches liefert; viele haben auch irgend eine kleine Vermögensrente, in den höheren
Arbeiter-, in den Beamtenschichten sogar eine erhebliche. Viele Tausende von jugend—
lichen Arbeitern, die den mittleren Gesellschaftsklässen angehören, erhalten von Haufe
Unterstützungen und Hülfe verschiedener Art. Wir sahen oben (JI, 8 117, S. 345),
daß fast zwei Drittel der statistisch gezählten deutschen Arbeiter unter 80 Jahre alt
sfind, daß viele von ihnen später in andere höhere Stellungen übergehen. Von den
lohnarbeitenden und Gesindedienst verrichtenden Frauen heiratet der größere Teil
und geht dann nur noch in geringerer Zahl auf Lohnarbeit. Wir haben nach—
gewiesen, daß unter den 12 —-183 Millionen deutscher Arbeiter, welche 1895 in Land—
wirtschaft, Gewerbe und Handel gezählt wurden, nur etwas über 4 Millionen Arbeiter—
en sind, daß man nur 83.7 Millionen verheiratete Männer unter diesen Arbeitern
zählte.
Daraus folgt eine Reihe der wichtigsten Schlüsse. Für alle jüngeren Arbeiter von
44-285 Jahren ist oder sollte der Arbeitsvertrag zugleich ein Erziehungsverhältnis
sein; zumal für alle weiblichen unverheirateten Arbeiter in diesem Aller sind Schutz⸗
maßregeln für Sittlichkeit und Gesundheit, für familienartige Unterkunft und Pflege
nötig, wenn nicht die schlimmsten Folgen eintreten sollen. Für alle die Arbeiter, die
aus irgend einer Eigenwirtschaft, einem Vermögen, einer Familienbeihülfe Einnahmen
beziehen, ist der Lohn nicht die einzige Einnahme. Solche Bezüge sind einerseits sehr
erwünscht; eine kleine Eigenwirtschaft beschäftigt Frau und Kinder, hebt Fleiß und
Sparsamkeit, verbilligt die Existenz; ein eigener Besitz in Sparkasse oder sonstiger