268 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. Jq726
das Eindringen viel niedriger stehender Rassenelemente, wie der Iren in England, der
Slaven in Ostdeutschland und Osterreich, der Italiener in Südfrankreich, hemmt leicht
die Verbesserung der Lebenshaltung. Im ganzen ist aber auch bei den ungelernten
Arbeitern das Selbstbewußtsein und der Erwerbstrieb geweckt; Rührigkeit und In—
telligenz, Fleiß und Geschicklichkeit ist auch beim Landarbeiter im Steigen.
f) Die gelernten Arbeiter in Land und Stadt, in Gewerbe und Handel stehen
zwar entfernt nicht alle über den ungelernten; in den verkümmerten Hausindustrien
und Handwerken giebt es Tausende schwächlicher Arbeiter mit niedriger Lebenshaltung;
die Bekleidungsgewerbe haben fast überall nicht sehr hoch stehende Arbeiter (in Deutsch—
land waren es 1895 3295378); die Texrtilarbeiter stehen jetzt in England relativ sehr
hoch, in anderen Ländern nicht, sie sind teilweise ungelernt (in Deutschland zählte man
1895 748 784). Die Bergarbeiter gehören in manchen Ländern nicht zur Arbeiter—
aristokratie, wohl aber in England durch ihre neue Organisation, in Deutschland durch
ihre hergebrachte Verfassung, die freilich durch übermäßiges Eindringen anderer Elemente
noch mehr als durch die neuere Berggesetzgebung der Auflösung nahe ist (in Deutschland
1895 515 286). Die Arbeiter der Baugewerbe gehören zu einem erheblichen Teile
(deutsche 1895 829741), die der Metall- und Maschinenindustrie (deutsche 18958
925 876) und ebenso die der polygraphischen, der Kunst- und mancher anderen feinen
Gewerbe zu der führenden Elite der Arbeiter. In den sämtlichen deutschen Gewerben
zählte man 1895 auf 83,8 Millionen gelernter noch 2,0 Millionen ungelernter Arbeiter;
doch ist die ganze Scheidung eine fließende und unsichere. Die Spitze der gelernten
Arbeiter machen die Werkmeister und Vorarbeiter aus; sie gehen in die zahlreichen
technischen und kaufmännischen Beamten über. Mit ihnen erhalten wir eine Hierarchie
der Arbeitsstellungen vom letzten Lohnarbeiter bis zu den Generaldirektoren der großen
Gesellschaften, welche kaum geringere Verschiedenheiten aufweist als die Gegensätze, die
überhaupt in der Gesellschaft vorhanden sind.
3. Zuletzt ein Wort über die Gesamtheit der Personen in der modernen Gesellschaft,
welche von Arbeitsstellungen, Löhnen und Gehalten leben.
Wenn wir bedenken, daß 1895 in Deutschland zu den in Landwirtschaft, Gewerbe
und Handel gezählten 12,8 Millionen Lohnarbeitern 0,6 Millionen Beamte der Unter—
nehmungen, 0,4 Millionen wechselnde Lohnarbeiter, 1,8 Millionen Dienstboten kommen,
zusammen 15,1 Millionen, daß außerdem 1,42 Millionen Personen in öffentlichen
Beamtenstellungen, in Post und Staatsbahnen und liberalen Berufen thätig sind,
welche teils Lohnarbeiter, teils im weiteren Sinne der Arbeiterklasse zuzurechnen sind,
vielfach wenigstens ähnliche wirtschaftliche Lebensbedingungen haben, so sehen wir, daß
von den 20,7 Millionen Erwerbsthätigen und 1,8 Millionen Dienstboten, zusammen
von 22 Millionen nicht weniger als 16,65 Millionen, also gerade 874, zwar nicht alle
Lohnarbeiter sind, aber alle in einem Arbeitsverhältnis stehen. Für sie bilden die
Ausbildung des Arbeitsvertrages im weiteren Sinne, die Bedingungen der Anstellung
und alles dessen, was damit zusammenbängt, den Kern ihrer wirtschafitlichen Lebens—
interessen.
Es ist daher kaum zu viel gesagt, wenn wir behaupten, es gebe keine wichtigere
wirtschaftliche und sociale Frage, als die des Arbeitsverhältnisses. An ihr hänge die
Zukunft unserer Gesellschaftsverfassung. Die richtige Ausgestaltung und Fortbildung
aller einschlägigen Institutionen sei, wenn nicht die erste, so doch eine der wichtigsten
Aufgaben der Gegenwart und Zukunft.
205. Die principielle Erörterung des Arbeitsverhältnifsses und
„vertrages. Wenden wir uns nach diesen Bemerkungen zu einer principiellen
Erörterung des heutigen Arbeitsverhältnisses. Es umschließt die wirtschaftlichen und
rechtlichen, die pfychischen und socialen Beziehungen der Arbeiter zu den Arbeitgebern,
es findet seinen rechtlichen Ausdruck wesentlich im Arbeitsvertrag, es hat seinen wesent—
lichen Kern im Arbeitslohn, der Bezahlung der Arbeit durch den Arbeitgeber. Zwei
geschiedene sociale Klassen stehen sich individuell und gruppenweise, organisiert oder