272 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. (730
wucherische Warenzahlung und andere schlimme sociale Mißstände erzeugt oder ge—
fördert; sie hatte viele bewährte Arbeitsverfassungen in wesentlichen Bestandteilen leicht—
sinnig zerstört, wie z. B. im deutschen Bergbau; sie war Stück für Stück eingeführt
worden, ohne daß Regierung und Parlament recht Acht darauf gaben, daß viel mehr
Doktrinäre und Unternehmer, als die Arbeiter sie gefordert hatten. Die kindliche
Fiktion, daß sie Segen stiften müsse, weil alle Menschen gleich seien, und als einzelne
Individuen ihr Interesse am besten verständen, war für die untere Hälfte der ge—
drückten, teilweise proletarisierten Arbeiter am unzutreffendsten. Man hatte das wirk—⸗—
liche Wesen der wirtschaftlichen Freiheit und ihre Folgen bei der Erörterung der
Arbeitsvertragsfreiheit vielfach gründlich verkannt.
Wir haben über das Princip oben (J S. 32—59) im allgemeinen gesprochen.
Wir haben den Segen der freien Arbeit vorhin (S. 262 ff.) geschildert und betont,
welche Banden und Schranken, welche harte Disciplinarmittel mit ihr fielen. Die
heutige freie Arbeit besteht eben in deren Beseitigung, besteht eben in der stets freien
Berufs-, Orts⸗, Arbeitgeberwahl, in dem zugelassenen Kampf um bessere Arbeits—
bedingungen und höheren Lohn, in der Einräumung der richtigen Vorbedingungen
hierfür. Es wird auch stets ein gewisses Maß der formalen Arbeitskontraktfreiheit
heute bleiben müssen. Aber daneben werden Civil- und Verwaltungsrecht, Tarif—
verträge und neue Sitten einen immer größeren Teil der Vertragsbedingungen dauernd
oder zeitweise, orts- oder berufsweise festlegen; weil nur so die Schwachen richtig ge—
schützt, der Inhalt der Verträge dauernd vervollkommnet werden kann. Die Arbeit—
geber und die Arbeiter suchen durch ihre Verbände den Verträgen einen festen, ge—
rechten, auf Grund von Verhandlungen der Marktlage und den Verhältnissen an—
gepaßten Inhalt zu geben. Durch Gesetz und Kollektivverhandlung, durch die bindende
Macht dieser Gewalten wird natürlich die formale Freiheit der einzelnen eingeschränkt.
Das kann, wo Terrorismus dazu kommt, wo Falsches erzwungen wird, ja da und dort
zu weit gehen und schaden, ist aber im ganzen ein wirtschaftlicher und sittlicher Fort—
schritt, sofern für die Mehrzahl der Beteiligten das Arbeitsverhältnis dadurch gebessert
wird. Die Einschränkung der formalen Freiheit, der Willkür, des Machtmißbrauches
an der rechten Stelle ist eben in jeder Gesellschaft immer wieder nötig. Immer wieder
folgt neuen Freiheiten in der Geschichte auch wieder neue Bindung. Jedes Arbeits—
verhältnis stellt einen Kompromiß von Freiheit und Ordnung dar. Wenn Brentano
jagt, der formell freie Vertrag des Gesetzes werde erst durch die Gewerkvereine ein
wirklich freier, so meint er damit, er werde ein vollkommenerer, ein gerechterer, ein
den Arbeiterstand fördernder. Ich möchte nicht leugnen, daß die formale Freiheit
durch Gesetz, kollektive Vertragsfeststellung, moralischen Druck an erheblichen Punkten
eingeschränkt werde. Die Webbs sagen sogar, vielleicht in etwas übertriebener Weise:
Kontraktfreiheit in dem Sinne, daß jeder thun könne, was er wolle, sei unverträglich
mit Demokratie, Arbeitsteilung und dichter Bevölkerung. Aber richtig ist, daß zu—
nehmende rechtliche Ordnung der Gesellschaft die Voraussetzung aller höheren Wirt⸗
schaftsformen ist. Das Extrem wirtschaftlicher Freiheit im Sinne der Willkür ist
überhaupt in keiner Gesellschaft realisierbar.
Schon zwei Menschen können einen Arbeitsvertrag nur schließen, überhaupt über
ihre entgegengesetzten Interessen sich vertragsmäßig nur einigen, wenn entweder der
Starke befiehlt, und der Schwache gehorcht, oder wenn beide Teile etwas nachgeben.
Sollen größere Gruppen von Arbeitgebern und Arbeitern fich so über die Arbeits-
bedingungen einigen, daß nur einzelnes im Arbeitsvertrag dem individuellen Entschluß
überlassen bleibt, das meiste generell geordnet wird, so ist das nur möglich durch einen
Kompromiß, durch eine mittlere Linie, welche Verzichte auf allerlei Wünsche, Negation
der persönlichen Freiheit an bestimmten Punkten in sich schließt. Wachsende Teile
der Arbeitgeber und Ärbeiter ziehen aber solche generelle Ordnungen und Kompromisse
vor, weil dadurch der Streit und die Reibung vermindert, das beiden Teilen Heilsame
im ganzen erreicht, die Annahme von Arbeitern, ihre Behandlung, ihre Ablöhnung
außerordentlich erleichlert und vereinfacht wird. Wie der Führer der englischen