Full text: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

272 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. (730 
wucherische Warenzahlung und andere schlimme sociale Mißstände erzeugt oder ge— 
fördert; sie hatte viele bewährte Arbeitsverfassungen in wesentlichen Bestandteilen leicht— 
sinnig zerstört, wie z. B. im deutschen Bergbau; sie war Stück für Stück eingeführt 
worden, ohne daß Regierung und Parlament recht Acht darauf gaben, daß viel mehr 
Doktrinäre und Unternehmer, als die Arbeiter sie gefordert hatten. Die kindliche 
Fiktion, daß sie Segen stiften müsse, weil alle Menschen gleich seien, und als einzelne 
Individuen ihr Interesse am besten verständen, war für die untere Hälfte der ge— 
drückten, teilweise proletarisierten Arbeiter am unzutreffendsten. Man hatte das wirk—⸗— 
liche Wesen der wirtschaftlichen Freiheit und ihre Folgen bei der Erörterung der 
Arbeitsvertragsfreiheit vielfach gründlich verkannt. 
Wir haben über das Princip oben (J S. 32—59) im allgemeinen gesprochen. 
Wir haben den Segen der freien Arbeit vorhin (S. 262 ff.) geschildert und betont, 
welche Banden und Schranken, welche harte Disciplinarmittel mit ihr fielen. Die 
heutige freie Arbeit besteht eben in deren Beseitigung, besteht eben in der stets freien 
Berufs-, Orts⸗, Arbeitgeberwahl, in dem zugelassenen Kampf um bessere Arbeits— 
bedingungen und höheren Lohn, in der Einräumung der richtigen Vorbedingungen 
hierfür. Es wird auch stets ein gewisses Maß der formalen Arbeitskontraktfreiheit 
heute bleiben müssen. Aber daneben werden Civil- und Verwaltungsrecht, Tarif— 
verträge und neue Sitten einen immer größeren Teil der Vertragsbedingungen dauernd 
oder zeitweise, orts- oder berufsweise festlegen; weil nur so die Schwachen richtig ge— 
schützt, der Inhalt der Verträge dauernd vervollkommnet werden kann. Die Arbeit— 
geber und die Arbeiter suchen durch ihre Verbände den Verträgen einen festen, ge— 
rechten, auf Grund von Verhandlungen der Marktlage und den Verhältnissen an— 
gepaßten Inhalt zu geben. Durch Gesetz und Kollektivverhandlung, durch die bindende 
Macht dieser Gewalten wird natürlich die formale Freiheit der einzelnen eingeschränkt. 
Das kann, wo Terrorismus dazu kommt, wo Falsches erzwungen wird, ja da und dort 
zu weit gehen und schaden, ist aber im ganzen ein wirtschaftlicher und sittlicher Fort— 
schritt, sofern für die Mehrzahl der Beteiligten das Arbeitsverhältnis dadurch gebessert 
wird. Die Einschränkung der formalen Freiheit, der Willkür, des Machtmißbrauches 
an der rechten Stelle ist eben in jeder Gesellschaft immer wieder nötig. Immer wieder 
folgt neuen Freiheiten in der Geschichte auch wieder neue Bindung. Jedes Arbeits— 
verhältnis stellt einen Kompromiß von Freiheit und Ordnung dar. Wenn Brentano 
jagt, der formell freie Vertrag des Gesetzes werde erst durch die Gewerkvereine ein 
wirklich freier, so meint er damit, er werde ein vollkommenerer, ein gerechterer, ein 
den Arbeiterstand fördernder. Ich möchte nicht leugnen, daß die formale Freiheit 
durch Gesetz, kollektive Vertragsfeststellung, moralischen Druck an erheblichen Punkten 
eingeschränkt werde. Die Webbs sagen sogar, vielleicht in etwas übertriebener Weise: 
Kontraktfreiheit in dem Sinne, daß jeder thun könne, was er wolle, sei unverträglich 
mit Demokratie, Arbeitsteilung und dichter Bevölkerung. Aber richtig ist, daß zu— 
nehmende rechtliche Ordnung der Gesellschaft die Voraussetzung aller höheren Wirt⸗ 
schaftsformen ist. Das Extrem wirtschaftlicher Freiheit im Sinne der Willkür ist 
überhaupt in keiner Gesellschaft realisierbar. 
Schon zwei Menschen können einen Arbeitsvertrag nur schließen, überhaupt über 
ihre entgegengesetzten Interessen sich vertragsmäßig nur einigen, wenn entweder der 
Starke befiehlt, und der Schwache gehorcht, oder wenn beide Teile etwas nachgeben. 
Sollen größere Gruppen von Arbeitgebern und Arbeitern fich so über die Arbeits- 
bedingungen einigen, daß nur einzelnes im Arbeitsvertrag dem individuellen Entschluß 
überlassen bleibt, das meiste generell geordnet wird, so ist das nur möglich durch einen 
Kompromiß, durch eine mittlere Linie, welche Verzichte auf allerlei Wünsche, Negation 
der persönlichen Freiheit an bestimmten Punkten in sich schließt. Wachsende Teile 
der Arbeitgeber und Ärbeiter ziehen aber solche generelle Ordnungen und Kompromisse 
vor, weil dadurch der Streit und die Reibung vermindert, das beiden Teilen Heilsame 
im ganzen erreicht, die Annahme von Arbeitern, ihre Behandlung, ihre Ablöhnung 
außerordentlich erleichlert und vereinfacht wird. Wie der Führer der englischen
	        
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