286 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [744
die hausindustriellen Reglements zu beseitigen. Als letztere aber von 1750 — 1850 mehr
und mehr außer Übung kamen, als die Gewerbefreiheit allerwärts die Warenzahlung
straflos machte, entstanden im Bergwesen, in der Hausindustrie, in dem Baugewerbe,
in der größeren Industrie die gleichen Mißbräuche mit erneuter Kraft von 1800 an
bis zu den neueren Verboten. Und sie sind heute noch in den Ländern mit unaus—
gebildeter Arbeiterschutzgesetzgebung an der Tagesordnung. Auch wo man die Waren—
zahlung (Truch) und die analogen Praktiken GKreditierung, teure Lieferung von Roh—
und Hülfsstoffen, von Werkzeugen) zu hindern suchte, gelang es meist nicht sofort,
Wandel zu schaffen.
Das erste englische Truckverbot stammt von 1831, es ist jetzt durch die Gesetze
von 1887 und 1896 ergänzt; das preußische von 1849 wirkte nicht genügend, ebenso
wenig das deutsche von 1869; erst die eingehenderen Gesetze von 18538 und 1891 be—
seitigten die schlimmeren Mißstände. Das Schwierige der Ausführung liegt darin, daß
man den Arbeitgebern (sei es allen oder nur den gewerblichen) zwar verbietet, den Lohn
in Waren zu zahlen statt in Bar, den Arbeitern Waren zu kreditieren, daß mäan
ihnen aber aus praktischen Gründen gestatten muß, den Arbeitern Wohnung, Feuerung,
Ldandnutzung, regelmäßige Bekbstigung, Arzneien und ärgztliche Hülfe, auch Werkzeuge
und Stoffe zu angemessenem Preis zu liefern. Die Grenzlinie zwischen dem Verbolenen
und Erlaubten ist schwer ganz richtig durch den gesetzlichen Wortlaut zu treffen, oft
noch schwieriger praktisch auszuführen. Die großen und brutalen Bewucherungen der
Arbeiter in dieser Form sind aber heute doch in England und bei uns verschwunden.
Das Verbot, den Lohn in Gast- und Schankwirtschaften zu zahlen, hat einen
ähnlichen Zweck; es soll den Arbeiter verhindern, ihn gleich zu vertrinken, dein Arbeit—
geber unmöglich machen, durch einen Strohmann Schenken zu besitzen und in ihnen
den Arbeiter zu falschen Ausgaben zu verlocken.
208. Die wichtigeren Einzelbestimmungen des Arbeitsvertrages
außer der Lohnhöhe: Die Bemessungsmethoden des Geldlohnes.
o) Akkord- und Zeitlohn. Je weniger in früheren Zeiten die menschliche Arbeits-
kraft differenziert war, je mehr im Haushalt und in kleinen Betrieben jeder angestellte
Arbeiter verschiedenerlei Thätigkeiten in buntem Wechsel übernehmen mußte, desto
natürlicher erschien es, alle Lohnarbeit nach der Zeit zu bezahlen. So weit eine
Arbeits- und Berufsteilung schon Platz gegriffen hatte, bezahlte man die verschiedenen
Klaffen der Arbeiter in abgestuften Zeitlöhnen, welche der Bedeutung ihrer Thätigkeit
und dem Grade ihrer technischen Ausbildung entsprachen. Diese Zeitlbhne waren und
sind teils Jahres⸗, teils Monats-, teils Wochen-, teils Tag- oder Stundenlöhne. Mit
dem Fortschritt der gesellschaftlichen Differenzierung nahmen die Klaffen der verschieden
bezahlten Zeitlöhner in den verschiedenen Berufen und Betrieben zu; innerhalb jeder
Alasse erhielt und erhält aber jeder denselben Lohnsatz, ob er nun etwas mehr oder
weniger leistet, schwierigere oder leichtere Arbeit verrichtet. Der Arbeiter hat so kein
besonderes im Lohn begründetes Interesse, sich anzustrengen. Man rechnet auf seine
durchschnittlichen Eigenschaften, auf die in patriarchalischen Verhältnissen vorhandenen
Motive der Treue, des anerzogenen Pflichtgefühls.
Auch heute noch ist die Bezahlung nach der Zeit nicht bloß in der höheren
Thätigkeit der öffentlichen und Privatbeamten, bei denen ein lebendigeres Pflicht—
bewußtsein meist vorhanden ist, sondern auch in den eigentlichen Arbeiterkreifen weit
verbreitet. Der Zeitlohn ist das Hergebrachte, die Arbeiter des älteren gemächlichen
Typus sind an ihn gewöhnt, ziehen ihn vor. Der Zeitlohn ist am leichtesten zu hand—
haben; die Berechnung führt am wenigsten zu Streit und Zweifel. Er herrscht heute
noch in der Landwirtschaft mehr vor als in der Industrie, er ist im Osten Europas
verbreiteter als im Westen. Mtan fürchtet in den noch ganz am Herkommen klebenden
Kreisen bei einer Bezahlung nach der Leistung die größere Anstrengung; vielsach ziehen
den Zeitlohn aber auch die tüchtigen industriellen Arbeiter vor, welche die Mißbräuche
and Kehrfeiten des Stücklohnes keunen. Wir kommen gleich darauf zurück.