290 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [748
von den Arbeitern, als ausschließlich von der Fähigkeit des Dirigenten abhängen. Für
die Stapelindustrien, für die Anfertigung der Massenartikel, für die Gewerbe, deren
Gewinn hauptsächlich von der Preiskalkulation des Chefs abhängt, wird das System
also nicht angezeigt sein, nicht viel Anwendung finden. Es wird wohl überhaupt erst
eine größere Zukunft haben, wenn die heutigen socialen Kämpfe wieder einem etwas
friedlicheren Zustand gewichen sind, wenn und wo Unternehmer und Arbeiter sich wieder
mehr als Genossen betrachten.
Eine Aufhebung des Lohnverhältnisses enthält die Gewinnbeteiligung nur da,
wo die Arbeiter auch mit eigenem Kapital beteiligt sind, mit ihm am Risiko teilnehmen.
Wo das der Fall ist, nähert sich die Einrichtung einem Gesellschaftsvertrag oder einer
Produktivgenossenschaft mit herrschaftlicher Spitze. Ein Geschäft mit solcher Kapital⸗
beteiligung der Arbeiter ist leichter zu leiten als eine demokratische Produktivgenossen—
schaft (1. 446), aber immer schwieriger als jene herrschaftlichen Unternehmungen, die
in ihren Lohnverträgen auf die Gewinnbeteiligung eingehen; wo die Arbeiter erheblich
mit Kapital beteiligt sind, muß man sie auch in der Leitung entsprechend mitreden
lassen. Und da fragt es sich, ob und wo das heute schon geht.
g) Nach dem Alter abgestufte Löhne. David Schloß bezeichnet das
Prämiensystem als progressive Löhne. Ich möchte diesen Namen eher für die Lohn—
methoden in Anspruch nehmen, welche die Löhne vom Standpunkt einer Carriere, eines
Lebensganges ordnen wollen. Es kann sich das nur beziehen auf Arbeiter, die viele
Jahre oder ihr Leben lang in demselben Großbetriebe bleiben. Ihre Zahl ist in den
großen staatlichen und kommunalen Betrieben, in den Trusts und Aktiengesellschaften
eine wachsende. Für alle solche Arbeiter erscheint es, wie in dem Beamtendienst, falsch,
wenn schon der 18—20 jährige soviel wie der 40 jährige verdient, wenn vom 28. bis
55. Jahre keine Zunahme des Einkommens mehr stattfindet. Für derartige Arbeiter
ist es passend, die gesamten Löhne, die in 10 — 40 Jahren verdient werden, nach Alter
und aufsteigenden Stellungen abzustufen. Man hat z. B. in der Meißener Porzellan—
fabrik Normalakkordlöhne festgesetzt, von welchen die Arbeiter unter 27 Jahren sich
Abzüge gefallen lassen müssen, zu welchen die über 33 jährigen steigende Zuschläge bis
zu 410/0 erhalten. Vielfach ist es auch durch die Technik und die Betriebsverhältnisse
angezeigt und möglich, daß selbst die gewöhnlichen Arbeiter eine Stufenreihe von
Stellen, die mit steigenden Löhnen dotiert sind, durchlaufen. Das System wird noch
ausgeprägker und der Beamtencarriere ähnlicher, wenn eine Aufnahme nur von jungen
Leuten in die geringsten Stellen stattfindet, und alle Besetzung der höheren Stellen
durch Aufrücken nach Alter und Fähigkeit stattfindet. Im deutschen Bergbau alther—
gebracht, ist das System neuerdings wieder befestigt worden: man unterscheidet Lehr—
häuer, Schlepper 1.-3. Klasse, Vorhäuer und Vollhäuer; ihre Löhne stehen häufig
im Verhältnis wie die Zahlen 7, 8, 9, 10, 11 und 12. Wo Vorarbeiter, Steiger,
Werkführer, Monteure aus der Arbeiterschaft hervorgehen, findet dadurch für eine gewisse
Elite ein solches Aufsteigen und die Erreichung höherer Löhne statt. Das System
scheint in England nach den Nachrichten von Price und den beiden Webbs in der
ganzen großen Industrie sehr verbreitet zu sein. Die Webbs finden es viel besser als
den in manchen Gewerben noch vorhandenen Lehrlingszwang; es garantiere zugleich
dauernde Beschäftigung. Bei Geschäftsstockung hört meist nur die Neueinstellung von
jungen Leuten auf, oder werden einige Neueingetretene entlassen, alle länger Angestellten
rücken höchstens vorübergehend um eine Stufe hinab. In seiner Vollendung zeigt sich
das System in halb oder ganz genossenschaftlichen Musterfabriken, wie bei Godin in
Guise, bei dem großem Malergeschäft Leclaire in Paris, bei der Zeißschen Stiftung in
Jena. Man trifft in solchen Geschäften teils einen sogenannten Kern von gewinn—
beteiligten Genossen, in welchen die Tüchtigsten einrücken, teils eine Obergruppe von
Arbeitern, die nie entlassen werden, teils andere Abstufungen mit besonderen Benefizien,
teils auch die Einrichtung, daß selbst bei Geschästsstockungen und Entlafsungen ein
gewisser Lohn auf spätere Abrechnung fortbezahlt wird.