Full text: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

320 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 778 
Über die Unternehmerverbände, soweit sie Kartelle, vergl. I. S. 413; über ihre fonstige Thätig— 
keit liegt eine große Anzahl von Drucksachen vor, aber wenig darstellende und würdigende wissen⸗ 
schaftl. Litteratur. Anzuführen ist: Kuh, Die wirtschaftl.-soc. Bedeutung der freien Anternehmer— 
berbände. Zeitschr. f. Textilind. 2. — v. Philippovich, Organisation der Berufsinteressen. 8. f. 
B. W. Soc. u. V. 8, 1899. — Schomerus, Die freien Inleressenverbände für Handel und In— 
dustrie und ihr Einfluß auf die Gesetgebung und Verwaltung. J. F G.V. 1901. — Landgraf, 
Industr. Fachverbände u. s. w. J. . N. 3. 5 22, 19014. — H. A. Bueck, Centralverband deutscher 
Industrieller. 1876— 1901) 1. Bo. 1902. — Vergl. auch Stein mann-Bucher, Deutsche Industrie— 
zeitung, Organ d. Centralverbandes deutscher Industrieller. 1902 im 21. Jahrg 
Gewerbegerichte, Einigungskammern, Arbeiterschiedsgerichte; Außer der obigen Litteratur über 
Gewerkvereine: Rupert Kéttle, Strikes and arbitrations. 1866. — Mundeéella, Arbitration 
18a mean of prèventing strikes. 1868. — G. Eberty, Gewerbegerichte und das gewerbliche 
Schiedsgerichtswesen. 1869. — Ders., Denkschrift über gewerbl. Schiedsgerichte. 1872. — UÜbersFabrik⸗ 
gesetzgebung, Schiedsgerichte und Einigungsämter S. B. S. Bd. 3, 1873 und Bd. 4 (Verhandlungen) 
8747 — Oppenheim, Gewerbegericht und Kontraktbruch. 1874. — Rickert, Das gewerbliche 
Schiedsgericht. 1824. — Orompton, Industrial conciliation. 1816. — Williams, Legislation for 
— —— 
Alrich, Die Arbeiterausstände und der Staat. J. f. N. 2. F. 19, 1889. — Über Arbeitseinstellungen 
und Fortbildung des Arbeitsvertrags u. s. w. S. V. f. S. Bd. 45 und Bd. 47 (Verhandlungen). 1890. — 
Morisseaux, Conseils de l'industrie et du travail. 1890. — Stieda, Das Gewerbegericht. 
1890. — Ders., Das Reichsges. betr. die Gewerbegerichte. J. f. N. 8. F. 2, 1891. — Ders., Art. 
äber Einigungsämter und GGer. H.W. 2. Aufl. 18900. — Spencçe Matson, The peaceable 
zettlement ot labour disputes, Contemp. Rev. Mai 1890. — Caroll D. Wright, On in- 
dustrial conciliation and arbitration. 1890. — R. Jay, Die Einigungsämter in Frankreich auf 
Grund des Gesetzes v. 27. Dezember 1892. A. f. F. G. 6, 1893. — Jastrow, Die Erfahrungen in 
den deutschen Gewerbegerichten. J. f. N. 3. F. 14, 1897. — Reeves, Die obligatorischen Schiedsgerichte 
in einigen englischen Kolonien. A. f. soc. G. 11. 1897. — Quelques expériences de conciliation 
par PEtat en Australie, Rev. d'écon. pol. 11. 1897. — Deché gne, La conciliation industrielle 
en Belgique, das. 11, 1897. — Lot mär, Die Tarifverträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. 
A. f. .G. 15. 1900. — v. Schulz, Über Schiedsverträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, 
das. 15. 1900. — Das Genfer Gesetz uüber kollektive Arbeitsverträge. Soc. Praxis, Nr. 29, 19. April 
1900. — willoucehby. L'arbitrage et la conciliation anx états unis. Musée social. Sept. 1901. 
218. Einleitung. Das Armenwesen; die Entstehung und all— 
gemeine Bedeutung der neueren Armenpflege. Wir haben im letzten 
Kapitel gesehen, welch' bestimmenden Einfluß auf Lohn und Lebenshaltung die Einzel— 
heiten des Arbeitsvertrages und die ganze Arbeitsverfassung haben. Wir schlofsen mit 
der Erkenntnis, daß die Gestaltung der Arbeitsverfassung, die Reform der socialen In— 
stitutionen die Zukunft des Arbeiterstandes bestimmen. Wir könnten von diesem Stand⸗— 
punkt aus noch viele Punkte erörtern: die Wohnungsverhältnisse, die Einkaufsgelegen— 
heiten, den Einfluß von Geistlichkeit und Schule, Ortsbehörde und Gemeindeverfassung. 
Welche Bedeutung hat es, ob der Arbeiter vom Vermieter bewuchert oder gut behandelt 
wird, ob er in Schuldabhängigkeit vom Kleinhändler ist oder im Konsumverein kauft 
und Ähnliches mehr. Wir können jedoch in unserem Grundriß die Gesamtheit der neuen 
sorcialen Institutionen, welche das Arbeitsverhältnis und die Arbeitsverfassung mit 
beeinflussen, nicht erschöpfen. Wohl aber erscheint es nötig, noch kurz auf die drei großen 
socialen Einrichtungen einzugehen, die neben dem Arbeitsvertrag in erster Linie heute 
die Lage der unteren Klassen beeinflussen, nämlich auf das Armenwesen, das Ver— 
sicherungswesen und das Arbeitervereinswesen. Wir wenden uns zunächst dem ersten 
zu und zwar feiner Entstehung. — 
In den Zeiten primitivfter Kultur hat in der Regel die Mutter für die uner— 
wachsenen Kinder gesorgt; aber wie man daneben viele Kinder tötete, so hat man die 
Alten umgebracht, die Kranken sich selbst überlassen; die Fursorge war eine fast aus— 
schließlich individuelle. Der rohe Naturmensch ist mitleidlos und unbarmherzig. Es 
bedeutete einen der größten socialen Fortschritte, daß mit der Entstehung der Gentil— 
verbände und der patriarchalischen Familie wohl in Zusammenhang mit dem Hackbau, 
der Viehzähmung, dem Ackerbau und anderen technischen Fortschritten kleine sociale 
Gruppen entstanden waren, deren sympathische Gefühle stark genug, deren Mittel reich 
genug waren, eine naturalwirtschaftliche Fürsorge für alle Glieder im Falle der Krank— 
heit und der Not eintreten zu lassen. Die in dieser Zeit in Sippe und Familie ent—
	        
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