785) Das Armenproblem. Die Einzelursachen und Unterstützungsarten. 327
machen 0,95 Mill. aus. Nach der deutschen Reichsstatistik von 1888 waren von den
1,59 Mill. 0,88 die Selbstunterstützten, O,70 die mitunterstützten Familienglieder.
Nach diesen Angaben sehen wir schon, daß es sich um sehr verschiedene Arten von
Armen handelt, daß das Bedürfnis und die Art der Unterstützung sehr verschieden sein
müssen. Und der wichtigste Unterschied, der uns entgegentritt, ist der, daß gewisse
Arten von Armen (z. B. die vorübergehend in Not Befindlichen, die leicht Kranken, die
Witwen mit ihren Kindern, die noch etwas verdienen) am besten so unterstützt werden,
daß man sie in ihrer Familien- und Hauswirtschaft beläßt und diese ihnen nur durch
gewisse Gaben erleichtert, daß man aber andere (z. B. die schwer Kranken, die Irren,
die Blinden, die ganz alleinstehenden alten Leute) in besondere hierzu eingerichtete
Anstalten bringt. So ist der praktische und begriffliche Gegensatz der sog. offenen
und der geschlossenen Armenpflege entstanden; er besteht seit Jahrhunderten. Die
Abgrenzung der Personen, welche man der einen und der anderen Art der Pflege zu—
veist, hat stets geschwankt je nach der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Möglichkeit,
zute Anstalten mit guter Verwaltung zu schaffen, je nach dem Wohlstand und der
Technik der für die einzelnen Armenarten nötigen Hülfe. Die Hausunterstützung (offene
Pflege) ist das ältere, einfachere, billigere System; es stellt den geringeren Eingriff in
die hergebrachte Organisation der Gesellschaft dar. Die Unterstützung durch Unter—
zringung in Anstalten setzt die teure Herstellung und Verwaltung von solchen voraus,
hebt für die Betreffenden die Familienexistenz auf, kann aber eben dadurch sie unter Be—
dingungen bringen, die für ihre Heilung, Pflege, Besserung günstiger sind. Wir
verden unten zu erörtern haben, wann und wo das zutrifft, wie die neuerdings
mpfohlene Verstärkung der Anstaltspflege doch bald an ihren Grenzen ankam, zu
cchwierig wurde; wir werden sehen, daß die Vorliebe des radikalen Socialismus für die
Anstaltspflege sich falschen Hoffnungen hingab. Das principiell Wichtige an dem Streit
zwischen offener und geschlossener Pflege, Familien- und Anstaltspflege ist es, daß er
zugleich einen Streit um die großen Organisationsprincipien der Volkswirtschaft darstellt.
Bis auf einen gewissen Grad gilt dies auch von der Kontroverse, ob man die
Armen in Naturalien oder in Geld unterstützen soll. Die Hauspflege kann Geld- und
PRaturalunterstützung sein, die Anstaltspflege ist in ihrem Wesen naturalwirtschaftlich.
Ist die Geldunterstuͤtzung das modernere, so ist ihre Zunahme doch keineswegs überall
erwünscht. Naturalunterstützung im Hause wie in der Anstalt bedeutet patriarchalische
Behandlung der Unterstützten, Bevormundung und eine geringere persönliche Freiheit;
sie hindert Mißbrauch und Verschwendung der Unterstützten. Aber der unterstützte
Arme soll ja erzogen und bevormundet werden; wer nicht auf sich mehr stehen kann,
der hat vielfach die Fähigkeit verloren, Geld richtig zu gebrauchen. Sehr häufig ist
auch Lieferung von Holz, Kartoffeln, Arznei ꝛc. billiger, als wenn man die Armen diese
Dinge kaufen läßt. Die Geldunterslützung läßt sich' in den Städten und in der offenen
Armenpflege nicht vermeiden; sie ist aber unbedingt nur da von Segen, wo die Unter—
stützten noch auf einer gewissen wirtschaftlichen und moralischen Höhe stehen. In
England besteht heute noch die Vorschrist, daß die Hälfte der Gaben in der offenen
Pflege aus Naturalien bestehen soll. Die französischen Bureaux de pienfaisance, die
in den Städten unter der Stadtverwaltung stehenden Organe der freiwilligen Armen—
oflege, haben die Anweisung, möglichst nur Naturalien bei ihrer Unterstützung an die
Familien zu geben.
2.-3. Die wirtschaftlichen Mittel, mit welchen die Armen unterstützt werden,
bestehen a) aus den freiwilligen Gaben einzelner Bemittelter; b) aus den Beiträgen
und dem Vermögen von Vereinen, die sich allgemeine oder specielle Armenunterstützung
jum Ziel gesetzt haben; e) aus Dotationen und Stiftungen, welche zu diesem Zwecke
gemacht sind; d) aus den Steuern und dem Vermögen der öffentlichen Korporationen,
hauptsachlich der Gemeinden und des Staates. Die Erörterung dieser Mittel und
ihrer Aufbringung führt uns zugleich zu der der sogenannten Träger der Armen—
oflege, zu den gesellschaftlichen Organen, auf die man sie gelegt hat.