Full text: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

338 Drittes Buch. Der gefellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 796 
unteren und mittleren Klassen von 1840-1900 sich zu einer großartigen Arbeiter— 
versicherung auswuchsen. 
Der volle Sieg der Geld- und Kreditwirtschaft ermöglichte einerfeits und nötigte 
andererseits zu dieser weitgreisenden Ausgestaltung des Versicherungswesens. Die stark 
wachsende Kompliziertheit der modernen Technik wie des neueren Geschäftslebens, die 
Unsicherheit der wirtschaftlichen Lage der meisten Geschäfte, Familien und Individuen 
— 
Dringlicheres, besonders in den letzten fünfzig Jahren, erscheinen. 
Es kann nicht im Zwecke dieses Grundrisses liegen, alle einzelnen Zweige der 
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wirtschaftslehre geschieht. Wir wollen nur die wichtigsten Arten der Versicherung, die 
hauptsächlich die oberen und mittleren Klassen betrifft, und dann die Arbeiterversicherung 
soweit charakterisieren, daß ihre allgemeine Bedeutung für die Volkswirtschaft und die 
sociale Entwickelung zu Tage tritt. Das Eigentümliche aller Versicherung ist, daß sie 
stets Hunderte und Tausende zu gemeinsamen Kassen, zu einer gegenseitigen Abhängig— 
keit verbindet, daß die Masse der Versicherten vom Geschäft und seinen Bedingungen 
wenig versteht, daß Übervorteilung und Bewucherung leicht bei freier Privatwirtschaft ein⸗ 
tritt. Daher wurde überall eine weitgehende Specialgesetzgebung, fast überall eine gewisse 
staatliche Kontrolle oder Ubertragung der Versicherung auf öffentliche Organe nötig. 
So wurde das Gebiet der wirtschaftlichen Versicherung ein Hauptfeld des Streites der 
großen wirtschaftlichen Organisationsprincipien, des Kampfes zwischen Erwerbsgeschäft 
und öffentlicher Fuürsorge. Ahnlich wie die Neugestaltung der Kreditorganisation hat 
die der Versicherung mehr und mehr in das Bild der modernen Volkswirtschaft neue 
Züge der Vergesellschaftung, der socialen Fürsorge, der Staatsthätigkeit eingefügt. 
Wir werfen zuerst einen Blick auf die ältesten Zweige, die Transport- und Feuer— 
versicherung. 
216. Die Transport- und die Feuerversicherung. In dem ältesten 
kaufmännischen Zweige der Versicherung, der See- und sonstigen Transport- 
versicherung bestehen heute noch hauptsächlich in England, Holland und Belgien, 
aber auch in Hamburg und Bremen viele Privatgeschäfte, in England (die sog. Ioyd 
Underwriters), freilich gestützt auf eine genossenschaftliche Organisation mit ausgebildetem, 
centralisiertem Nachrichtendienst; so kann hier das kaufmännische Talent des einzelnen 
noch gegen die Aktiengesellschaften aufkommen, freilich nicht ohne die Folge, daß ein 
sehr heftiger Konkurrenzkampf die Prämien herabdrückt, das Geschäft teilweise unrentabel 
macht. Und im ganzen siegen doch mehr und mehr die Aktiengesellschasften. Weder 
Gegenseitigkeitsgesellschaften noch öffentlich rechtliche Institute sind je in diesem Ver— 
sicherungszweige aufgekommen, der specifisch kaufmännisch spekulative Charakter der 
Seetransportversicherung schließt das aus. Die Größe des Geschäfts mag daraus 
ermessen werden, daß wir in Deutschland 1899 47 Gesellschaften besaßen, und daß in 
Hamburg 1815 für jährlich 130 Mill. Mark, 1836—1840 für 380 Mill. Mark, 
1886 — 1890 für 1344 Mill. Mark, 1898 für 4625 Mill. Mark Werte versichert 
wurden. 
Die hauptsächlich in den germanischen Ländern langsam im 18. Jahrhundert ge— 
bildeten Lokal- und Landesfeuerkassen hatten die zahlreichen großen und kleinen 
Brandschäden in ihren furchtbaren Wirkungen auf den Wohlstand noch wenig ab— 
geschwächt; ihre Mittel reichten bei keiner groͤßeren Katastrophe aus. Auch die Feuer— 
polizei, das Feuerlöschwesen hatte im 18. Jahrhundert noch geringe Fortschritte gemacht, 
wirkte erst im 19. den zahlreichen und großen Bränden besser entgegen. Noch exlagen 
bis zum Hamburger Brand von 1842 wiederholt ganze Städte dem Feuer. Stellte 
man nicht mehr wie früher den Betroffenen Bettelbrandbriefe aus, so wurde doch für 
sie gesammelt, Gemeinde und Staat griffen helfend ein, da die Feuerkassen oftmals 
versagten, vielfach nur teilweise Entschädigung gaben. Das Feuerversicherungswesen 
machte bis 1850 in den meisten Ländern nur mäßige Fortschritte. Die Versicherung 
des Mobiliars begann damals erst langsam.
	        
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