342 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —(1800
versicherung hat ihre Beiträge nach der Absterbeordnung des Volkes und der socialen
Klaffe, nach der individuellen Gesundheit der einzelnen, sowie nach dem wahrscheinlichen
Zinsfuß, zu dem sie das eingezahlte Kapital in 10—60 Jahren anlegen kann, zu be—
messen. Alle diese Faktoren sind unsicher, von Jahrzehnt zu Jahrzehnt wechselnd. Erst
sehr langsam konnte man die nötige Statistik beschaffen, die Absterbeordnungen ver—
bessern, die Erfahrungen von 142 Generationen verwerten. Ebenso schwierig wie für
die Todfallversicherung ist die mathematisch brauchbare Grundlage für Allers- und
Witwenrenten, für Krankheitsgelder und Ahnliches zu beschaffen. Alle diese Geschäste
haben etwas Gewagtes. Ist man sehr vorsichtig, so stellt man teure Bedingungen,
die abschrecken; lockt man durch billige Prämien und große Versprechungen, so ist die
Gefahr des späteren Deficits vorhanden. Und sie verbirgt sich doch so leicht durch
10—30 Jahre hindurch, nämlich so lange viele junge Leute eintreten, die zahlen und
nichts erhalten; werden sie alt und gelingt es dann nicht mehr, stets junge Versicherte
in steigender Zahl zu gewinnen, so ist die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft vor—
handen. Sucht man durch Agenten rasch möglichst viele Leute ohne zu ängstliche Rück—
sicht auf ihre Gesundheit zur Versicherung zu bringen, so werden sie rascher sterben,
als die angenommene Absterbeordnung besagt, d. h. sie werden viel mehr kosten, als
fie geleistet haben. Sucht man die werbenden Agenten durch hohe Abschlußproviftonen
zur kritiklosen raschen Anwerbung anzufeuern, so erhält man leicht viele Versicherte,
die nur ein oder einige Jahre zahlen, dann die Versicherung verfallen lassen; die
Gesellschaft kann so große Gewinne machen, ja Defiecite decken, aber sie betrügt damit
die Tausende, die in dieser Weise eine zeitlang umsonst bezahlt haben.
Aus diesen wenigen Bemerkungen erhellt schon die geschäftlich-technische Schwierig—
keit der Lebensversicherung und die leichte Möglichkeit großer Mißoräuche. Sie haben
fich wie beim Feuerversicherungswesen hauptsächlich in den Ländern der weitgehenden
wirtschaftlichen Freiheit 18830—1870 gezeigt. Viele Tausende, vielleicht der größere
Teil aller Versicherten, haben in dieser älteren Zeit nichts, trotz längerer oder kuürzerer
Finzahlung, erhalten; sie stellten ihre Zahlungen ein, es wurden die Verträge von den
Anstalten beanstandet, oder die Gesellschaften machten bankerott. Die in Überzahl mit
wenig Kapital und viel Leichtsinn gegründeten Gesellschaften haben sich den berechtigten
Vorwurf gefallen lassen müssen, daß sie darauf spekulieren, ihre Verbindlichkeiten los
zu werden. Erst in neuerer Zeit hat teils die anständige Praxis, teils die Gesetzgebung
darauf hingewirkt, daß jeder, der über 228 Jahre Prämien gezahlt hat und nuͤn nicht
imstande ist, weiterzuzahlen, entweder in Form des Rückkaufs seiner Police den größeren
Teil seiner Einzahlungen (z. B. 75040) zurückerhält, oder daß die bisherigen Zahlungen
ihm als eine Gesamtzahlung angerechnet werden, die ihm nun ein natürlich viel kleineres
Todfallkapital sichern.
Die Art des ökonomisch-technischen Geschäfts hier im einzelnen vorzuführen,
würde zu weit führen. Das Angeführte muß genügen, zu zeigen, um welche kompli—
zierte Berechnungen es sich handelt. Die einzelnen Versicherten können fast nie sich
einen Einblick über die Solidität des Geschäfts, über die Frage einer richtigen Absterbe—
ordnung, einer genügenden Prämienreserve (Kapitalansammlung), über die Höhe der Ver—
waltungskosten verschaffen. Sie haben gegenüber den Organen der Aktiengesellschaft meist
leine auskömmlichen Rechte; und auch in der Gegenseitigkeitsgesellschaft gelingt es nur
schwer, die Masse der Versicherten, die ja eigentlich die Unternehmer sind, zu richtiger
Aktion gegenüber der Direktion zu bringen. Äber die Gegenseitigkeitsgesellsch aften führen
wenigstens den Hauptgewinn, den sie erzielen, in Form von Dividenden au die Ver—
sicherten jederzeit ab; die Akliengesellschasten sahen fich neuerdings freilich auch genötigt,
in beschränktem Maße das nachzuahmen, einen Teil ihres Gewinnes siatt den Aktio—
nären den Versicherten zukommen zu lassen.
Wo, wie in den Vereinigten Staaten und England, eine übermäßige Konkurrenz
fich erhielt und ein skrupelloses Beamten und Agententum waltet, da Kagt man vis
in die neuere Zeit über eine kostspielige reklamehafte Verwaltung, maßlose Agenten—
drovisionen (bis 63 0/0 der ersten Jahresprämie, 7,509/0 der folgenden), über allzu großen