I. Abschnitt. Allgemeine Lehren.
österreichischen Staate ein Darlehen von 50000 Gulden unter der
Bedingung, daß im Falle der Vakanz das Oberzollamt mit ihm be-
setzt werde. In Holland werden Anlehen aufgenommen gegen Ver-
pfändung der Quecksilberbergwerke von Idria, ebenso gegen Ver-
pfändung des ungarischen Kupfers (1702). Principe Odescalchi
in Venedig gibt ein Anlehen gegen Verleihung einer „noch unbe-
kannten“ Würde. Im Jahre 1703 wird ein Teil des Silberzeuges
des kaiserlichen Hauses verpfändet. Oft kommen Zwangsanleihen
vor, die namentlich bei folgenden Personen aufgenommen wurden:
Geistliche, namentlich höhere geistliche Würdenträger, geistliche
Körperschaften, Orden (so in Frankreich, namentlich der Templer-
orden)*), Juden (hier wurde den Juden dieselbe Behandlung zuteil
wie der Kirche), Staatsbeamte, die die Forderung auf ihre Nach-
folger überwälzen durften (!). Wir begegnen auch dem Plane, bei
den Offizieren Anlehen aufzunehmen, wegen der bedeutenden Geld-
rückstände sah man aber hiervon ab.
Bei Landmann?) lesen wir, daß Bernard (unter Lud-
wig XV.) nur unter der Bedingung geneigt war ein Darlehen zu
geben, daß er dem Könige vorgestellt werde, daß ihn der Herzog
von Noailles zum Diner und eine Hofdame zum Souper lade. In
England war es Sitte, daß im Bedrängnisfalle jedem angesehenen
Bürger „privy seals“ zugingen mit Bitten um Geldbeiträge.
Von Preußen abgesehen, sagt Thorsch, wurde jede historisch
bedeutende Rolle in der Neuzeit mit großen Staatsschulden be-
zahlt. Hierzu kommt, daß der Absolutismus der vorhergehenden
Epoche gleichfalls die Vermehrung der Staatsschulden beförderte,
denn der Absolutismus wollte die Stände unterdrücken, daher ver-
zichtete er auf die Steuern, deren Bewilligung von den Ständen zu
erbitten war.
2. Altere Theorie. So kann es denn nicht wundernehmen,
wenn die gewissenhafteren Staatsmänner (Necker, Stein, Harden-
berg usw.), ebenso wie bedeutende Theoretiker (Ricardo, Say
usw.) sich gegen den Staatskredit aussprachen und dessen Wirkung
ungünstig beurteilten. Colbert war ein Feind des Staatsschulden-
wesens und bedrohte mit Todesstrafe denjenigen, der dem König
Darlehen geben wollte. Seiner Meinung nach ist der Staatskredit
nur die Kunst des Schuldenmachens, welche Schulden nie zurück-
bezahlt werden. Hume tat folgenden Ausspruch: entweder schlägt
') Schmidt, Die Anfänge der französischen Staatsschulden (Schanz,
Finanzarchiv 1918, I).
?), Zur Entwicklungsgeschichte der Formen und der Organisation des öffent-
lichen Kredits (Finanzarchiv, 29. Jahrg., I. Bd.).
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