Full text: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

819)] Franzöoͤsische Arbeiterversicherung. Deutsche Anfänge. 361 
auf 139, 1896 auf 227 Mill. Fr., die Jahreseinnahme 1895 auf 24-28 Mill. ge⸗ 
stiegen, wovon 12,8 Mill. für Krankenversicherung (6 Krankengeld, 8 ärztliche Hülfe, 
3,6 Arzenei) ausgegeben wurden. — Das Resultat ist kein großes, auch wenn man in 
Rechnung zieht, daß Frankreich noch heute einen so großen Kleinbürgerstand hat, der 
der Versicherung oder gar dem staatlichen Versicherungszwange die Sparkasse oder den 
Erwerb eines Ackerstückchens vorzieht. 
221. Die Durchführung der deutschen Arbeiterversicherung. 
Ursprung. Die Krankenversicherung. In Deutschland trat das Beduürfms 
der Arbeiterversicherung später hervor als in Westeuropa; die große Industrie 
und die Bildung eines Lohnarbeiterstandes kamen später; die ländlichen Lohnarbeiter 
behielten zum größeren Teil über 1850 hinaus naiuralwirtschaftliche Jahresbezahlung 
und lebenslänglichen herrschaftlichen Unterhalt. Soweit ein Bedürfnis nach Hülfs 
kassen vorhanden war, hatten sich die alten Einrichtungen erhalten. Den älteren 
gilde- und zunftmäßigen Hülfskassen hatte die bureaukratische Polizei wohl ihre Feste 
und Gelage und damit einen Teil ihrer Anziehungskraft genommen, aber keine 
Revolution hatte sie vernichtet; sie erhielten sich mannigfach auch, wo die Gewerbe— 
freiheit gestegt hatte. Die schon im 16. Jahrhundert vorhandenen Bruderladen der 
Bergarbeiter, gespeist durch die Büchsenpfennige der Knappen und bald auch durch 
einige Freikuxen (Anteile) der Werke, gaben Unterstützungen aller Art; außerdem aber drang 
der gräflich Schlicksche Grundsatz der Joachimsthaler Werke mehr und mehr in alle 
Bergordnungen ein, daß fündige Zechen den kranken Arbeitern acht, ünfündige vier Wochen 
lang Lohn und Arztgeld zu reichen hätten. Und als von 1700 — 1854“ der Erwerbs 
trieb moderner Unternehmer und die Aufldsung der alten Knappschaften diese heilsamen 
Einrichtungen bedrohten, da griff Friedrich d. Gr. (z. B. 10. Rat 1767 fur die Berg⸗ 
werke in Cleve-Mark) und später die preußische Verwaltung von 1815— 1848 rettend und 
zwingend durch; in den westlichen Provinzen wurden diese Kassen erst 1839 — 1842 unter 
großem Widerstand der Unternehmer in allen Werken eingeführt. Minister von der 
Heydt unifizierte und legalisierte dann diese Reform durch das Gesetz vom 10. April 1854: 
alle Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenwerke mußten nach ihm, zu geographischen Verbänden 
gereinigt, solche Knappschaftskafsen errichten, und alle ihre Akbeiter mußten beitreten; 
Werke und Arbeiter zahlen Beiträge, die ersteren nach und nach fast so hohe wie die 
letzteren. Alle — auch die unstündigen — Arbeiter erhalten dafür Krankenlohn sowie Kur 
und Arzenei und ein Begräbnisgeld; die ständigen daneben noch Invaliden-, Witwen- und 
Waisenpension, Schulgeldbeihülfen, außerordentliche Unterstützungen. Die Verwaltung 
ist eine gemeinsame. Im Jahre 1867 besaß Preußen 88 solcher Kassen mit 174 000 
Bergarbeitern, Ende 1900 73 mit 618 547; damals hatten sie 10,5, jetzt schon wesentlich 
über 100 Mill. Mk. Vermögen; damals 4,6 Mill., jetzt 48,6 Mill. Jahreseinnahme; 
Ende 1900 empfingen 57 605 Inbaliden, 50 107 Wilwen und 42 180 Waisen Pensionen 
im Gesamtbetrag von 22 Mill. neben 14,6 Mill. Ausgabe für Krankenpflege. In 
inzelnen Vereinen hat man die Pensions- und Krankenkassen getrennt. Da der 
Beitrittszwang und die Blüle des Bergbaues steigende Beteiligung garantiert, hat man 
ron einer strengen Durchführung der Versicherungstechnik ohne Gefahr Abstaund nehmen 
können. Fur die nichtpreußischen deutschen Bergwerke (mit ca. 50000 Arbeitern) 
wurde von 1860—1900 im Jdanzen eine ähnliche Gesetzgebung erlassen. Auch Hsterreich 
folgte 1834 und 1889. Die ganze Institution leidet wohl etwas daran, daß die Teil— 
nahme der Arbeiter an ihr nicht entsprechend belebt wurde; die Klagen über zu geringe 
Rechte, über das Wahlshstem fur die Arbeitervertreter, über Sicherung der Ansprüche 
bei Austritt aus dem Lohnverhältnis sind stetig gewachsen; aber im ganzen hat sie 
sich doch so bewährt, daß sie in den Augen der besten deutschen Unternehmer und der 
Regierungen ein ideales Vorbild für alle Arbeiterversicherung wurde. Die Kassen der 
Eisenbahnen und anderen Großunternehmungen wurden überwiegend darnach gebildet; 
in der öffentlichen Debatte wurde 1880—1880 immer wieder auf fie hingewiesen. Die 
Ausbildung von städtisch-⸗gewerblichen Krankenkassen mit Beitrittszwang von 1846 - 1866 
wäre ohne diesen Vorgang wohl kaum erfolgt.
	        
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