Full text: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

321)] Die Entstehung des deutschen Arbeiterversicherungszwanges. 363 
ꝛrwarben, und deren Mitgliedschaft von der Teilnahme an den Zwangskassen befreite. 
Die unter das Gesetz sich stellenden Kassen mußten eine bestimmte Verfassung, bestimmte 
Organe haben, mußten sich auf Krankenversicherung und Sterbegeld beschränken, mußten 
die erhobenen Beiträge und Leistungen innerhalb gewisser Maximal- und Minimal— 
grenzen halten; sie waren einer gewissen Aufsicht und periodischen technischen Prüfung 
unterstellt. Soweit die freien eingeschriebenen Kassen mit Arbeitervereinen verbunden 
waren, nahm das Gesetz den Vorständen das Recht, Mitglieder von der Kasse aus— 
zuschließen, wenn sie aus dem Verein austraten oder ausgeschlossen wurden. 
Der Erfolg dieser Gesetzgebung war, daß nur wenige neue Kassen entstanden, daß 
auch von den bestehenden freien Kassen nur eine mäßige Zahl sich einschreiben ließ, 
daß aber die bestehenden Zwangskassen auf Grund der reformierten Ortsstatute sehr 
verbessert wurden und an Zahl weiter zunahmen. Die Erwartungen der Freunde eines 
freien Kassenwesens nach englischem Muster waren enttäuscht. Für die Bundes— 
regierungen und die Freunde einer energischen Socialreform lag in dem Resultat ein 
wesentliches Motiv, auf dem früher beschrittenen Wege weiter fortzugehen. Die Idee eines 
allgemeinen gesetzlichen Kassenzwanges und der Übertragung der Arbeiterversicherung 
möglichst auf öffentlich-rechtliche Korporationen mit genossenschaftlicher Verfassung ge— 
wann in der Arbeiterversicherungsgesetzgebung von 1888 —1889 ihre definitive Gestaltung, 
obwohl starke praktische und ideale Interessen sich dieser Wendung entgegensetzten. Das 
private Versicherungsgeschäft, die individualistische Nationalökonomie und der politische 
Liberalismus wetteiferten, die segensreichen Folgen freier Geschäfts- und Vereins— 
thätigkeit, die Schädlichkeit bureaukratischer Schablonen und Zwangsmaßregeln zu 
ichildern. Am geistvollsten bekämpfte Brentano den gesetzlichen Zwang im Arbeiter— 
odersicherungswesen: die auf Freiheit und Selbstverantwortlichkeit basierte heutige 
Wirtschaftsordnung müsse eine einheitliche für den Erwerb und das Unterstützungswesen 
iein; ein Versicherungszwang sei bei Freiheit der Arbeit nicht durchzuführen oder ge— 
stalte unsere ganze Wirtschaftsordnung im Sinne eines alle Individualität und alle 
persönliche Freiheit erdrückenden Staatssocialismus um. Er übersah, daß keine 
Wirtschaftsßordnung der Welt ohne Rechtszwang an vielen Punkten besteht, daß wir 
jeute im Armenwesen, in der allgemeinen Schulpflicht, in der Arbeiterschutzgesetzgebung 
taatlichen Zwang neben der reichlich bestehenden wirtschaftlichen Freiheit haben, daß 
der Versicherungszwang dem nur ein kleines Stück beifügt. Jedes solche Stück Zwang 
und Staatsordnung ändert natürlich unsere Erwerbsordnung etwas, aber dieses Stück 
hut es doch nur in der Richtung, in der sie sich überhaupt heute umbildet, und sie 
chut es nicht so, daß damit die wirtschaftliche Freiheit verschwvände. Brentano über— 
schätzte, im Geiste des optimistischen manchesterlichen Liberalismus, die Möglichkeit, daß 
Freiheit und Selbstverantwortlichkeit aus sich heraus in den unteren, teilweise prole— 
tarisierten Klassen ein gesundes Hülfskassenwesen schaffe. Lasker betonte mit Recht im 
Reichsstage, die Abweisung des Hülfskassenzwanges sei, weil sie an die Armenkaffe verweise, 
geradezu Zerstörung der Selbstverantwortlichkeit, der Versicherungszwang erziehe zu dieser. 
Eine Reihe eigentümlicher Umstände wirkten mit, daß gerade in Deutschland der 
staatliche Arbeiterversicherungszwang zuerst siegte. Überall standen ihm zunächst 
die liberale Wirtschaftstheorie und Praxis entgegen, wie sie 18940 — 1880 zum Siege ge— 
ommen waren. In Deutschland hatte Bismarck 1867 -1878 mit ihr regiert; 1876 -1879 
vandte er sich von ihr ab, teils durch politische, wirtschaftliche und sociale Zeitereignisse, 
teils durch seine innersten UÜUberzeugungen bestimmt. Eine konservativ-klerikale Majorität 
beherrschte den Reichstag. Die deutsche Wissenschaft hatte sich — vor allem im Verein 
für Socialpolitik — von der Naturlehre der Volkswirtschaft mit Energie abgewandt, 
sociale Reform und ftärkere Einmischung der Staatsgewalt in das wirtsschaftliche Ge— 
triebe gepredigt; ihre ersten Vertreter stimmten Brentanos Protest nicht bei, der 
äbrigens später dem Unfall- und Invaliditätsgesetz zustimmte. Die wissenschaftliche 
Kritik, welche die großen Mißbräuche des Aktienversicherungswesens aufdeckte, hatten von 
1870 an auch in Deutschland ein lebhaftes Echo gesunden und die Zweifel vermehrt, 
daß diese Betriebsform den Arbeitern dienen könne. Die Gefahr der Socialdemokraui—
	        
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