321)] Die Entstehung des deutschen Arbeiterversicherungszwanges. 363
ꝛrwarben, und deren Mitgliedschaft von der Teilnahme an den Zwangskassen befreite.
Die unter das Gesetz sich stellenden Kassen mußten eine bestimmte Verfassung, bestimmte
Organe haben, mußten sich auf Krankenversicherung und Sterbegeld beschränken, mußten
die erhobenen Beiträge und Leistungen innerhalb gewisser Maximal- und Minimal—
grenzen halten; sie waren einer gewissen Aufsicht und periodischen technischen Prüfung
unterstellt. Soweit die freien eingeschriebenen Kassen mit Arbeitervereinen verbunden
waren, nahm das Gesetz den Vorständen das Recht, Mitglieder von der Kasse aus—
zuschließen, wenn sie aus dem Verein austraten oder ausgeschlossen wurden.
Der Erfolg dieser Gesetzgebung war, daß nur wenige neue Kassen entstanden, daß
auch von den bestehenden freien Kassen nur eine mäßige Zahl sich einschreiben ließ,
daß aber die bestehenden Zwangskassen auf Grund der reformierten Ortsstatute sehr
verbessert wurden und an Zahl weiter zunahmen. Die Erwartungen der Freunde eines
freien Kassenwesens nach englischem Muster waren enttäuscht. Für die Bundes—
regierungen und die Freunde einer energischen Socialreform lag in dem Resultat ein
wesentliches Motiv, auf dem früher beschrittenen Wege weiter fortzugehen. Die Idee eines
allgemeinen gesetzlichen Kassenzwanges und der Übertragung der Arbeiterversicherung
möglichst auf öffentlich-rechtliche Korporationen mit genossenschaftlicher Verfassung ge—
wann in der Arbeiterversicherungsgesetzgebung von 1888 —1889 ihre definitive Gestaltung,
obwohl starke praktische und ideale Interessen sich dieser Wendung entgegensetzten. Das
private Versicherungsgeschäft, die individualistische Nationalökonomie und der politische
Liberalismus wetteiferten, die segensreichen Folgen freier Geschäfts- und Vereins—
thätigkeit, die Schädlichkeit bureaukratischer Schablonen und Zwangsmaßregeln zu
ichildern. Am geistvollsten bekämpfte Brentano den gesetzlichen Zwang im Arbeiter—
odersicherungswesen: die auf Freiheit und Selbstverantwortlichkeit basierte heutige
Wirtschaftsordnung müsse eine einheitliche für den Erwerb und das Unterstützungswesen
iein; ein Versicherungszwang sei bei Freiheit der Arbeit nicht durchzuführen oder ge—
stalte unsere ganze Wirtschaftsordnung im Sinne eines alle Individualität und alle
persönliche Freiheit erdrückenden Staatssocialismus um. Er übersah, daß keine
Wirtschaftsßordnung der Welt ohne Rechtszwang an vielen Punkten besteht, daß wir
jeute im Armenwesen, in der allgemeinen Schulpflicht, in der Arbeiterschutzgesetzgebung
taatlichen Zwang neben der reichlich bestehenden wirtschaftlichen Freiheit haben, daß
der Versicherungszwang dem nur ein kleines Stück beifügt. Jedes solche Stück Zwang
und Staatsordnung ändert natürlich unsere Erwerbsordnung etwas, aber dieses Stück
hut es doch nur in der Richtung, in der sie sich überhaupt heute umbildet, und sie
chut es nicht so, daß damit die wirtschaftliche Freiheit verschwvände. Brentano über—
schätzte, im Geiste des optimistischen manchesterlichen Liberalismus, die Möglichkeit, daß
Freiheit und Selbstverantwortlichkeit aus sich heraus in den unteren, teilweise prole—
tarisierten Klassen ein gesundes Hülfskassenwesen schaffe. Lasker betonte mit Recht im
Reichsstage, die Abweisung des Hülfskassenzwanges sei, weil sie an die Armenkaffe verweise,
geradezu Zerstörung der Selbstverantwortlichkeit, der Versicherungszwang erziehe zu dieser.
Eine Reihe eigentümlicher Umstände wirkten mit, daß gerade in Deutschland der
staatliche Arbeiterversicherungszwang zuerst siegte. Überall standen ihm zunächst
die liberale Wirtschaftstheorie und Praxis entgegen, wie sie 18940 — 1880 zum Siege ge—
ommen waren. In Deutschland hatte Bismarck 1867 -1878 mit ihr regiert; 1876 -1879
vandte er sich von ihr ab, teils durch politische, wirtschaftliche und sociale Zeitereignisse,
teils durch seine innersten UÜUberzeugungen bestimmt. Eine konservativ-klerikale Majorität
beherrschte den Reichstag. Die deutsche Wissenschaft hatte sich — vor allem im Verein
für Socialpolitik — von der Naturlehre der Volkswirtschaft mit Energie abgewandt,
sociale Reform und ftärkere Einmischung der Staatsgewalt in das wirtsschaftliche Ge—
triebe gepredigt; ihre ersten Vertreter stimmten Brentanos Protest nicht bei, der
äbrigens später dem Unfall- und Invaliditätsgesetz zustimmte. Die wissenschaftliche
Kritik, welche die großen Mißbräuche des Aktienversicherungswesens aufdeckte, hatten von
1870 an auch in Deutschland ein lebhaftes Echo gesunden und die Zweifel vermehrt,
daß diese Betriebsform den Arbeitern dienen könne. Die Gefahr der Socialdemokraui—