366 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [1824
Die Hauptaufgabe der Kassen ist, für die Mitglieder eine sichere und auskömmliche
Unterstützung im Krankheitsfall, mindestens für 18 Wochen (ein Vierteljahr) zu schaffen;
mehr schien zunächst nicht möglich; man nahm an, daß die meisten Krankheiten nicht länger
dauern. Reichen die Mittel, so kann das Statut seit 1892 die Unterstützung für ein Jahr
gewähren. Ein Gesetzentwurf vom März 19083 will die 13 auf 26 Wochen ausdehnen.
Alle Kassen (auch die freien Hülfskafsen seit 1892) müssen dem entsprechend vom
Tage der Krankheit an freie ärztliche Behandlung, Arzneimittel und Heilmittel liefern,
im Fall der Erwerbsunfähigkeit vom dritten Tage ab ein Krankengeld (mindestens
— 1/2 des Lohnes; 8/4 kann das Statut gestatten) zahlen. An Stelle dieser Leistungen
tritt unter bestimmten Voraussetzungen Kur und Verpflegung im Krankenhaus nebst
einem Teil des Krankengeldes für Angehörige oder als Taschengeld für den Kranken.
Dazu kommt für die Zwangskassen (nicht für die freien Kassen und G.V.) ein
Sterbegeld im 20—40 fachen Betrag des Tagelohnes und für versicherte Wöchnerinnen
eine 426 wöchentliche Unterstützung. Die Leistungen können durch das Statut nach
verschiedenen Richtungen noch erhöht werden, z. B. durch Rekonvaleszentenfürsorge, freie
Arzt- und Arzneibehandlung der Familienangehörigen, Sterbegeld für sie u. f. w.
Die Schranke aller dieser Benefizien liegt darin, daß jeder Arbeiter, der aus einer
versicherungspflichtigen Beschäftigung tritt, sie nur noch drei Wochen lang erhält, dann
alle bisher erreichten Vorteile verliert, wenn er die Versicherung nicht freiwillig jortsetzt
oder nicht in eine neue ähnliche Lohnstellung eintriti. Alle Mitgliedschaft bei den
Zwangskaffen ersolgt ipso juroe, nicht durch Akte des Versicherten, der ja auch nur aus—
nahmsweise direkt zahlt; feine Beiträge werden ihm vom Lohne abgezogen. Die Arbeits—
lofigkeit, die unregelmäßige Lohnarbeit, die Lohnarbeit in Landwirtschaft, Gesindedienst,
Hausindustrie schließt meist noch von den Benefizien aus. Es ist das eine große Un—
vollkommenheit; fie wäre teilweise durch weitere Ausdehnung des Versicherungszwanges
oder durch zunehmende freiwillige Teilnahme zu beseitigen; teilweise ist sie die Folge
des Grundgedankens der Organisation, daß nur die Arbeitgeber, nicht die Arbeiter
vom Gesetz zur Meldung und Zahlung der Beiträge verpflichtet sind. Eine andere
Schattenseite des Systemes ist, daß alle in Zwangskassen Versicherten vielfach mit der
Arbeit sstelle die Kasse wechseln, also nicht mit ihr so leicht verwachsen.
Für die Mehrzahl der verpflichteten Arbeiter aber ist durch das System eine
Krankenfürsorge auskömmlicher Art geschaffen. Millionen sind verfichert, die es ohne
den Zwang und die Zwangskafsen nicht wären. Die große Mehrzahl der Kassen arbeitet
ohne zu komplizierte, mathematisch-statistische Grundlagen gut, ist leistungsfähig und
pergrößert langsam die nötige Vermögensreserve. Grobe Mißbräuche und Mißflände,
wie fie unzählige der englischen freien Kassen zeigen, kommen dank des gesetzlichen
Rahmens und der staatlichen Aufsicht nicht vor. Von den kleinen Mißbräuchen ist die
Simulation, die Neigung, möglichst viel aus den Kassen zu ziehen, der erheblichste,
aber bei jeder solchen Einrichtung vorhanden. Die Verwaltung der Kassen ist im
zanzen ehrlich und sparsam. Die B.K. und die G. V. haben in ihrem Etat keine Ver⸗
waltungskosten. Alle Zwangskassen sparen die enormen Erhebungsausgaben, die alle
onstige Versicherung so sehr belastet. Die O.K. haben immer noch auf 124518 Mk.
Einnahmen pro Kopf 0,60-2 Mk. Verwaltungskosten, 45200/0 ihrer Ausgaben; die
freien Kaffen haben durchschnittlich auch nur 70/0 Verwaltungskosten. Jeskleiner die Kassen,
desto größer die Ausgaben. Daher verlangt der Kommunalbureaukratismus die mög—
lichste Zusammenlegung der kleinen O.K. von 100 —800 Mitgliedern zu großen; es
Vebt jetzt solche bis zu 20 000, 80 000, ja über 100 000. Diese großen Kassen sparen an
rankenkontrolle, Schreibkrästen u. s. w. sehr viel; sie sind technisch besser verwaltet,
können tüchtige Vorstandskräfte bezahlen. Aber der genossenschaftliche Geist, ja sogar
das Interesse an den Wahlen verschwindet in ihnen; die Kehrseite des gangen Syftems
writt bei ihnen noch stärker hervor, nämlich die Schwierigkeit, den Muͤgliedern außer
dem Interesse an den Benefizien ein Interesse an der Kasse, ihrer Verwaltung, ihrem
Sedeihen beizubringen. Wo die Socaldemokratie sich der Kassen durch die Wahlen
bemächtigt, hat die Verwaltung nicht gelitten, ist das Interesse der Mitglieder lebendiger