368 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlanfes u. der Einkommensverteilung. [826
pflichtigen Gewerbe und durch eine große Reichsanstalt mit Reichszuschuß zu erfetzen.
Drei Gesetzesentwürfe folgten sich 1884, 1882, 1884. Der Reichszuschuß, wie die
Reichsanstalt fiel; die Liberalen wollten das einträgliche Geschäft für die Aktien—
zesellschaften retten (Antrag Buhl, 10. Januar 1882). Man einigte sich endlich, die
Versicherung großen Berufsgenossenschaften der Unternehmer zu übergeben,
ihnen die kleinen Unfälle, welche eine Verpflegung unter 183 Wochen fordern, durch
Äbertragung auf die Krankenkassen abzunehmen, sowie von einem Beitrag der Arbeiter
abzusehen, den Reichszuschuß durch eine Reichshaft für die Zahlungsfähigkeit der Be—
rufsgenossenschaften zu ersetzen.
Fuür diese Berufsgenossenschaften sprachen die schon bestehenden Versuche, die
öffentliche Meinung, die Neigung der Unternehmer, endlich die Hoffnung, ihnen später
weitere sociale Ausgaben (z. B. die Invalidenversicherung) zu übergeben. Die einzelnen
mußten möglichst umfangreich gemacht werden, um leichter das große Risiko, den Wechsel
der Unfälle und die Ausdehnung der Entschädigungspflicht von den Haftpflichtunfällen
auf alle Betriebsunfälle, auch die durch Zufall herbeigeführten, tragen zu können. Die
Scheidung der Betriebe nach Berufsgruppen schien für die Tragung der Last schon des—
halb angezeigt, weil die Gefahr je nach den Berufen eine so sehr verschiedene ist; im
Jahre 1898 schwankten die Unfallausgaben der einzelnen Genossenschaften für 1000 Mk.
Löhne zwischen 1,26 und 26,78 Mk.
Dem gewerblichen Unfallversicherungsgesetz (U.V.G.) vom 6. Juni 1884 folgten
bis 1887 mehrere Gesetze, welche den Versicherungszwang auf neue Berufe, hauptsächlich
auf die Land- und Forstwirtschaft, ausdehnten; es blieben der Handel, das Handwerk,
der Gesindedienst ausgeschlossen. Uber ihre Einbeziehung und andere kleinere
Reformen wurde 1894 -1900 mit dem Reichstage verhandelt. Erstere wurde zunächst
nicht beliebt; letztere kamen am 30. Juni 18900 in einem Haupt- und mehreren Sonder—
gesetzen zum Abschluß.
Eine dreifache Form ist auf Grund dieser Gesetze für die Zwangsunfallverficherung
geschaffen. Erstens sind 65 gewerbliche Berufsgenossenschaften nach Berufseinteilung
der Betriebe, unter Einvernahme der Beteiligten mit dem Reichsversicherungsamt ge—
schaffen, welche teils alle zum Berufe gehbrigen Betriebe des ganzen Reiches, teils nur
die der einzelnen Staaten und Provinzen umfassen; zweitens sind 48 landwirtschaftliche
gebildet mit rein geographischer Abgrenzung; endlich ist 416 Ausführungsbehörden die
gleiche Unfallentschädigung der Arbeiter in den Reichs-, Staats-, Provinzial- und
Kommunalbetrieben übertragen. Der Schwerpunkt liegt in den Berufsgenossenschaften,
die als Korporationen des öffentlichen Rechtes ihre Arbeiter und Betriebsbeamten
(bis 3000 Mk. Jahresverdienst) gegen Betriebsunfälle zu versichern verpflichtet sind.
Die gewerblichen umfassen 233—28000 Betriebe, 18 000-621000 Arbeiter, die land—
wirtschaftlichen durchschnittlich 97000 Betriebe und 233000 Arbeiter. Die höchste
Zahl ist 541000 Betriebe und 960 000 Arbeiter. Die Geschäfte sind natürlich um so
schwieriger und teurer, je zerstreuter die Betriebe und Arbeiter sind; um so gefahrvoller
und teurer, je kleiner die Genossenschaft ist. Die Geschäftsführung ist den landwirt—
schaftlichen außer durch ihre örtliche Zusammengehörigkeit dadurch erleichtert, daß sie im
zrößeren Teil des Reiches den Provinzial- und sonstigen öffentlichen Behörden übergeben
ist; die der gewerblichen durch Bildung von lokalen Sektionen, welche zugleich selbständig
einen Teil der Gefahr und Lasten (30—500/0) derselben tragen; 1888 hatten nur 18
keine, einzelne bis 366 Sektionen. Von der richtigen Organisation, Abgrenzung,
Sektionsbildung, Statutenabfassung in den Jahren 1885—1890 hing die Leistung der
Berufsgenossenschaften im ganzen und die der einzelnen ab.
Jede Berufsgenossenschaft hat einen ehrenamtlichen Vorstand von 10—12 Mit—
gliedern nebst einem bezahlten Geschäftsführer; ihre Gehalte sind verschieden; einzelne sollen
durch Stellenkumulation bis 30000 Mark beziehen, viele waren frühere Unsallversiche—
rungsbeamte. Unter ihnen stehen die Sektionsvorstände, je zu etwa 6 Mitgliedern; sie
werden unterstützt durch —6000 ehrenamtliche Vertrauensmänner für kleine örtliche Bezirke.
Außerdem fungieren über 200 sogenannte Beauftragte, fest angestellte technische Beamte