837)] Die neuesten Fortschritte anderer Staaten in der Arbeiterversicherung. 379
Die Schweiz mit ihren 488 Mill. Einwohnern, ihrem überwiegend kleinbürger⸗
lich-demokratischen Socialcharakter, ihrem kleinen Grundbesitz, ihren decentralisierten
Industrien, ihren Allmenden hatte 1880—1886 es bis zu 12001400 kleinen, meist
unvollkommenen Kranken- und Sterbekassen mit etwa 200000 Teilnehmern ge⸗
bracht. Der kleine Mittelstand ist in ihnen ebenso vertreten wie der Arbeiterstand.
Für manche Gesellschaften besteht ein gesetzlich-statutarischer, für manche Kassen großer
Betriebe ein vertragsmäßiger Beitrittszwang. Im übrigen ist das Kassenwesen ein
ganz freies, in vielen Gegenden und Kantonen fast noch ganz fehlendes; nirgends be—
steht Freizügigkeit der Kassen unter einander; fast nirgends genügen die Reserven der—
selben. Eine 1877, 1881 und 1887 etwas verschärfte Haftpflicht der größeren Unter—
nehmer hatte die Versicherung von ca. 200 000- 400 000 Arbeitern gegen Unfälle, aber
auch zahllose Prozesse und eine ganz ungenügende Entschädigung herbeigeführt. Die
gänzliche Unhaltharkeit dieses Zustandes schuf eine Agitation, die zunächst (21. Rovember
1890) mit der Übertragung der Kranken- und Unfallversicherung an den Bund endigte.
Nach jahrelangen Kämpfen der Parteien und Beratungen im Schoße der Bundesorgane
war ein musterhaftes Kranken-, Unfall-⸗, fowie Militärversicherungsgesetz (5. Okt. 18099)
zu stande gekommen, das dann aber durch die allgemeine Volksabstimmung den Leiden—
schaften der Ultramontanen, der Kleinbauern, der socialistischen Arbeiler und dem
Kantönligeist zum Opfer fiel. Alle Arbeiter und Beamte bis 5000 Fr. Einkommen
waren in demselben zur Krankenversicherung verpflichtet, hatten jedoch die freie Wahl
zwischen den lokalen Kreis-, den bestehenden Betriebs- und den freien Kassen; allen übrigen
Bürgern stand der Beitritt offen; für gewisse Kategorien konnte der Kanton den Bei—
krittszwang verhängen. Man rechnete, daß nach der Durchführung 800 000 Per—
sonen versichert waͤren. Alle gegen Krankheit Versicherten waren es eben damit
gegen jeden (nicht bloß den Betriebs-) Unfall. Die Beiträge und Entschädigungen
u. s. w. waren aͤhnlich wie in Deutschland geplant. Die socialistische Forderung,
daß der Bund die freie Lieferung von Arznei, Arzt und Hospital übernehme, war
abgelehnt. Von den Gesamtkosten (25,26 Mill. Fr.) sollten die Arbeitgeber 520/0
(2/8 der Unfallkosten und ebenso große Krankenkaffenbeiträge wie die Arbeiter), die Ar—
beiter 26 0/0 (die Krankenkassenbeiträge), der Bund 22 060 (Zuschüsse zur Kranken- und
Unfallverficherung, alle Verwaltungskosten) tragen. Für die Unfallversicherung war eine
Bundesanstalt mit lokaler Vertretung, für die Krankenkafsen waren die lokalen Bezirks—
kassen als Hauptträger in Aussicht genommen.
An eine Altersversicherung hal man von Bundes wegen noch' nicht ernstlich ge—
dacht; die vielfach noch vorherrjschende Eigenwirtschaft aller Arbeiter und kleinen Leute
widerftrebt dem. Nur der Kantion Neuenburg hat durch Gesetz vom 29. März 1898
eine fakultative Kasse mit Staatszuschuß fur alle mindestens 18 jährigen Kantonsbürger
errichtet, welche Altersrente bis 1200 Fr., Kapitalversicherung bis zu 5000 Fr.
zahlbar im 60. Jahre gewährt. Außerdem haben die Eisenbahnen neben ihren Kranken-
auch Pensionskassen.
Ein großes Werk ist so durch demokratischen Unverstand gescheitert. Alle Ver—
nünftigen waren in der Schweiz für den Kranken- und Unfallversicherungszwang der
Arbeiter, für das freie Beitrittsrecht der übrigen Bevölkerung gewonnen gewesen. Die
Verbindung der kleinen lokalen Krankenkassen mit der centralen Unfallversicherungsanstalt
war eine uͤußerst glückliche; die kleinen Unfälle bis zu 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit
waren den Krankenkassen zugewiesen. Die Identität der versicherten Person war ein
großer Vorzug gegenüber der deutschen Disparität; ebenso die Einbeziehung des nicht⸗
beruflichen Unfales. Die geplanten 865—6 Miill. Bundesbeitrag waren geschickt verteilt,
auch die participierenden Kleinbürger nahmen an dieser Wohlchat teil. Die fanatische
Leidenschaft der socialistischen Arbeiter gegen Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung
und Teilnahme der Unternehmer an der Kassenverwaltung war lücklich dadurch über⸗
wunden, daß letztere nur gegen einzelne wichtige Entscheidungen der im übrigen ganz
den Versicherten überlassenen Kassenverwaltung ein Veto erhielten. Ein eidgenöfsisches
Versicherungsamt mit einem Beirat, der keilwmeise aus Arbeitgebern und Ardeitern be—