Full text: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

349)] Die verschiedenen Organe des Arbeitsnachweises. 391 
ihrer Vereine sind, zwingen, Arbeiter nur mit ihrer Genehmigung anzunehmen. Diese 
viel zu weit gehende Tendenz hat nicht verfehlt, die Mißstimmung und den Haß bei 
den Arbeitern weiter zu steigern. — Eine allzu große Verbreitung haben übrigens in 
Deutschland und auf dem Kontinent überhaupt weder die Arbeiter-, noch die Unter—⸗ 
nehmernachweise; in Deutschland sind es nur wenige Industrien, hauptsächlich die 
Metallindustrie und wenige Orte, wie Hamburg, wo die Arbeitgebernachweise festen 
Fuß gefaßt haben. Vom gewerkschaftlichen Arbeiternachweis meint wenigstens Wiese, 
er habe nur /s Mill. Arbeiter hinter sich. 
Die teilweise schon viel länger bestehenden Vereinsnachweise, die von der Armen— 
verwaltung, gemeinnützigen Vereinen, von kirchlicher Seite u. s. w. angeregt und be— 
gründet wurden, haben im einzelnen viel Gutes gewirkt, haben auch keine ganz geringe 
Thätigkeit da und dort; so haben z. B. allein 457 Herbergen zur Heimat 1000 125 789 
Sliellen besetzt. In Munchen haben charitative Vereine im letzten Jahre 5567, Arbeiter⸗ 
— Arten 
Stellenfuchender, Frauen und junge Mädchen, entlassene Gefangene, Verarmte, entlassene 
Soldaten sind sie notwendig und heilsam. Für die große Menge der gewöhnlichen ge— 
lernten und ungelernten Arbeiter sind sie aber nicht das geeignete Organ. Sie stehen 
isoliert, werden von Arbeitern und Unternehmern leicht mit Mißtrauen angesehen; es 
fehlen ihnen oft die rechten Leiter und die nötigen Mittel. 
Und daher neuerdings die allgemeine Losung: systematische Organisation des 
Arbeitsnachweifes durch kommunale Ämter oder Vereine mit kommunalen Zuschüssen 
und Zusammenfassung derselben zu provinziellen und centralen Organen, sowie pari⸗ 
tätische Mitwirkung der zwei beteiligten socialen Klassen. Das wird heute in Eng⸗ 
land und Frankreich, in Osterreich und Deutschland, auch in den Vereinigten Staaten er⸗ 
strebt, — als Erlösung von der gewerbsmäßigen, wie von der parteiischen Arbeits— 
vermittelung, als großes System, dem sich mancherlei specielle berufliche und gemein⸗ 
nützige Nachweise einfügen und angliedern können. So jung diese Bewegung ist, so 
rasche Fortschritie hat sie gemacht, so schnell ist ihr gelungen, auch schon einen Teil der 
widerstrebenden Unternehmer und Arbeiter zu sich herüber zu ziehen. Nur durch eine 
solche Organifation wird endlich für den Arbeitsmarkt erreicht, was der Waren⸗, der 
Effekten- und andere Märkte längst erzielt haben, ein öffentliches Bewußtsein der Größen— 
oerhältnisse von Angebot und Nachfrage und eine Möglichkeit richtigen Ausgleiches der⸗ 
selben auf dem Boden der ganzen nationalen Volkswirtschaft. Und nur öffentliche oder 
halböffentliche Organe sind dazu fähig, weil sie allein ganz unparteiische und ganz zu— 
verläfsige Vermittler sind, sich zu centraler Organisation leicht zusammenfassen, eine 
einheitliche Statistik herstellen können, weil sie allein Gemeinde- und Staatszuschüsse er— 
hallen und so den Dienst umfsonst oder halb umsonst für die mittel- und stellenlosen 
Arbeiter besorgen können, was im Gesamtinteresse, schon zur Verminderung der Arbeits— 
losigkeit, der Ärmenkosten, des Polizeiaufwandes wünschenswert ist. Das Geschäft und 
der Klassenkampf hat auf diesem Gebiete versagt: die öffentlich-⸗rechtliche Organisation 
wird sich bewähren. 
Aus Vereinsnachweisen (Stuttgart 1868, Berlin 1888) gingen die kommunalen 
oder kommunalunterstüßten deutschen Arbeitsämter von 1894 an hervor; die unparteiische 
Leitung wurde durch Heranziehuͤng des Gewerbegerichts erreicht, das zuerst in Stutt⸗ 
gart die Arbeitgeber und Arbeitnehmer des Vorstandes ernannte; ihnen wurde ein un— 
parteiischer Vorsitzer und das nötige Hülfspersonal beigegeben. Zunächst waren die 
Nachweise hauptsaͤchlich für ungelernte, männliche Arbeiter thätig; bald kamen be— 
sondere Abteilungen für Frauen und gelernte Arbeiter hinzu, oder gliederten sich be— 
ondere paritätische Facharbeitsnachweise an. Am frühesten gelang in Württemberg, Bayern 
und Baden die Verbindung der Arbeitsnachweise unter einander und mit den Behörden 
der größeren Orte, so daß der interlokale Ausgleich durch schriftliche Stellenmitteilung, 
durch Telephon, Telegraph, Eisenbahn, deren Benutzung durch die Regierungen erleichtert 
wurde, in kürzester Zeit möglich war. Ahnliche Verbände kamen im Rhein-Maingebiet 
—
	        
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