851)] Die Arbeitslosenversicherung.
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anderen 14 -48,5 0/0) ihrer Einnahmen für die Arbeitslosenunterstützung aus. Sie
hatten 1892 28,2, 1900 sast 40 Mill. Mk. eingenommen. Die Gesamtausgabe für
Arbeitslosenunterstützung schwankte 1892 —1900 zwischen 8,9 und 9,2 Mill. Mk. bei
2,427,5 0/0 arbeitsloser Gewerkvereinsmitglieder in den einzelnen Jahren, bei 4 8h
mindester, 13 sh höchster jährlicher Ausgabe auf den Kopf des Mitgliedes. Die Haupt⸗
schwierigkeit, ob Arbeitslosigkeit wegen Streiks berücksichtigt werden soll, fällt hier weg.
In Deutschland haben zuerst die Buchdrucker, dann die Hirsch'schen Gewerkvereine seit
1879 -1890, noch später die socialistischen Gewerkschaften und organisierten Handlungs-
gehülfen u. s. w. begonnen, die englische Einrichtung nachzuahmen. Sehr groß ist der
Erfolg außer in England zwar noch nicht. Immerhin haben die fast 670000 gewerk—
schaftlich organisierten deutschen Arbeiter, einschließlich der Buchdrucker, 1901 von 98,6 Mill.
Mark Einnahme, neben 1,8 Mill. für Streiks, 1,2 Mill. für Arbeitslosenunterstützung
ausgegeben. Jedenfalls ist die thörichte socialistische Bekämpfung der Einrichtung durch
die radikalsten Arbeiterelemente im Schwinden. Vielfach wird jetzt Staats- und Ge⸗
meindeunterstützung für diese genossenschaftliche Arbeitslosenunterstützung gefordert.
Was an anderen, hauptsächlich städtischen Versuchen der Versicherung vorliegt,
ist nicht sehr ermunternd. Bern und Köln haben eine freiwillige halbstädtische Kasse
für je einige Hundert Arbeiter, die in den Wintermonaten bei Arbeitslosigkeit Unter⸗
stützung erhalten, eingerichtet; sie hat vor der Armenunterstützung den Vorzug, daß die
Leute felbst etwas zuzahlen. St. Gallen hat mit seinem Experiment ganz Fiasko ge—
macht. Basel hat für einen Teil seiner Arbeiter eine fubventionierte Kasse gesetzlich
einführen wollen, die dann durch Volksabstimmung verworfen wurde; dafür waren die
begünstigten Arbeiter und die Großindustriellen gewesen, denen dadurch die Arbeiter⸗
entlassung erleichtert wurde, dagegen die kleinen und mittleren Leute und die Bürger,
die fürchteten, daß einige Tausend jetzt in Nachbardörfern im Winter wohnende
Arbeiter in die Stadt ziehen und die Kasse belasten würden. Jede städtische Arbeits—
losenzwangskasse wird große Schwierigkeiten in der Abgrenzung der örtlich, gewerblich,
nach Orts-⸗, Bürger- und Staatsbürgerrecht, Unterstützungswohnsitz u. s. w. Zuzu⸗
lassenden und Auszuscheidenden zu überwinden haben.
Immer ist es die Frage, ob man nicht zunächst durch ein deutsches Reichsgesetz
den groͤßeren Orten die Möglichkeit geben sollte, örtliche Zwangskassen da und dort
zu versuchen. Für mehr als einen Versuch aber, der gelingen und mißlingen kann,
möchte ich es nicht halten. Aber auf socialem Gebiete sind solche Versuche nicht zu
unterschätzen.
Zur baldigen Errichtung einer allgemeinen deutschen Reichsarbeitslosen—
dersicherung mit Zwangsbeitritt, mit Reichs- und Staatszuschüssen, mit Beiträgen der
Arbeiter und Unternehmer ist die Frage, wie uns scheinen will, noch nicht spruchreif, Zwar
glauben dies einige politisch vorgeschrittene Parteiführer; aber die Arbeiter selbst sind sehr
geteilter Meinung; ein erheblicher Teil sieht darin den Todesstoß für die Gewerkvereins—
bewegung, will nur die Arbeiterverbände ihre Arbeitslosenunterstützung weiter entwickeln
lassen. AÄuch die Befürworter einer solchen Maßregel sind über die Art der Aussührung
ganz uneinig: Herkner will die Sache den bestehenden Berufsgenoffenschaften, Tischen—
dörser den Krankenkassen, Freund den paritätischen Organen des Arbeitsnachweises über—
geben. Diese drei Vorschläge, wie der Elmsche, der die Gewerkschaften bevorzugt, haben
darin recht, daß es ein Unding wäre, neben unseren drei großen, in sich unverbundenen
Arbeiterversicherungsorganisationen noch eine vierte neue selbständige zu stellen, und so
zugleich das Zusammenwirken weiter zu erschweren, die Reibung zwischen den selbstän—
digen Organen zu steigern. Aber wir folgern daraus, daß man der Arbeitslosenfrage
im großen Stile erst näher treten könne, wenn man in Deutschland sich über die geseß—
liche Regelung der Arbeiterorganisation und die definitive Reform und Zusammenlegung
unserer drei Versicherungen klar geworden ist, wenn man zugleich die Arbeitsvermitte-
lung definitiv zu einem nationalen System ausgebildet hat.
Will man einstweilen etwas Großes thun, so führe man die Witwen- und Waisen—
versicherung ein, setze die Altersrenten auf das 65. (statt 70.) Jahr (dadurch sorgte man