Full text: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

408 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumläufes u. der Einkommensverteilung. [1866 
klasse mächtig für ein bestimmtes großes Ziel begeistert, wenn die öffentliche Meinung 
von der Rechtmäßigkeit des Zieles überzeugt waͤre, und wenn die Arbeiiseinstellung 
nicht als Gewaltanwendung, sondern nur als eine Bethätigung der Koalitionsfreiheü 
erschiene. Wann wird das aber zutreffen? 
So wie jetzt die Dinge liegen, wird sie stets von einer Minderheit der Arbeiter 
der Masse oltroyiert werden, als Revolution erscheinen, sofort die ganze Volkswirtschaft 
lähmen, namenloses Elend erzeugen, eine starke Reaktion zum Schaden der Arbeiter 
hervorrusen. Die vernünftigen Arbeiterführer müfsen solche thörichte Versuche bekämpfen. 
Jaures thut es auch, wenn er gleich die Furcht der oberen Klassen vor der allgemeinen 
Arbeitseinstellung als psychologisches Druckmittel erhalten will. 
Wo den Kohlen- und Verkehrsarbeitern durch gesetzlich geordnete, erzwungene 
Friedensvermittelung bei Streitigkeiten und durch Kontrakie auf Wochen oder Monate 
die Arbeitseinstellung erschwert ist, wird ohnedies ein Generalstreik schwer zu stande 
kommen. Wir kommen auf einen Vorschlag hiefür nachher (S. 417). 
i) Neben diesem Kampfmittel der Streiks hat sich das andere ausgebildet, das 
eine Wiederbelebung der früher durch die Gesetzgebung verpönten wirtschaftlichen Ver— 
rufserklärung darstellt: die Arbeiterorganisationen erklären bestimmte Waren, die in 
einer nach ihrer Ansicht socialpolitisch verwerflichen Weise hergefiellt sind, die aus Be— 
trieben stammen, welche sie bekämpfen, unter Umständen auch die Verkaufsgeschäfte, die 
Wirtshäuser, die sie führen, in Verruf; und die Unternehmerverbände machen sich ver—⸗ 
bindlich, gewisse Arbeiter, weil sie einem Gewerkverein angehören, bei einem Streik eine 
Rolle gespielt u. s. w., nicht mehr anzustellen; sie sertigen fogenannte schwarze Listen 
hierüber an, die sie in ihren Verbänden verbreiten. Der Verruf bestimmter Waren — 
nach einem Irländer Boykott genannt — ist hauptsächlich in den Vereinigten Staaten 
ausgebildet worden, wo die Arbeiter z. B. für Cigarren es erzwungen haben, daß sie 
ihnen Marken aufdrücken, Zettel (labes) beilegen, welche den Konsumenten deutlich an— 
zeigen, daß die Waren mit anständiger Arbeiterbehandlung hergestellt seien. Jetzt finden 
Boykotts auch vielsach in Europa statt. Die Versuche, hiegegen strafrechtlich ein— 
zuschreiten — in Deutschland durch Bestrafung als grober Unfug — dürften sich nicht 
als haltbar erweisen, zumal wenn dieselbe Judikatur die schwarzen Listen unbedingt 
zuläßt. So störend beide Kampfmittel sein mögen, so laffen fie sich doch noch weniger 
durch Strafen ohne weiteres beseitigen als die Ausstände und Aussperrungen, so lange 
man die Freiheit von Kauf und Verkauf auf dem Markte aufrecht erhalten will. 
x) Endlich ist die tief einschneidende Strafgewalt und Strafjust iz zu erwähnen, 
die sich in den Arbeiter-und Unternehmervereinen der letzten 80 Jahre ent— 
wickelt hat. Sie wurde das Mittel, die Vereine zusammen zu halten, ihren Vorstands— 
und Majoritätsbeschlüssen größeren Nachdruck zu verleihen. Verweise, Geldstrafen, zeit— 
weife oder gänzliche Ausschließung kommen überall vor, und diese Strasen werden summa— 
risch verhängt, die Betroffenen werden oft kaum gehört. Die Ausschließung bedeutet für 
den Unternehmer und den Arbeiter vielfach große pekuniäre Verluste, ja häufig die Ver— 
nichtung der wirtschaftlichen Existenz. Wer vom Börsenverein deutscher Buchhändler 
ausgeschlossen wird, ist es eigentlich auch vom Gewerbe des Buchhandels. Wer vom 
Gewerkvereine ausgeschlossen wird, findet teilweise nur schwer eine Ärbeitsstelle, verliert 
jedenfalls seinen Auteil am Vereinsvermögen, sofern hiegegen nicht schon gefsetzlicher 
Schutz verliehen ist. Die Gründe der Ausschließung sind meist statuiarisch sehr vage 
bestimmt; es heißt oft nur: „wer die Interessen des Vereins schädigt“; unter Umständen 
fliegt hinaus, wer nur Opposition macht. Rechtsmittel dagegen gibt es meist nicht. Nur in 
den großen Vereinen ist in der Regel ein Appell von den Lokal- an die Centralorgane 
möglich. Der Art. 152 Abs. 2 der deutschen Gewerbeordnung, wonach alle diese Ver⸗ 
abredungen unverbindlich sein sollen, hat nirgends gehindert, daß die Vereine Mittel 
finden, hre Sprüche durchzuführen, z. B. einen Arbeugeber, der eine arbeiterfeindliche 
Politik nicht mitmaächte, sofort durch das Mittel der von ihm beim Verbande hinter⸗ 
legten Solawechsel um Taufende zu strafen. Im englischen Maschinenbauerkampf von 
1897 /98 wurden die großen Firmen nur daduürch zusammengehalten, daß man denen,
	        
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