Full text: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

410 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverkeilung. [88 
land und Durham sind 18638-1870 entstanden; die lokalen Vereine der englischen 
Spinnereibesitzer von Lancashire sind erst 1887 zu einem Gesamtverein zusammengetreten. 
Die englische Maschinenindustrie hatte bis 1896 nur lokale Verbände. In Frank—⸗ 
reich haben sich Syndikate in den mittleren Industrien mehr als in der Großindustrie 
gebildet. In Deutschland haben die wiederbelebten Innungen vielfach sich wesentlich als 
Hrgane für die Arbeiterpolitik gefühlt; andere lokale Unternehmerverbände sind als 
Wibderstandsvereine gegen die Arbeiterforderungen erst in den letzten 15 Jahren zahl— 
reicher entstanden; zu großen, aber auch nur lokalen Gesamtverbänden haben sie sich erst 
1896 —1900 in Berlin und in Hamburg u. s. w. zusammengefunden. Immer darf man 
ihre sociale Wirkung nicht isoliert, sondern nur in Zusammenhang mit den unter 1. 
und 2. genannten Vereinen betrachten. 
Alle diese Verbände wollen und müssen zunächst das Interesse der Arbeitgeber 
zu fördern suchen; sie find daher meist zuerst Kampf- und Abwehrvereine, sie und die 
großen Riefengeschäfte weigern sich oft lange, mit den Arbeitern überhaupt auf gleichem 
Fuße zu verhandeln, sind sehr schwierig in der Prüfung der Legitimation gewählter 
Arbeitervertreter. Aber in dem Maße, wie die Verfassung der Gewerkvereine sich ver— 
bessert, taltvolle und geschulte Führer an ihre Spitze kommen, entsteht doch nach und 
nach und selbst da, wo die kapitalistische Übermacht der Unternehmer eine absolute ist, 
wo die best organisierten Gewerkvereine keine Ausstände wagen, wie gegenüber den 
großen amerikanischen Eisenbahngefellschaften, ein Zustand des Verhandelns, der Rück— 
sichtnahme aufeinander, welcher Mißbräuche beseitigt, das Arbeitsverhältnis vervoll— 
tommnet. 
Ehe wir aber diese Verhandlungen betrachten, müssen wir im Anschluß an die 
früheren Erörterungen über Tarifverträge (siehe oben 88 205-206) nochmals aus— 
führen, warum kollektive Verständigung über die Arbeitsverträge nötig, 
und wie sie früher stets autoritativ durch die Regierungen herbeigeführt wurde, wie erst 
die übertriebene Theorie von der Verderblichkeit aller Staatseinmischung die nachdrück— 
liche ältere Vermittelung durch Behörden beseitigte und erschwerte. 
Zu allen Zeiten haben Arbeiter desselben Haushaltes oder Betriebes und ebenso 
Arbeiter gleicher benachbarter Betriebe gleiche Arbeitsbedingungen gefordert; sie sahen 
und sprachen sich, sie empfanden ungleiche Behandlung als unbillig, forderten gleichen 
Lohn, gleiche Arbeitsbedingungen. Sie erreichten dies auch, teilweise durch Besprechungen 
und Verhandlungen, teilweise durch Zunft- und städtische Statute, durch Bauer- und 
Gefindeordnungen, hausindustrielle Reglements. Wo im Mittelalter oder zur Zeit des 
aufgeklärten Despotismus Streit über solche auf ganze Gruppen von Leuten gleich— 
mäßig sich erstreckende Vertragsbedingungen entstand, galt es als selbstverständlich, 
daß der Stadtrat, die Polizei, die Regierungsorgane vermittelten oder gar durch Macht— 
sprüche, die sich beide Teile gefallen ließen, eine neue Ordnung nach Lage der Dinge 
und nach Billigkeit, der Zeit und Rechtsauffafsung entsprechend schufen. Machtsprüche 
gegen den Willen der Beteiligten durchzusetzen, war freilich selbst der Allmacht Friedrich 
Wilhelms J. immer schwer, wenn es sich um große Massen handelte. Kammerdirektor 
Hille schrieb nach Berlin, es sei doch gar nicht möglich, Hunderte von Tuchmacher— 
gefellen einzusperren. 
Je größer die Betriebe neuerdings wurden, je mehr die Arbeiter gleichen Berufes 
interlokal sich berührten, desto schwieriger wurde es, dieses auch heute seibstverständliche 
Bedürfnis der gleichen Behandlung gleicher Arbeiter zu befriedigen. Formell aber 
wurde die Befriedigung dieses Bedürfnifses dadurch nun noch außerordentlich erschwert, 
daß die modijche, Theorie lehrte, Staat und Behörden hätten sich nicht um Markt und 
Preise, also auch nicht um Lohn und Arbeitsbedingungen zu kümmern, es müsse aus 
Angebot und Nachfrage von selbst durch individuelle Verträge und freie Konkurrenz 
stets ein glückliches und harmonisches Refultat entstehen. Man ließ die zwei Gruppen 
der Beteiligten, die beide selbstbewußt geworden, von viel stärkerem, egoistischem Er— 
werbstrieb als früher erfüllt waren, die sich in einer neuen Technik und neuen Betriebs— 
formen zurecht finden sollten, unorganisiert und ohne jeden Versuch autoritativer Ver—
	        
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