881)] Der natürliche und der historische Standpunkt in der Einkommenslehre. 423
zönnen als Unfreie oder als Pächter nun Üüberschüsse über ihren Bedarf an den Herrn,
in die abgeben, welche das Grundeigentum für sich in Beschlag genommen haben. Die
ungleiche Cinkommensverteilung kann so in öffentlich rechtlicher oder privatrechtlicher
Form sich einstellen. In der ersten Form ist sie gleichsam unter die Kontrolle der
Gesamtheit, der Regierung gestellt, in der zweiten hat sie sfich davon losgelöst, kann dann
stait den öffentlichen mehr den individuellen und egoistischen Zwecken dienen; aber diese
weite Form ist die viel leichter herzustellende, die, welche die aristokratischen Kreise
besfser sichert, daher auch, so lange die gesellschaftlichen Einrichtungen unvollkommen find,
und sie bleiben es unendlich lange, die, welche sich als unentbehrlich für alle höhere
kultur erhält. Sie ist die Form, in welcher neben dem Arbeits- ein privates Ver⸗
moögenseinkommen der höheren führenden Klassen entstanden ist, die Form, welche heute
noch neben dem wachsenden Arbeitseinkommen der Fürsten, Minister, Offiziere, Ab—
geordneten und Beamten besteht.
Die zunehmende Einkommensverschiedenheit knüpft so an verschiedene Arbeits-
erfolge (verschiedene Kraft, Geschicklichkeit u. s. w.) an, wie an verschiedene Maßstäbe
der Arbeitsvergütung (höhere Anteile der Führer), sie hat von frühen Zeiten an
eine Grundlage in der überkommenen verschiedenen Vermögensverteilung; sie ist be—
einflußt von allen Ursachen, die beide Erscheinungsreihen beeinflussen. Die großen
technischen Fortschritte einerseits, die großen gelingenden gesellschaftlich organisatorischen
Einrichtungen nebst allen daran sich knüpfenden Rechts— und Wirtschaftsinstitutionen
andererseits beherrschen die sich steigernde Differenzierung der historischen Einkommens—
berteilung. Werfen wir, um anschaulicher zu werden, schon hier einen kurzen Blick
auf die Hauptstationen dieser Entwickelung.
Die ältesten Stämme mit einiger Wohlhabenheit sind die mit besserer Fischerei
und die mit Viehzucht. Der Schiffsbau und das Gelingen der Viehzucht hat überall
neben den gewöhnkichen Stammesgenossen Reiche geschaffen; dem Mehrbesitz an
Vieh schloß sich der von Sklaven und Hörigen an; die Geschickten, die Tapferen, die
Führer von Vieh- und Sklavenbeutezügen waren die emporkommenden. Das erste Leih⸗
geschaft mit enormem Gewinn schloß sich an den Viehbesitz an ( 8 124).
Die Grundeigentumsverteilung der seßhaft gewordenen Völker knüpft sich in der
altesten Zeit an die Gentilverbände, die Dorfgemeinschaft, die Weide- und Ackerwirtschaft
der Familie an; in den Zeiten des Hackbaues ist die Teilung ohne Zweifel eine sehr
zleichmäßige; sie wird aber mit dem Viehbesitz, der Kriegsverfassung, der aufkommenden
önigs⸗ und Beamtengewalt bald eine ungleiche; neben den gleichen Hufen im Dorfe tritt
die Doppelhufe des Schulzen, die 4q28fache Hufe des Ritters, treten die Tausende von
Hufen der Könige, der Aristokratie, der Kirche. Es entsteht das Obereigentum der Aristo⸗
kratie, das Untereigentum der Bauern; wo letztere ein gegen Lastenerhöhung gesichertes
selbstaäͤndiges Recht haben, steigen sie Jahrhunderte lang (im ganzen in Westeuropa von
1000 1400) an Wohlftand 'auf; wo das nicht der Fall ist, sinken fie herab. Die
Grundeigentumsverfassung und ihre Veränderungen beherrschen die naturalwirtschaftliche
Finkommensverteilung der älteren Agrarstaaten, und immer stehen dabei nicht rein wirt⸗
schaftliche Ursachen, so die ganze sociale Klafsenbildung, die Kirchen-⸗, die Kriegs⸗, die
Lokal- und Staatsverfassung, im Vordergrund.
Mit der vom 18. 16. Jahrhundert vordringenden Geld- und Kreditwirtschaft,
der wachsenden Bedeutung der Städte, der Gewerbe, des Handels, der stärkeren Kapital—
dildung ändert sich, wie in den analogen Epochen des Altertums, das Bild der Ein—
kommensverteilunge Die Grundlage bildet auch jetzt noch die überlieferte Grundeigen—
lümsverteilung, dann die vorhandene Dorf- und Innuugsverfassung. Aber überall
schieben sich nun sprengend und ändernd die Möglichkeiten des Geld⸗ und Kapitalgewinnes,
die neuen Arten der Einkommens- und Vermögensbildung dazwischen. Die Klassen—
gegensätze wachsen, und mit ihnen differenzieren sich auch rasch die Maßstäbe der Arbeits—
dezahlung und die Vermögensunterschiede. Im Centrum der Regierungen sammeln sich
groͤße Geldeinnahmen; die oberen Hof- und Staatsbeamten, die Münzer, die Steuer—
zächter, die Kreditgeber der Päpste, der Könige, der Fürsten, die Obersten, Generale