438 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [1896
Gewinne die Kapitalentwertung zur Folge haben. Und es wird in der Hauptsache kein
Zweifel sein, daß die Gewinnerhöhung oder -verminderung die Ursache, der er—
höhte oder verminderte Kapitalwert die Folge ist und nicht umgekehrt. Es handelt
fich um eine Erscheinung, welche die Einkommensverteilung allgemein beeinflußt. Die
erhöhten oder verminderten Gewinne erhöhen oder vermindern das Vermögen und seine Rente.
Die Anfänge solcher Gewinnerhöhung werden fast immer durch gewisse technische Betriebs- und
Verkehrsfortschritte bei Unternehmern und Handelsleuten geschaffen oder veranlaßt; aber
die Gewinne werden dann konsolidiert, sie werden in verschiedener Rechtsform zu ver—⸗
erblichen Vermögensrenten, zur Grundlage von arbeitslosem Renteneinkommen und so
zu einem Gegenstand des Streites, des Neides, unter Umständen der gesetzlichen Eingriffe.
Die bekannteste, am frühesten erörterte Art dieser Gewinn- und Renten—
bildung ist die in Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Betriebe und Grundbesitz
sich einstellende. An sie schließt sich die städtische Boden- und Hausrente; dann kommt die
Rente von geschäftlichen Kapitalanlagen, Bergwerken, Fabriken, Aktiengesellschaften hinzu.
Wir erörtern hauptsächlich die beiden ersten Arten der Rentenbildung, fügen dann einige
Worte über die dritte hinzu.
Wo der landwirtschaftliche Betrieb auf halbwegs fruchtbarem Boden einige
Fortschritte gemacht, der jährliche Reinertrag eine gewisse Stetigkeit erreicht hatte, erlangte
der bebaute Boden einen gewissen Wert schon infolge der Urbarmachung, und der regel—
mäßigen Bestellung, und bald stieg mit dem Getreidebau und der Viehzucht der Rein—
ertrag so, daß Abgabe von Ernteteilen, später von Teilen des Geldertrages an die Ge⸗
meinde, den Häuptling, den Grundherrn möglich wurde, daß von derselben Hufe zwei
Familien und mehr und zwar auskömmlich, ja gut leben konnten, wo früher bei un—
vollkommener Technik kaum eine hatte bestehen können. Und wo ein steigender Abfatz
der ländlichen Produkte nach der Stadt begann, wo erst 42685, dann 10 und 20, zuletzt
40 und mehr Prozent der Bevölkerung von gekauftem Getreide, Fleisch, Milch und Käse
lebten, da wuchsen die Geldreinerträge weiter, und dementsprechend stieg der Gewinn des
Bewirtschafters, der Eigentümer war, und dementsprechend der Wert seines Bodens.
Steigende Preise der verkäuflichen Produkte und landwirtschaftliche Fortschritte gingen
meist parallel, die ersteren ermunterten zu den letzteren.
In der älteren Zeit führte dieser Prozeß zu der feudalen Verfassung des
Brundeigentums. Der Obereigentümer, Grund- oder Gutsherr erhielt einen Teil des
zestiegenen Gewinnes; waren seine Rechte fixiert, so kam das spätere Steigen, wie wir
schon öfter angedeutet (z. B. IS. 292, 375-3876), dem halb- oder unfreien Bauern zu
zute; konnte er die Lasten des Bauern beliebig erhöhen, so that er es mit dem Steigen des
Ertrages; der Bauer blieb nur vereinzelt in gleicher Lage, meist kam er in schlechtere; immer
hing die Teilung zwischen Grundherrn und Bauern von der ganzen Agrar- und poli—
tischen Verfassung ab. Die schwere Beweglichkeit aller Verhältnisse, die patriarchalischen
Beziehungen zwischen Grundherrn und Hörigem, Verpächter und Pächter verhinderten
dielfach, daß die steigenden Gewinne sich voll in höhere Renten und Bodenwerte um—
jetzten. Oft stiegen auch die Reinerträge in älterer Zeit Jahrzehnte oder Jahrhunderte
lang gar nicht.
Erst wo das freie private Grundeigentum, wie in Norditalien, Nord—
frankreich, Belgien u. s. w. seit dem 15. — 18. Jahrhundert, im übrigen Europa seit dem 19.
ganz gesiegt hatte, wo an Stelle der bäuerlich-fseudalen Abhängigkeit die Geldverpachtung
auf Zeit krat, auch für den landwirtschaftlichen Betrieb und Besitz die Geldrechnung,
und die Erzielung steigender Gelderträge allgemeines Princip geworden war, entstanden
für das Leben und die wissenschaftliche Forschung und zwar zuerst in England und
Frankreich im 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts die Fragen nach dem Wesen und
den Ursachen des landwirtschaftlichen Gewinnes und der Renten, welche verpachtetes
oder selbstbewirtschaftetes Grundeigentum gebe. Diese Reinerträge und Renten, die
iogenannte Grundrente, erscheinen zuerst (den Physiokraten, Anderson, A.Smith)
in einer Zeit landwirischaftlicher Fortschritte (in England hatten eben die Segnungen
des Fruchtwechsels begonnen) als ein Geschenk der überreichen Natur, als eine heilsame