1450 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [908
In den Berliner Vororten wurde 1887 — 1897 eine Milliarde Mark am ge—
stiegenen Bodenwert erzielt, wovon sicher die Hälfte oder drei Viertel Monopolrente
und Spekulationsergebnis war; am Kurfürstendamm z. B. war der gesamte Bodenwert
1865 1 Million, 1885 14 Millionen, 1898 50 Millionen. In der Stadt Berlin bildeten
ich in den letzten 50 Jahren sicher 2—58 Milliarden Mark Monopolbodenwerte. Auch
in London stieg der Mietwert 1871 — 1891 von 24 auf fast 40 Mill. Pfd. Sterling,
wovon 7,15 Millionen als Monopolwert (nicht durch Arbeits- und Kapitalaufwendung
bedingt) berechnet wurde; das sind in 20 Jahren 110 Mill. Pfd. Sterling — 2200 Mill.
Mk. Kapitalwert. Wie enorm die Gesamtrente aus Häusern in England stieg, wie der
ganze Haus- den Bodenwert dort überholt hat, sahen wir (II S. 188) schon. Wenn
heute Deutschland ein Gesamtvermögen von 200 Milliarden hat, und Berlin und Vor—
orte in kurzer Zeit 2,6 —83,5 Milliarden an Monopolgrundstückswert schufen, ganz Deutsch⸗
land sicher den zwei- bis mehrfachen Betrag, so sehen wir immerhin, daß dieser Vorgang
in der heutigen Vermögens- und Einkommensverteilung eine erhebliche Rolle spielt, so
sehr sich der Prozeß auch auf die großen Städte und bestimmte Zeiten beschränkt, und
so sehr die Monopolrente nur einen Teil der steigenden Gesamtrente des städtischen Grund⸗
eigentums ausmacht. Die städtische Monopolrentenbildung ist in der Gegenwart jedenfalls
viel umfangreicher als die ländliche. Viel mehr Personen sind so in den Städten ohne
entsprechende Arbeit reich geworden. Von den hieraus etwa zu ziehenden wirtschafts⸗
politischen Konsequenzen haben wir hier nicht näher zu sprechen. Wir haben es schon
oben (18 128) gethan. Wir betonen nur, wie sehr durch solch. Erkenntnis die Forde⸗
rung verstärkt wird 1. daß die Bodenspekulation durch richtige Besteuerung in gewissen
Grenzen gehalten wird, 2. daß die wachsenden Großstädte bei Zeiten sich das Eigentum
erheblicher Baugelände sichern, um so die Privatspekulation im Zaum zu halten und 8.
daß wo doch schon Hauseigentümer von Dutzenden und Hunderten von Häusern entstehen,
dieses Eigentum und diese Großhausverwaltung möglichst in die Hände gemeinnütziger
Aktiengesellschaften oder Baugenossenschaften gebracht werden möge.
Wir fügen noch ein Wort über das Kapitalvermögen bei, das Monopol—
rentensteigerungen erlebt.
Nicht bloß der ländliche Grundbesitz und die Häuser haben als Vermögen
wechselnde, auf- und absteigende Renten und dementsprechend einen bald steigen—
den, bald fallenden Kapitalwert. Auch das in Gewerben, Handel, Verkehrsmitteln an⸗
gelegte Vermögen zeigt teilweise dieselben Erscheinungen. Und es ist in den voran—
geschrittenen Ländern vielfach schon größer als das unbewegliche Vermögen. Giffen
schätzt für das Vereinigte Königreich 1888 auf 1691 Mill. Pfd. Sterling Land- und
1926 Mill. Pfd. Sterling Haus- 7619 Mill. Pfd. Sterling gewerbliches Vermögen,
Foville für Frankreich auf 80 Milliarden Francs Land- und 40 Milliarden Francs
Haus⸗ 80 Milliarden Francs beweglichen Besitz; Sachsen hatte neuerdings auf 18 bis
14 Milliarden Mark Vermögen 7,6 Boden⸗- und Gebäude-, 4,4 Mobiliarvermögen.
Schon das Eisenbahnkapital allein beträgt in vielen Staaten 5—10/0 alles Vermögens.
Nun giebt ja ein kleiner Teil dieser großen Kapitalmassen keine oder nur eine geringe
Rente, ein größerer giebt regelmäßig und dauernd 21/—50/0; aber ein nicht unbedeuten⸗
der ist auch großen Schwankungen der Rentabilität unterworfen und zwar unter ähn⸗
lichen Bedingungen wie der ländliche und Hausbesitz; wo die Nachfrage dauernd steigt,
und durch die verschiedensten Ursachen (Seltenheit der Erzlager, günstige Geschäftslage,
Größe der Kapitalanlagen, seltene, persönliche Geschäftsleitung) die Konkurrenz nicht eine
Vermehrung der Geschäfte herbeiführt, entstehen Extragewinne, ja Monopolrenten, und
nun steigt das in den betreffenden Anlagen steckende Kapital auf 200, 300 und mehr
Prozent seines ursprünglichen Wertes; die neuen Erwerber bezahlen dann entsprechend
mehr, sie beziehen keinen Extragewinn mehr, sondern die landesübliche Verzinsung.
Das Maß, in welchem solche Extragewinne und Werterhöhungen erzielt werden,
läßt sich aber leider nicht ebenso wie beim ländlichen und städtischen Grundeigentum
feststellen. Am deutlichsten sichtbar, sollte man meinen, trete es bei den Altiengesell—
ichaften und ihren Dividenden hervor. Aber die Aktiengesellschafts- und Truststatistik