913) Die neuere Vermögensverteilung und ihre Ursachen. 455
wälzung die alte Raubtiernatur des Starken wieder zu schrankenlos zur Geltung komme,
ob nicht die höheren Eigenschaften der Aristokratie in den folgenden Generationen ver—
schwinden, ob nicht die mittleren und unteren Schichten der Gesellschaft mißhandelt,
bewuchert wurden, zu kurz kamen, ob die Ausbildung der gesellschaftlichen Einr ichtungen,
die ihnen bei dichterer Bevölkerung in komplizierter Volkswirtschaft die Existenz sichern
sollten, gelang oder nicht. In den ältern Epochen ist es die Frage der Grundeigentums—
verteilung, in den späteren sind es die geld- und kreditwirtschaftlichen Erwerbsformen,
ihre Ordnung, ihre Rückwirkung auf die Individuen und Klassen, welche den Ausschlag
geben. Die Erfolge für die Vermögensverteilung können bei der Kompliziertheit des
großen wirtschaftlichen Entwickelungsprozesses sehr verschiedene sein, trotz einer ge—
wissen Übereinstimmung infolge der großen Hauptursachen der Veränderung.
Die vorhin angeführten statistischen Zahlen aus Everts Darstellung haben schon
klare Beweise dafür erbracht. Weitere sind leicht zu beschaffen. Oldenburg ist ein
Land mit relativ großer Vermögensgleichheit; der vorherrschende bäuerliche Kleinbesitz
und agrarische Charakter bedingen es; auf 54537 Familien kamen 1890 30670, die
ein Haus oder Stück Land oder beides zusammen eigen besaßen. Aus dem Weimarschen
Thüringen berichtete Hildebrand (1868 — 1878), daß noch 700/0 aller, 80 0/0 der länd⸗
lichen Familien Grundeigentum besäßen. Viele Teile Frankreichs haben ähnlichen
Charakter. Levasseur rechnet, daß in Frankreich 4,8 Mill. Personen Land und Haus,
4 Mill. ein Haus besitzen, zusammen also 8,8 Mill. Personen, die 28—26 Mill. (von
38 Mill.) mit ihren Familienangehörigen umfassen, Grundbesitzer seien; kein anderes
Volk der Welt habe eine so günstige Verteilung. Der größere Teil Englands, des
deutschen Nordostens haben einen überwiegenden Großgrundbesitz und damit sehr große
Vermögensunterschiede überhaupt. Daß auch eine gleichmäßigere Grundeigentumsverteilung
durch das Überhandnehmen der Verpachtung (besonders der Zwergpacht) und Verschuldung
zu wirtschaftlich und socialpolitisch ungünstigeren Zuständen sühren könne, haben wir
schon oben (J S. 378 und 3887) gesehen, aber auch die Möglichkeit betont, daß diese
Entwickelung bekämpft werden könne.
Niemals kann bei hoher wirtschaftlicher Kultur ein gleich großer Teil der Bürger
Grundeigentümer bleiben wie bei niedriger; ein steigender Teil muß ohne solches
existieren; es fragt sich, ob er besitzlos wird, oder bewegliches Eigentum und in welchem
Maße er es erhält. Auf diesem Gebiete sind nun die verschiedensten Gestaltungen
möglich. Die Art der gewerblichen und Handelsentwickelung (Kleingewerbe, Haus—
industrie, Fabrik), die Art der Ausbildung der lohnarbeitenden Klasse, die Art, wie die
Geld- und Kreditwirtschaft sich durchsetzt, schafft sehr verschiedene Grade der Besitzlosigkeit
und des Groß- und Kleinbesitzes; es kann bei hoher Kultur eher zu massenweisem Elend
kommen, es kann aber auch ein Mittelbesitz und kleiner Besitz sich erhalten, es kann, wo
er sehr zurückgegangen ist, wieder besser und anders werden, als es in den Zeiten der
Umwälzung, der Proletarisierung der Massen war. Die großen geschäftlichen Aufschwungs-
perioden bringen den großen Unternehmern, Handelsherren, Bankiers, welche die Führer
des Fortschritles sind oder in der Vorhand sitzen, meist die großen Vermögen, während
—0 natürlich von der speciellen
socialen Klassenbilbung, den Erziehungsverhältnissen, dem Erbrecht und den Erbsitten
und manchem andern ab.
Mehr und mehr wird für die Arbeiter, die mittleren Klassen, die Beamten, auch
für einen Teil der höheren Klassen die Art des Vermögensbesitzes, der in irgendwelchen
Schuldtiteln liegt, die wichtigere. Die untere Hälfte der Gesellschaft hat bis vor
30 Jahren Derartiges überhaupt nicht gekannt, nicht zu nutzen verstanden. Je mehr
sie das lernt, desto mehr nimmt sie auch wieder am Vermögensbesitz teil. Sie thut es
heute schon viel mehr, als es in den Vermögenssteuerkatastern erscheint, welche Spar—
kassenbücher, einzelne Staatspapiere u. s. w. nicht entdecken. Wir haben die wichtige
Veränderung in dieser Richtung schon oben (JS. 882, 888) besprochen. Wir erinnern
ferner an die Zahlen, die wir über Sparkassen, Genossenschaftsbefitz und Versicherungs⸗
policen u. s. w. angeführt haben (18 145, I 215 -222 S. 248 — 258). Es