298 Zweiter Teil. Kandel. XIV. Kaufmännisches Anterrichtswesen.
„Du bedarfst noch soweit der Leitung, daß man dich zum Schulbesuch zwingen muß".
Zn der Praxis würde sich außerdem die unsinnige Konsequenz ergeben, daß die schlechten
Schüler, die erst durch längeres Bänkedrücken ihr Zeugnis ersitzen, nicht mehr vorn
Zwange gefaßt werden könnten, da sie 17—18 Jahre alt werden auf der Schule.
Die fleißigen und begabten Schüler dagegen, die früher ihr Ziel erreichen, müßten
gleich dem Volksschüler in die Zwangsschule.
Drei Zahreskurse soll unsere obligatorische Schule umfassen, den drei Lehrlings-
jahren entsprechend. Die Zeit genügt, um das Notwendigste zu lehren; und wer in
diesen drei Jahren der Übergangszeit von dem völligen Zwang der Volksschule zur
völligen Freiheit des Lebens nicht erzogen ist, der wird auch in dem einen vierten
Jahre nicht erzogen werden.
Ich sagte, wir verlangen die freiwillige Schule und die Pflichtschule. Als frei
willige Schule fordere ich in großen Städten zunächst eine Tagesschule nach sächsischem
Muster für tüchtige Volksschüler, die bei einem liberalen Lehrherrn sind, der ihnen
täglich zwei Stunden freigibt, wie das in den großen Kandelsstädten Sachsens ganz
allgemein üblich ist. Diese Schulen würden mit 12 wöchentlichen Stunden unterrichten
und außerdem noch etwas zu erweiternden Pensum der obligatorischen kaufmännischen
Fortbildungsschule Englisch und Französisch lehren. Der Schüler, der sie drei Jahre
lang mit Erfolg besucht hätte, würde nach Ablauf seiner Lehrzeit, was praktisch ver
wendbare Kenntnisse angeht, nicht hinter denen zurückstehen, denen die bessere Lage
der Eltern den Besuch einer Realschule erlaubte.
Außerdem bedürfen wir der fakultativen Abendkurse für solche Leute, die, dem
schulpflichtigen Alter entwachsen, den Tag über in erwerbender Stellung sind und ihre
freie Zeit am Abend darauf verwenden, sich weiterzubilden.
Diese Schulen können also nur abends unterrichten, und darin, daß sie es tun,
liegt, ganz abgesehen von dem übrigen Nutzen, den sie stiften, etwas Erziehendes.
Lier haben wir es in der Zukunft, wenn der Zwang bis zum siebzehuten Jahre dauert,
nur mit erwachsenen, wirklich freiwillig arbeitenden jungen Leuten zu tun, die, statt
dem lockenden Vergnügen nachzugehen, in den Abendstunden Kapital sammeln zu edlerer
Lebensführung, Kapital auch sammeln für ihre eigene materielle Zukunft, Kapital
endlich für uns alle, für das ganze deutsche Volk. Das sind gerade die Kreise, aus
denen hoffentlich noch manche Männer eigener Kraft hervorgehen werden, die den
oberen Zehntausend neues Blut aus dem kräftig sprudelnden Born deutscher Volks-
krast zuführen werden.
Wir machen, um es nochmals zu betonen, durch Eröffnung der obligatorischen
Schule die fakultativen Kurse nicht überflüssig. Wir entziehen ihnen die jugendlichen
Elemente zwischen 14 und 17 Jahren und führen sic ihnen wieder zu als reifere
juugc Männer, in denen die Lust zum weiteren Lernen, die tätige Neugierde, geweckt
ist. Sprachliche, rechtliche, wirtschaftliche und andere Kurse werde« mehr und von besser
vorbereiteten jungen Männern als bisher besucht werden, so daß sie auch ihre Ziele
höher stecken können, als es bis jetzt möglich ist.
Die obligatorische kaufmännische Fortbildungsschule ist also, und das sei aus das
nachdrücklichste hervorgehoben, nicht nur der Abschluß einer Entwicklung, sondern viel
mehr der Anfang einer neuen lebenskräftigen Entwicklung, das feste Fundaincnt, auf
dem sich das Gebäude einer gründlichen, mannigfaltigen Fach- und Allgemeinbildung
unserer Heranwachsenden kaufmännischen Jugend erheben soll.
Wenn Sie dafür sorgen, daß durch Einführung der Fortbildungsschulpflicht jeder
Kaufmannslehrling, der nur Volksschulbildung besitzt, zum Weiterlernen angehalten
wird, wenn Sie in ihm durch einen dreijährigen guten Unterricht den Kunger nach
mehr Wissen, nach höherer Bildung wecken, wenn Sie ferner dafür sorgen, daß neben
den Pflichtschulen Schulen mit höheren Lehrzielen eingerichtet werden, dann tun Sie