37
bezirk, der einen bedeutenden Bruchtheil seines Getreidebedarfs von
aussen beziehen muss.
Die örtlichen Preisunterschiede bringen es nun mit sich, dass
die Einfuhr von verzolltem ausländischem Getreide häufig in derselben
Zeit auf gewissen Märkten möglich ist, auf anderen aber
nicht. Es wird also keineswegs der ganze Getreideverbrauch Deutschlands
um den vollen Zollbetrag vertheuert, vielmehr steht der Preis
in der längsten Zeit des Jahres auf den meisten Märkten so, dass
fremdes Getreide nicht mit Vortheil eingeführt werden kann. Die
Einfuhr desselben wird meistens nur vorübergehend und mit Benutzung
besonderer günstiger Gelegenheiten möglich. Namentlich
kommen ihr die zeitlichen Schwankungen der Getreidepreise
zu statten, deren Ausnutzung Sache der Speculation ist, und zwar
hauptsächlich der reellen, mit genügendem Kapital arbeitenden
Speculation. Vergleicht man die Getreidepreise in den zollfreien
Niederlagen eines Einfuhrhafens mit den gleichzeitig an einem
grösseren Binnenmärkte geltenden, so wird man selten eine Differenz
finden, welche ausreichte, um den Zoll und die Transportkosten
nach dem letzteren zu decken und noch den normalen Handelsgewinn
übrig zu lassen. Blickt man aber einige Monate weiter zurück,
so stösst man häufig auf einen Preis des unverzollten Getreides, bei
dem die Einfuhr desselben gegenwärtig mit Vortheil möglich wäre.
Wer also damals in dem Einfuhrplatz Vorräthe zum Tagespreise
gekauft und auf Lager gebracht oder zu einem wenig abweichenden
Preise einen Kauf auf Lieferung in der Gegenwart abgeschlossen
hat, kann diese Waare jetzt trotz des sie belastenden Zolles mit
Gewinn auf dem inneren Markte verkaufen. An den Handelsplätzen
solcher Gebiete, die nothwendig einer Zufuhr von aussen bedürfen,
können solche speculative Geschäfte mit grosser Sicherheit gemacht
werden. In den nächsten Monaten nach einer befriedigenden Ernte
steht dort in der Regel der Preis des inländischen Getreides so
niedrig, dass die Differenz gegen den gleichzeitig für das unverzollte
ausländische geltende die Einfuhr nicht gestattet. Aber im
folgenden Frühjahre sind die Vorräthe knapp geworden, und da
zur Deckung des Bedarfs eine Einfuhr unumgänglich ist, so muss
der Preis — gewöhnlich im Laufe der Monate April bis Juli — soweit
steigen, dass der Verkauf des auswärtigen verzollten Getreides