493) Der neuere Großhandel; Makler, Agenten, Kommissionshäuser. 35
Betriebes: neben den Eigen-hat sich in breiter Weise der Kommifsionshandel,
neben den Vorrats- der Spekulationshandel gestellt. Die felbftändige und
großartige Ausbildung der Kreditgeschäfte ist eine der prägnantesten Züge der
neueren Handelsentwickelung: das Kreditgeschäft sucht dem Warenhandel mehr und mehr
die schädliche Kreditierung der Bezahlung abzunehinen, ein großer Fortschritt in der
Arbeitsteilung; statt des inkompetenten Warenverkäufers ist jetzt mehr und mehr der
kompetente Kredithändler mit der Kreditgewährung betraut. Neben dem Kreditwesen
hat sich als besonderer Zweig das Speditionsgeschäft entwickelt, das die Ver—
mittelung zwischen Versender und Frachtgeschäft besorgt; dazu kommen die besonderen
Lagerhausgeschäfte, teils in den Händen der Spediteure, keils in solchen von
Aktiengesellschaften und Gemeinden: die Aufbewahrung der Waren gegen Gebühren ist zu
einem besonderen Geschäft geworden. Wo, wie in den amerikanischen Getreidelagerhäufern,
alles Getreide nach einem festen Klassenjystem tarifiert wird, hört der Einlegende auf,
Eigentümer der eingelieferten Ware zu sein; der ihm ausgestellte Lagerschein (Warrant)
berechtigt ihn nur zur Verfügung uͤber ein gleiches Quantum Ware derselben Klasse.
Das Maklerwesen als Hülfsgewerbe hat sich sehr ausgebildet, ist zugleich
aber etwas ganz anderes geworden; 1837 zählte man in Alipreußen 278 Makler, 1861
349 im Groß⸗, 1921 Makler und ähnliche Vermittler im übrigen Handel; 1898 zählte
man in den alten Provinzen etwa 20 000 Makler, Kommissionäre und Agenten (in
ganz Deutschland 46 784). Diese verschiedenen Arlen von Geschäftsvermittlern gehen
jetzt vielfach ineinander uͤber; der Makler hat mehr und mehr sich der alten Pflicht,
nicht selbst Geschafte zu machen, entzogen, er verbindet eigene Geschäfte mit der Ver—
mittlerrolle. Im ganzen aber ist auch heute noch seine Rolle die, am selben Orte, an
derselben Börse zwei Parteien ohne eigenes Risiko zusammenzubringen, dabei die In—
teressen beider wahrzunehmen.
Neben den Mäkler sind die Agenten und die Kommissionäre getreten. Die
ersteren sind Vermittler aller Art, suchen hauptfächlich den Warenabsatz für Fabriken
an dritten Orten, in großen Städten, Seeplätzen, fernen Ländern zu gewinnen. Sie
dienen so ähnlichen Zwecken wie die Reisenden der großen Geschäfte, deren Zahl im
19. Jahrhundert so außerordentlich zunahm. Aber der Reisende ist Beamter eines
Geschäfts, einer Fabrik; er wird mit festem Gehalt, vielleicht daneben mit Provision
bezahlt. Der Agent ist selbständiger Gewerbetreibender, er erhält regelmäßig eine
Provision. Er ist für ein bestimmtes örtliches Gebiet bestellt, hat häufig ein Muster—
lager, vertritt oft mehrere Häuser, denen er zugleich Mitteilungen über den Bedarf der
Kunden, über die Absahmöglichkeit macht. Er verkauft teils reisend, teils am Ort seines
Wohnsiztzes, aber nicht auf seine Rechnung, sondern auf die seiner Auftraggeber. Große
Maschinen⸗, Textil. Cigarrenfabriken haben so ihre Agenten an den Hauptverkaufsplätzen.
Daneben giebt es nun noch Hypotheken-, Geld-, Inseraten-, Verficherungs⸗, Aus—
wanderungs⸗-, Transportagenten, Musik- und Theateragenten, Agenten für Stellen—
vermittelung, Gelegenheitsagenten. Sie alle machen aus der Vermittelung ein Geschäft.
Da zu diesem Betrieb meist kein Besitz gehört, so ist der Zudrang und die Konkurrenz
vielfach sehr groß. Thatkräftlige, strupellose Elemente, oft auch in Konkurs geratene
sind nicht selten. Klagen aller Ärt über einzelne Branchen und Teile dieses Vermittler—
tums sind weit verbreitet, haben z. B. bei den Auswanderungsagenten zum staatlichen
Konzessionszwang geführt. Andererfeits sind ungewöhnlich tüchtige und sehr ehrbare
Leute unter ihnen, vor allem die verkaufenden Warenagenten vermitteln einen großen
Teil des Absatzes unserer Industrie; ohne sie wäre der Export häufig nicht möglich.
Sie sind oft das Zwischenglied zwischen dem Fabrikanten und dem exportierenden
Kommissionshaus.
Das Kommisfionshaus kauft und verkauft in fremdem Auftrag gegen eine feste
Entjchädigung, handelt aber dem Dritten gegenüber in eigenem Ramen, haftet häufig
dem beauftragenden Verkäufer für Zahlung des Käufers; es macht in fteigendem Um—
fang daneben eigene Geschäste, muß große Kredite geben, bedarf deshalb großer Mittel.
Das Kommissionsgeschäft hat sich zuerst, wohl in Antwerven, im 16. Jahrhundert