961)] Die attische Demokratie und Griechenlands Untergang in Klassenkämpfen. 503
Amtszeit der Ratsabteilungen 35 tägig gemacht, einen steigenden Teil der Amter durch
das Los besetzt, statt eines Feldherrn 10 gewählt, die taäͤglich miteinander wechselten,
den Vermögenszensus als Bedingung bestimmter Amter mehr und mehr herabgesetzt, ja
beseitigt, jeden nur zweimal zu den Amtern zugelassen, damit möglichst jeder Bürger
daran käme, so schuf man jetzt immer größere Richter- und Beamtenkollegien, so daß
Tausende jährlich amtierten, einen großen Teil des Jahres Amtsgeschäfte versahen. Man
gab ihnen nun Tagegelder (461), beseitigte den Areopag als höchsten Gerichtshof, der
allein noch lebenslänglich war. Die öffentlichen Feste vermehrie man, zahlte auch für
ihren Besuch Schaugelder, von denen der arme Mann an diesem Tag leben konnte. Es
gab nun, seit Perikles die Volksversammlung leitete, keinen wirklichen dauernden
Regierungsapparat mehr, sondern nur noch die Autorität der Volksversammlung. Wenn
zwei Volksführer um ihre Gunst stritten, wurde der eine durch ein Scherbengericht ver—
bannt, damit dem Sieger die Leitung allein zufalle. Perikles, aus dem Königsgeschlecht
der Alkmänoiden, verstand es, sie jahrelang unumschränkt zu beherrschen. Der Semagog
wurde so zum Tyrannen, aber um den Preis täglicher Beseitigung durch irgend eine
Volksleidenschaft.
Diefser attische Demos, etwa 150 000 Seelen, 80 000 Bürger stark, von denen
sicher 10- 12 000 Amter bekleideten, deren weitaus größere Hälfte in der Stadt lebte,
war gegenüber seinen 100 000 Sklaven und der 10 —s80 fachen Zahl der beherrschten
und ausgebeuteten Bundesgenossen immer noch eine Art Aristokratie; er stand auf hoher
Stufe der Begabung; er war für eine kühne Eroberungspolitik, für eine imperialistische
Handelspolitik. So lange Perikles mit seinen Kriegen und Friedensschlüssen Glück hatte,
folgte er seiner Leitung. Als aber Perikles starb, die sizilische Expedition scheiterte,
Athen im peloponnesischen Kriege erlag, da war es um die Macht und die wirtschaftliche
Blüte des Staates geschehen. Oligarchie und Demokratie bekämpften sich hier nun so ge—
hässig und maßlos wie anderwärts in Griechenland, bis die makedonische Herrschaft und
später die römische diesen entsetzlichen socrialen Kämpfen ein Ende machte.
Der Gegensatz von Reich und Arm hat von 400 v. Chr. an bis zur römischen
definitiven Unterwerfung (147 —146) immer mehr in fast ganz Griechenland zugenommen.
Die sociale Revolution war durch die Gehässigkeit der Spannung gleichsam in Perma—
nenz erklärt. Schon die socialen Umwälzungen in Korkyra 427, in Leontini 422, in
Samos 402, in Agos 870 waren mit solchen Massenmorden verknüpft, daß ein be—
friedeter Zustand nicht mehr daraus hervorgehen konnte. Immer wieder werden gewalt—
same Schuldkassierungen und Neuverteilungen alles Landes versucht; Staatsstreiche finden
zu Hunderten statt. Das Land verarmt dabei, die Bevölkerung geht zurück; der Besitz
häuft sich noch mehr in wenigen Händen an. Die Beraubten und Verbannten bedrohen
immer wieder die gewaltsame Neuordnung, die schon an sich allen Kredit, allen Verkehr
vernichtet, dem Proletariat Augenblicksgewinne hringt, die es aber moralisch noch tiefer
herabzieht. Selbst die bestgemeinten socialen Umgeftaltungen, wie in Spartä durch Agis
und Kleomenes, mußten scheitern. Alle großen Denker, Sokrates, Plato, Aristoteles,
klagen gleichmäßig die Pöbelherrschaft an. Socialistische Pläne aller Art durchschwirren
die Luft. Was allein hätte helsen können: eine feste, starke, gerechte Regierung, war
weder mit den Reichen noch mit den Armen herzustellen. Nur die Fremdherrschaft, die
darum ein Polybios als das einzige Heil für Griechenland erklärte, konnte helfen. In
den neuen hellenistischen, absoluten Großstaaten, die Alexander und seine Nachfolger
begründeten, erblühte griechisches Leben und griechische Kultur nochmals, zumal in
Agypten, wo die althergebrachte Königsmacht mit ihrem arbeitsamen Beamtentum die
Vorbedingung für jede wirtschaftliche Blüte und jede sociale Verbesserung darbot —
eine feste, einigermaßen über den Klassen und Parteien stehende Regierungsgewalt.
247. Die römische Socialgeschichte hat äußerlich manche Ähnlichkeit mit
der griechischen, aber sie ist innerlich doch weit von ihr geschieden. Das kleine römische
Gemeinwesen des b. und 4. Jahrhunderts v. Chr. (noch 8982 v. Chr. nicht größer als
30 Geviertmeilen mit 1500000 Bürgern) war ein bäuerlich-kriegerischer Siaat, der sich
frühe durch den starken formalen Rechtssinn, durch die schlichte Ehrfurcht vor seinen