504 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [(962
Priestertümern und Göttern, durch die scharfe Ausbildung der Amtsgewalten aus—
zeichnete. Schon die Könige hatten die Blutrache beseitigt, die Süuhnung des Mordes
zur Staatssache gemacht. Auch die ihnen zu Anfang des fünften Jahrhunderts folgenden
gewählten Jahresbeamten, die Konsuln sowie die anderen Amtsträger, hatten eine selten
amfassende, schroff befehlende Amtsgewalt, so sehr sie der Kontrolle der Bürger, dem
Widerspruchsrecht der Kollegen, die jede Amtshandlung hindern konnten, event. der
selage nach Endigung des Amtes unterlagen. Die Griechen hatten gegen 500 v. Chr.
eine ideale weitausgreifende Staatsidee, die Römer hatten fast zur selben Zeit
die Amtsgewalten des Rechtsstaates ausgebildet.
In diesem Staate stehen sich auch die zwei geschiedenen socialen Klassen, die
Patrizier und Plebejer, ähnlich wie in Griechenland, gegenüber. Die Patrizier als
eine Klasse etwas größerer Grundbesitzer mit großen Herden, einigen Sklaven, nicht
ohne Beteiligung am Handel, der aber mehr ein passiver, nicht stark entwickelter ist;
aber diese patrizischen Großbauern sind zugleich Priester, Offiziere, Amtsinhaber der
Jahresämter, Patrone oder Grundherren ihrer bäuerlichen plebejischen kleinen Nachbarn,
bereinzelt auch schon ihre Gläubiger; die Naturalwirtschaft herrscht noch vor. Die ihnen
zegenüberstehenden Plebejer, durch die Geschlechtsverfassung ganz von ihnen getrennt,
änd kleine Garten- und Landbesitzer, ihr Acker ist klein, ihre Weiden sind ziemlich groß;
fie sind gewöhnt zugleich als Milizsoldaten jährlich einen oder ein paar kurze Feldzüge zu
machen. Nicht große, grundverschiedene Wirtschaftsinteressen scheiden die beiden Klassen,
beide sind naturalwirtschaftliche, kriegerische Bauern, beide wollen mehr Land, freilich
schon frühe mit dem Unterschied, daß die Patrizier mehr auf Ausdehnung ihrer Vieh—
und Sklavenwirtschaft, die Plebejer auf kleine Hufen für ihre jüngeren Söhne zielen.
Die kriegerische agrarische Ausdehnung ist das Band, das sie immer wieder einigt.
Als streitig zwischen ihnen erscheint zunächst die Abstreifung der plebejischen Abhängig—
keit, das Maß der politischen und priesterlichen Ehren- und Amtsrechte, die den Plebejern
einzuräumen seien, der Nutzungsanteil am eroberten Lande, die Ordnung des Schuld—
rechtes, die Beseitigung der plebejischen Verschuldung, die Ehe zwischen Plebejern und
Patriziern, die Forderung eines festen, aufgezeichneten Rechtes. Die sagenhafte Geschichte
hat spätere geldwirtschaftliche Klassenkämpfe in die Zeit von 600—800 v. Chr. hinein—
verlegt. In dieser ganzen Epoche vollzieht sich das Ringen um die Ausgleichung der
socialen Gegenfätze, nicht ohne harte Zusammenstöße, doch stets so, daß die Pͤlebejer nicht
unterdrückt werden, emporkommen, sich Rechtsgleichheit und politischen Einfluß erkämpfen.
Die kluge Nachgiebigkeit der Aristokratie, das Maßhalten der Plebejer über—
wiegt in dieser großen älteren Zeit bis zu 282 resp. 262 v. Chr., bis ganz Italien mit
Ausnahme Tarents unterworfen ist. Bleiben wir bei dieser Epoche noch einen Moment.
Die Plebejer erhielten zunächst, als Sondergemeinde organisiert, ihre machtvollen
eigenen Beamten, die Tribune, die jedes Gesetz hindern konnten; sie bekamen von 589
bis 409 den Zugang zu allen Amtern, ja zum Senat, 300 zu den höchsten Priester—
würden, 445 das Connubium. Im ganzen überließen sie die Amter der tüchtigen
Aristokratie, aber die großen plebejischen Konsuln und Heerführer, wie Dentatus, haben
doch gerade 300—280 die eigentliche Entscheidung gehabt. Die städtische Plebs, die
vom Handel und Handwerk lebenden Freigelassenen, waren einflußlos. In der Volks—
versammlung, die nach geographischen Bezirken (Tribus) und nach Vermögensklassen
abstimmte, hatte nur der Grundbesitzer von einigen Morgen aufwärts Stimme und
Bewicht; die Glieder der Volksversammlung bildeten das Heer. Der Schwerpunkt des
Heeres lag in der Phalanx der Klein- und Mittelbauern. Der militärische Geist be—
herrschte die Volksversammlung; man trat geschlossen an, man debattierte nicht, hörte
nur die Beamten an, stimmte schweigend ab. Die Patrizier und die wohlhabend
zewordenen Plebejer, die beide dem Kleinbauern als Nachbarn rechtlichen Rat erteilten,
wie fie sie im Feld kommandierten, bildeten, soweit fie hohe Ämter bekleideten, den
Senat; die Konsuln leiteten den Senat und die Volksversammlung. Rom wurde von
500 bis über 200 v. Chr. von einer Amts- und Besitzaristokratie regiert, wie die Welt
keine zweite gesehen; Züge von Klafssenregiment fehlten nicht, aber sie traten zurück und