Full text: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

510 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [968 
Freilich die ungesunde Anhäufung des Grundeigentums dauerte fort, wie die ent— 
setzliche Sklavenbehandlung. Diese milderte sich erst, als die Sklavenzufuhr aufhörte, 
der Großbetrieb sich in einen Kleinpachtbetrieb von Sklavenfamilien umsehte, der so— 
genannte Kolonat entstand (vergl. JI S. 373). Damit wurde der wie Vieh gehaltene, oft 
gefesselte, in den Sklavenkasernen zur Zucht verwendete Sklave wieder der Familie, dem 
eigenen Haus, der Eigenwirtschaft zurückgegeben. Es beginnen im 4. Jahrhundert die 
Sklavenreformen: das Verbot des Verkaufs der Sklaven aus der Provinz, die Klage⸗ 
erteilung gegen die Lastenerhöhung (325), das Verbot der Familientrennung (384), 
der Trennung der Sklavenfamilien von ihren Hufen (357). Der Menschenmangel. 
die wieder siegende Naturalwirtschaft, die fiskalischen und Militärinteressen der Kaiser 
haben an dieser außerordentlichen socialen Besserung so viel Teil wie das von der Stoa 
beeinflußte Recht und das Christentum. Die Sklavenfreilassung hatte schon früher 
sugenommen; gute Hausgfklaven befreite man vielfach nach 6 Jahren. Die Freigelassenen 
hatte die kaiserliche Verwaltung stets hauptsächlich verwendet und begünstigt, den wohl— 
habenden z. B. die Ratsstellung in den Municipien zugänglich gemacht. Die Ver— 
vendung von Tausenden von Sklaven und Freigelassenen in der großen kaiserlichen 
Haus- und Staatsverwaltung hatte die beiden Stände ebenso gehoben wie die That— 
jache, daß seit dem Ende der Republik die meisten Millionäre, unfähig ihre Vermögen 
jelbst zu verwalten, diese Verwaltung Sklaven und Freigelassenen überlassen mußten; 
viele Sklaven wurden so frei und wohlhabend. 
Die beiden obersten bisher herrschenden Klassen, die alte grundbesitzende Senats— 
aristokratie und die Ritterschaft (die Publikanen, die Geldaristokratie) wurden vom Prin— 
cihat in feste Schranken gewiesen, reformiert, mußten sich in gewisse Amts- und Einfluß— 
sphären teilen. Die Ernennung zum Senat wurde Sache des Principats; nur wer mit 
einem gewissen Vermögen gewisse Ämter bekleidet hatte, wurde Senator; die Söhne der 
Senatoren pflegten sich um die Ritterwürde zu bewerben Augustus schuf 5000 Ritter— 
tellen; sie wurden einer gewissen kaiserlichen Cenfur unterstellt, mußten zuerst als 
Offiziere dienen, konnten dann die höheren Ämter in dem kaiserlichen Dienft und in 
den kaiserlichen Provinzen in bestimmtem Turnus erwerben. Die senatorischen und die 
Ritterämter wurden mit Gehalten versehen. Beide Stände wurden aus einer über— 
wiegenden Besitz- wieder viel mehr eine Amtsaristokratie. Der Ritterstand verlor seinen 
Charakter als wucherischer Geldadel. Beide Stände stellten die Spitze der großen 
Berufsbeamtenschaft dar, die außer ihnen aus Freigelassenen, armen Freien, Stlaven 
hestanden. In den Municipien wurde der lokale Stand der größeren Grundbesitzer, die 
sogenannten Decurionen, in ähnlicher Weise wie für das Reich die Senatoren und Ritter, 
verpflichtet, den Rat zu füllen, die lokale Amtsverwaltung zu führen, für die Steuern 
zu haften. Auch hier sollte der Vermögensbesitz durch Amispflichten innerlich gehoben 
werden. Wir haben die Ausbildung dieser ganzen Amtsverfassung und specielt des 
zunehmenden geldbezahlten, arbeitsteilig geordneten Berufsbeamtentums, dessen definitive 
Ausbildung erst Diokletian vollendete, hier nicht darzustellen. Nur das sei bemerkt: 
diese Staatsmaschine war gewiß nicht vollkommen; sie war im 83.—5. Jahrhundert 
von Härte und Habsucht entstellt; fie zeigt die häßlichen und greisenhaften Züge einer 
inkenden Kultur. Aber sie war ein heilsames Gegengewicht gegen die Anspruche und 
Einflüsse des Prätorianerheeres; die Beamten hatten doch noch viel von dem alten Rechts⸗ 
sinn und den festen Rechtsformen der älteren Juristen bewahrt. Sie haben, wie Mommsen 
nit Recht betont, den Staat noch einige Jahrhunderte aufrecht erhalten und immer 
viel besser regiert als die Senatsaristokrätie und die Publikanen von 200 v. Chr. bis 
zum Principat. 
Das damalige Beamten- und Militärregiment hat keine neue Gesellschaft zu 
chaffen vermocht, aber dafür auch keine eigentlichen Klassenkämpfe geduldet, die häßlichsten 
brutalsten Züge der älteren Klassenherrschaft beseitigt. Es hat keinen neuen gefunden 
Mittelstand geschaffen; die Gesellschaft blieb im ganzen eine solche von Millionären und 
Bettlern mit all' den traurigen Folgen eines solchen Zustandes. Aber die Millionäre 
regierten nicht mehr allein und konnten das Regieren nicht mehr hauptsächlich als
	        
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