969) Der Principat als Ergebnis der Klassenkämpfe. 511
Geldgeschäft betreiben. Soweit schädliche Gewinnsucht eine Rolle spielte, war es die der
Soldaten, des hauptstädtischen Adels, des hauptstädtischen Plebs, die zusammen unter
Umständen den erledigten Thron an den Meistbietenden verkauften. Die Klassenordnung
war mehr und mehr nicht sowohl auf den Besitz als auf die Amtshierarchie und die
mehr und mehr erblich werdenden Berufsunterschiede gegründet, die immer peinlicher
mit Unterschieden des Titels, der Tracht, der Etikette umkleidet wurden. Niemals
früher und später hat man wohl in Europa so allgemein an diese Außerlichkeiten der
Standesunterschiede sich geheftet, sie gehütet, an sie geglaubt wie in jenen Jahrhunderten.
Die erbliche Scheidung in Stände und Berufe entsprach der sinkenden Bevölkerung,
der verschwindenden Geldwirtschaft, der wieder überwuchernden Naturalwirtschaft. Die
große, teure Riesenstaatsmaschine konnte nur noch dadurch bestehen, daß sie die Flucht
aus den höheren Ständen mit ihren starken Pflichten, wie aus den niedrigen, die mit den
verschiedensten staatlichen Naturaldiensten belegt waren, durch erblichen, auf Vermögen
und Personen sich erstreckenden Zwang unmöglich machte (vergl. I. S. 401 -402).
Das Bild der römischen und vollends der byzantinischen Gesellschaft vom 4. Jahr—
hundert an, sowie das der entsprechenden Staats- und Wirtschaftsinstitutionen ist gewiß
kein anziehendes, befriedigendes. Es ist eine Zeit des Niederganges, der Auflösung.
Die Rasse ist entartet; Ehelosigkeit, Verzweiflung an der Zukunft, Weltflucht, Gleich—
gültigkeit gegen den Staat herrscht vor. Der äußere Apparat der alten Kultur löst
sich mehr und mehr auf. Nur neue Säfte, jüngere Rafsen können die Lücken des
Bauernstandes, des Heeres ausfüllen. Aber das ist andererseits nicht zu leugnen, daß
überall in der Auflösung des Alten sich schon die neuen Keime einer besseren Zeit
zeigen: die zunehmende Verbreitung des Christentums und die Ausbildung der römi—
schen und byzantinischen Kirche, die steigende Ehre der Arbeit, die vordringende Bedeutung
der liberalen Beruse und des Beamtenstandes, die Ermäßigung der Sklaverei, die Huma—
nifierung der antiken Rechtsinstitute. Das waren große sociale Fortschritte, die nicht
durch Klassenkämpfe, sondern im Zusammenhang mit der Auflösung der alten Kultur,
durch innere sittliche Fortschritte, sowie durch Kirche und Staatseinflüsse sich durchsetzten.
248. Die mittelalterliche Klafssengeschichte bis ins 15. Jahr—
hundert. Die feudalagrarischen Klassen, die städtischen. Über die
Klaffengeschichte der neueren europäischen Volker und ihre Wandlungen und Kämpfe
haben wir in den Kapiteln über Arbeitsteilung, Eigentumsverteilung, sociale Klassen—
bildung und Unternehmung (J 88 118 -147) und auch in manchen Kapiteln dieses
zweiten Bandes, hauptfächlich bei Erörterung der Kapitalrente (K 182 ff.) und des
Arbeitsverhältnisses (F 203 ff.) sowie in der Einkommenslehre (z. B. 8 229) schon
manches zu sagen gehabt. Doch bleibt auch für sie das Bedürfnis, das Wichtigste hier
im Zusammenhang vorzuführen, gerade auch im Gegensatz zur antiken Klassengeschichte.
Die antike wie die neuere Entwickelung beginnt mit großen naturalwirtschaftlichen
Staaten (dem mykenischen, merowingisch-karolingischen ꝛc.), die dann wieder mit dem
Fortschritte zu höherer Kultur und besserer Verwaltung, zum Städtewesen in kleinere
zerfallen. Äber während hierbei das griechische und römische Königtum rasch ver⸗
schwindet, der Republik und einem Adelsregiment Platz macht, hat das germanische
Königtum sehr frühe einen kräftigeren Charakter. Der Kampf mit Rom, die germa—
nischen Völkerbündnisse, die großen Flächen Mitteleuropas, die römischen und kirchlichen
Uberlieferungen der Äntike hatten aus dem germanischen Königtum eine viel intensivere
Amtsinstitution gemacht; fie schlug so ties, Wurzel, daß die europäische Staatenwelt
nicht wie die antike, in republikanischer, sondern in monarchischer Staatsform ihre
wichtigsten Entwickelungsjahrhunderte durchlebte. Zwar sank auch das germanische
Königlum da und dortk für einige Zeit zum Schein- und Wahlkönigtum herab; in
Städlen und Stadtstaaten regierten auch im Mittelalter da und dort patrizische und
populäre Senate. Die oberen Klassen (Priester, Krieger, Großgrundbesitzer, Haͤndler)
hatten in vielen Staaten die Möglichkeit starker korporativer Organisation und einer
gewissen Klassenherrschaft. Aber selbst in Italien und Deutschland verschwindet das
Königtum nicht ganz; in Deutschland setzen sich bald die Territorialfürsten, in Italien