Full text: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

973) Großgrundbesitz, hoher und niederer Adel im Mittelalter. 515 
Diener zu stellen hatten; in vielen Dörfern saßen mehrere Reitersfamilien; manche 
übernahmen daneben Meier- und andere Beamtenstellen mit gewissen Gefällen. Im 
Laufe des 11. und 12. Jahrhunderts werden die Reiterlehen auch erblich; aber die 
Ritter find noch im 12. und 18. Jahrhundert nicht überall ein geschlossener Stand, 
wenn auch eine solche Tendenz vorhanden ist, von einzelnen Fürsien gefördert wird; 
Hörige treten noch lange in denselben ein; Ritter heiraten noch Bauerntöchter; noch gili 
der Grundsatz, daß wer morgens zu ackern geht, nachmittags zu Turnieren reiten mag; 
städtische Bürgersöhne find zahlreich unter ihnen. Erst von 1800 an werden die Ritler 
definitiv ein erblicher Stand, rücken wesentlich über die Bauern empor, werden als 
niederer Adel behandelt, heiraten nur noch unter sich, pochen auf ihre Lehen, suchen 
ihre Lehenspflichten einzuschränken. An Zahl im 14. und 15. Jahrhundert noch zu— 
nehmend, verlieren sie im Westen und Süden Deutschlands schon damals ihren eigent⸗ 
lichen Lebenszweck oder treten in Solddienst, viele verarmen, werden plündernde Wege— 
lagerer. Hstlich der Elbe erhält fich der Ritter viel länger in seinem Berufe, er hat 
hier von Anfang an etwas größeren Besitz bis zu 10 und mehr Hufen, fängt im 15. Jahr— 
hundert schon an, Landwirt und Krautjunker zu werden, was dem westdeutschen in den 
alten dichtbesetzten Kulturgebieten aus Standesgefühlen heraus und aus Platzmangel 
nicht recht möglich ist. Die Ritter waren so 800— 1250 eine nicht sehr weit an Besitz, 
wohl aber an Ehre über den Bauernstand emporragende Berufsklafsse; ihre Standesehre, 
ihr erblicher Besitz hob sie dann 1150 — 1500 zu einer Klasse, der des Kleinadels empor; 
jugleich aber nahm ihnen das aufkommende Söldnertum ihren Beruf. Sie mußten sich 
dem Staats- und Heeresdienst zuwenden, soweit ihnen nicht die feudale Lokalverwaltung, 
ihre Gefälle oder ihre eigene Landwirtschaft einen Lebensinhalt und -unterhalt gaben. Viele 
verkamen bereits 1400 - 1600. Ein erheblicher Teil erhielt sich bis in die neueste Zeit. 
In ähnlicher Weise wie der bloße Reiterdienst hat der Haus-, Hof- und Beamten— 
dienst vom 10.-13. Jahrhundert eine große Anzahl unfreie, abhängige, aber fähige 
Ldeute um Könige und hohen Adel in Deutschland gesammelt: die Ministerialen. 
Sie stellen die Anfänge eines brauchbaren, feudalen Beamtenstandes in der Zeit dar, 
in welcher die freien Lehensbeamten bereils unbotmäßig, zu selbständig waren. Die 
Ministerialen verschmelzen aber im 138. —14. Jahrhundert, ebenfalls mit Ritterlehen 
ausgestattet, mit dem übrigen Ritterstand, werden wie dieser ein Besitzstand, bilden einen 
Teil des niederen Adels. Die auf Zeit angestellten, absetzbaren, mit Naturalien und 
Geld bezahlten Beamten treten vom 14. —16. Jahrhundert an ihre Stelle. 
Königtum, Fürstentum, hoher weltlicher und geistlicher Adel, Rittertum und 
niederer Adel, abhängige Bauernschaft bilden im hohen Mittelalter eine hierarchische 
Kette von Gesellschaftskreisen; jeder abhängig von dem höheren, alle verbunden durch 
Grundbefitzverleihung, sowie durch Amts- und Dienstpflichten, vor allem durch den ein⸗ 
heitlichen christlichen Kirchenglauben. Das Feudalsystem ruht so auf dem Lehens⸗ und 
Hofrecht; es ist eine sociale Lebensform, die der damaligen geistig-fittlichen Ausbildung 
der Menschen, ihren wirtschaftlichen Verhältnissen, dem politischen Zweck der Gesellschaft 
entspricht. Kirchlicher und sittlicher Horizont ist bei hoch und niedrig derselbe; die oberen 
Klassen verfolgen mehr Machtzwecke als Befitzerwerb; oft roh und brutal, find fie nicht 
von der Art der Habsucht erfüllt wie später die führenden Klassen der Geldwirtschaft; 
im äußeren wirtschaftlichen Leben unterscheidet sich lange Ritter und Bauer nicht sehr; 
beide können weder lesen noch schreiben; die bestehende Klassenabstufung wird als göttliche 
Einrichtung ertragen, durch mannigfache patriarchalische Beziehungen erträglich gemacht. 
Erst als die mittleren Glieder (mit der Erblichkeit der Lehen und der Amter) den oberen 
den Gehorsam versagten, als die oberen Schichten auf die unteren, die Bauern im 
14. -15. Jahrhundert härter zu drücken begannen, verwandelte sich die feudale Monarchie 
in feudale Anarchie; es entstand eine Summe kleiner, unkontrollierter örtlicher Despotien. 
Die neue Monarchie vom 14. —18. Jahrhundert mußte sie zu unterdrücken. den Baueru— 
stand zu schützen suchen. Wir kommen darauf zurück. 
Die Städte (vergl. über ihre Entstehung J 8 97) entstanden im 10. —183. Jahr⸗ 
hundert aus der Bevölkerung des platten Landes; persönliche Freiheit und der neue 
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