977) Königtum, Landstände, ständische Verfassung von 1400-- 1800. 519
schaftsinstitutionen so zu verschmelzen, wie es früher nur für Städte und Stadtgebiete
möglich gewesen war. Der Kampf der Staatsgewalt gegen die hergebrachten Rechte der
Kirche, des Feudaladels und der städtischen Oligarchie, gegen deren Mißbräuche und Klassen—
herrschaft war damit gegeben. Die meisten der fähigen und großen Fürsten und Minister
dieser Zeit waren Bürger- und Bauernfreunde. Aber ihnen standen die gewöhnlichen
Minister und Fürsten gegenüber. Und auch die höherstehenden konnten nicht sociale Ziele
allein verfolgen. Je nach der ständischen Verfassung, je nach dem Druck der auswärtigen
Feinde, je nach der Größe des Staates war das aufgeklärte Fürstentum in seiner socialen
Politik gehemmt. Je nachdem ein fähiges Staatsbeamtentum entstand, je nachdem die
Natural- und Domänenwirtschaft noch vorherrschte, je nachdem Geldwirtschaft und neue
sociale Schichtung rascher oder langsamer vordrang, sehen wir ganz verschiedene sociale
Wirkungen der im ganzen übereinstimmenden Gesamttendenzen.
Wo die Gebiete sehr kleine blieben, fehlte der fürstlichen Gewalt leicht der Sinn
und die Möglichkeit der politischen und socialen Reform. Da wurde Heer und Beamten—⸗
tum zur Karikatur, da wuchs nur eine außer Verhältnis zum Wohlstand stehende
Steuerlast. Die Einrichtungen blieben oft die grundherrlich-feudalen, überhaupt die
mittelalterlichen, was freilich die gute Seite hatte, daß die socialen Klassenunterschiede auch
nicht so rasch sich steigerten wie in den großen Ländern mit wachsender Bevölkerung
und hoͤheren wirtschaftlichen Lebensfformen. Wir kommen darauf zurück, daß der große
Bauernkrieg in solchen Gebieten ausbrach. Alle Länder der Kleinstaaterei, Italien,
die Schweiz, der größere Teil Deutschlands blieben bis 1800, ja fast bis 1850 volks—
wirtschaftlich im Rückstand, hatten aber auch geringere sociale Differenzierung.
Der Hauptgegenfatz von 1400— 1800 ist der der ständischen Verfassung und des
fürstlichen Absolutismus; die erstere bedeutet feudale Klassenherrschaft, der letztere den
Kampf dagegen. Aber doch wäre es ganz falsch, nicht anzuerkennen, daß das Empor—
kommen der Stände und der ständischen Verfassung von 1300 — 1500 ein Fortschritt
war. Umfaßten die Stände und ihre Körperschaften auch nur die oberen Klassen,
Geistlichkeit, Adel, städtische Bürgermeister, nur ausnahmsweise, wie in Tirol, die Ver—
treter der Bauern, so lag doch in ihrer Vereinigung zu ständischen Beratungen eine
Korrektur fürstlicher Mißbräuche, eine Gewöhnung, die Landesinteressen zu fördern, eine
gewisse Repräsentation des Volkes, die man besser damals nicht haben konnte, ein ge—
wisses Zusammenwachsen der Landesteile. Der feudale oder sonstige Klassenegoismus
der Stände trat natürlich überall hervor; in ganz schlimmer Weise aber nur da, wo
Fürsten- und Beamtentum schwach und unfähig waren. Mehr im Osten und Norden
Europas; so in Schweden, Dänemark, Polen, Böhmen, Ungarn 1480—1520, in den
nordostdeutschen Territorien 1330 — 1660. In England, Spanien, Frankreich, Oster⸗
reich dagegen war 1300 — 1600 der ständische Einfluß fast durch das Königtum beiseite
geschoben; in Holland hielt 1600 — 1650 das oranische Haus der Kaufmannsaristokratie
wenigstens noch die Wage; erst später siegte hier die kaufmännische Aristokratenherrschaft,
wie auch in England erst nach Cromwells Diktatur der überwiegende Einfluß der
Parlamentsaristokratie hauptsächlich von 1689 an das Königtum beiseite schob.
Wo das Königtum die ständischen Einflüsse und damit die ständische Klassen⸗
herrschaft beseitigte oder zurückdrängte, war die große Frage, ob es die Hebung der
mittleren und uteren Klaffen als Ziel der Politik richtig ergriff, und ob es fähig war,
dasselbe mit den notwendigen anderen Zwecken der Macht, der Heeres— und Beamten⸗
organisation, der Finanzen, der Kolonialpolitik in Verbindung zu bringen. Die Aus—
bisdung der Steuern und der finanziellen Mittel war oft so schwierig, daß z. B. in
Frankreich die häufigen Staatsbankerotte und die maßlose Steuerlast die Bauern mehr
ruinierte als vorher der feudale Klassendruck. Ahnlich in Rußland im 18. und 19. Jahr—
hundert. Die neumodische Fürstengewalt stellte sich in Italien zu sehr in den Dienst
der Kunst, in HOsterreich und Spanien zu sehr in den der katholischen Kirche, in Frank—
reich zu sehr in den des höfischen Glanzes und Luxus, um socialpolitisch wirklich
segensreich zu wirken. Immer haben in Frankreich Sully und Colbert auch nach socialet
Richtung Gutes geschaffen; in England haben die Tudors und Cromwell socialen Sinn