Full text: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

979) Die Socialpolitik des aufgeklärten Despotismus. Die Bauernfrage. 521 
Bauernkriege waren die Höhepunkte der daran sich knüpfenden Kämpfe. Die sociale 
Politik der Regierungen und der Stände drehte sich um die Ausdehnung oder Einschrän— 
kung des Herrenlandes, um die Erhaltung besitzender Bauern oder Ersetzung durch Groß— 
und Kleinpächter, um die Gestaltung der neuen Arbeitsverhältnisse, um die durch große 
Agrargesetze, Ablösungen, bessere Bodenverteilungen ꝛc. herzustellende Neuordnung einer 
geldwirtschaftlichen, dem Geist der modernen Unternehmung angepaßten Agrarverfassung. 
Die hier in Frage stehende Gesamterscheinung ist im Grunde dieselbe wie die 
18 126 behandelte Frage der neueren Grundeigentumsverteilung und die IIS. 454 —-55 
eroͤrterte über den Einfluß der letzteren auf die Einkommensverteilung; die Folgen der 
Umwälzung haben wir gestreift bei Erörterung der Geldwirtschaft (118 169), der Lohn— 
geschichte (18 209) und ihrer Erklärung (8 212). Erschöpfend ist die Frage nur in 
einem speciellen Werke über Agrarpolitik zu besprechen. Hier können wir nur versuchen, 
die klassengeschichtlichen Gesamtresultate aphoristisch zusammenzufassen. 
Italien, besonders Ober- und Mittelitalien, hat vom 12.-15. Jahrhundert 
schon die volle Auflösung der älteren feudalen Agrarverfassung durch die vordringende 
Geldwirtschaft erlebt. Der Boden wird damals schon nahe zu freiem Eigentum, die 
Bauern werden Halb- und Geldpächter, was, so lange die Volkswirtschaft aufwärts 
geht, günstige Wirkungen hat. Nachher aber hören die Fortschritte auf. Das Boden⸗ 
eigentum steht der Kirche, dem in den Städten lebenden Adel, den städtischen Kapitalisten 
ganz überwiegend zu. Die Mobilisierung hat jetzt nur noch die Folge, daß etwas größere 
Pachtungen mit entsetzlich armen Tagelöhnern und eine Bebauung durch immer tiefer 
finkende und ausgebeutete Halbpächter entstehen, die agrarischen Zustände charakterisieren. 
Eine gerechte bauernfreundliche Regierungspolitik kommt nur vereinzelt, z. B. durch 
Leopold II. in Toskana, vor. Die Geld-, Kredit- und Kapitalwirtschaft hat — freilich 
in Verbindung mit Fremdherrschaft und einheimischer Nichtregierung, sowie mit der 
allgemeinen volkswirtschaftlichen Stagnation von 1386— 1806 — hier nur auflösend, 
social zerstörend gewirkt. 
In Irland (vergl. I S. 374) hat eine entgegengesetzte Ursache, die überlange Er— 
haltung der vorfeudalen Clanwirtschaft, im ganzen Ahnliches, nur noch Schlimmeres bewirkt. 
Trotz langer nomineller englischer Herrschaft, trotz früheren Eindringens zahlreicher 
normannisch⸗-englischer Adelsgeschlechter bestand dort im 16. Jahrhundert noch ganz 
überwiegend die rohe Form des Claneigentums: über 100 sich stets gegenseitig befehdende 
Clane standen unter barbarischen Häuptlingen, die von jedem Clanmitglied hohen Tribut 
erhoben, jedem einen Fetzen Land zuteilten, das Beste für sich und ihre Gefolgschaft in 
Beschlag nahmen. Gänzlich barbarische Zustände, die aus sich heraus keinen Fortschritt 
erzeugen konnten, den kleinen, viehzüchtenden, in einer Lehmhütte ohne Fenster lebenden 
Iren aber befriedigten; er trug den gleichen Ramen wie sein Herr und war Mitbesitzer des 
Claneigentums, der Weiden und Seen. Heinrich VIII., Elisabeth, Jakob J. und Crom— 
well wollten zuerst in guter Absicht, aber stets zu gewaltsam, mit den englischen 
modernisierten Grundeigentumsformen helfen, sie wollten diesen Halbbarbaren zugleich 
ihre Hochkirche statt des für sie viel passenderen Katholizismus aufdräugen, Cromwell 
wollte zuͤletzt die ganze irische Rafse in das gebirgige Connaught versetzen. Ein fast 
hundertjähriger blutiger Kampf, Konfiskationen von */s des Landes, Vergebung und 
Verschleuderung desselben an die Hochkirche, die Staatsgläubiger, den englisch⸗protestan⸗ 
tischen Adel, die Cromwellschen Soldaten war die Folge. In der äußerlichen Ruhezeit 
des 18. Jahrhunderts ertrugen die irischen Kleinbauern das Joch der Fremdherrschaft, 
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als die Nachfolger ihrer Häuptlinge betrachteten; sie glaubten noch Miteigentümer ihres 
Claneigentums zu sein, wurden vom englischen Recht aber als jederzeit kündbare Pächter 
angesehen; ein Heer von wucherischen Zwischenmännern erhob von ihnen das 2—2 fache, 
was der englische, in London lebende Landlord erhielt. England vernichtete im 18. Jahr— 
hundert zugleich die irische Industrie und den irischen Handel im merkantilistisch— 
egoistischen Interesse des Hauptlandes. So hob weder ein freier wirtschastlicher Auf— 
schwung noch eine gerechte fürstliche Agrarpolitik diese sich stark vermehrenden proletarisierten
	        
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