983) Die deutsche agrarisch-sociale Entwickelung 1400 -1700. 525
Erhöhung der Frondienste und Lasten, e) Untersuchung der Gülten (Schulden) und ihre
Einschränkung auf ein erträgliches Maß, 5) Wiedererstattung der der Gemeinde ent—
fremdeten Wiesen und Acker. — Die radikalen Elemente hatten schwere Blutschuld auf
sich geladen; in wenigen Monaten lagen Tausende von Bauern erschlagen; große Scharen
wurden enthauptet, hart an Geld und Gut gestraft.
Es war der Versuch einer socialen Revolution, aber ein resultatloser. Einige
Forderungen der Bauern waren eigentlich unerfüllbar, so die Wiederherstellung der Dorf⸗
gemeinde, wie sie vor 800 Jahren gewesen, ehe so viel Menschen lebten, ehe die Geld—
und Kreditwirtschaft eingesetzt hatte. Im übrigen hatten die Bauern nur Billiges
gefordert, was mehr oder weniger später territoriale Gesetze und die agrarische Reform
des 19. Jahrhunderts brachte.
Der ganze Westen und Süden Deutschlands blieb ein Land der Klein- und
Parzellenbauern. Wo wie in Bayern der Adel Miene machte, Bauern zu legen, um
große Gutswirtschaften einzurichten, hinderte es die Regierung direkt oder indirekt durch
Erschwerung der Einführung hoher Frondienste und des Gesindezwangsdienstes. In
Bayern war überdies die Hälfte der Bauern der Kirche unterthänig, und die war nicht
mehr mit landwirtschaftlichem Fortschritt wie im Mittelalter beschaͤftigt, wollte nur die
hergebrachte agrarische Verfassung erhalten. Die nicht allzu hohen feudalen Lasten, die
i815—48 noch auf dem sfüd- und westdeutschen Bauernstand ruhten, die Zehnten und
Gulten beseitigte dann die Ablösungsgesetzgebung des 19. Jahrhunderts, wie sie auch
dem meist schon mit erblichem Besitzrecht ausgestatteten Kleinbauern das volle freie ver⸗
erbliche Eigentum brachte. Kam es dabei auch zwischen 1789 und 1850 zu einzelnen
Gärungen und Erhebungen, der ganze neue, überwiegend gesunde Zustand ist durch
vernünftige Gesetze und gute Staatsverwaltung, nicht durch eigentliche Klassenkämpfe
hergestellt.
Auch im Nordwesten GGannover, Braunschweig, Westfalen, Olden—
burg) erzählt uns die Geschichte nichts von solchen. Freilich haben die niedersächsischen
Grundherren ihre unfreien, nicht erblichen Kleinbauern (die sogenannten Laten) vielfach vom
12. —153. Jahrhundert gelegt und deren einzelne Hufen zu 2—4 Hufen fassenden Pacht⸗
gütern zusammengelegt; aber es scheint dies in der Zeit der östlichen Kolonisation und
der Städteblüte ohne zu große Benachteiligung der Betroffenen möglich gewesen zu
sein. Und die freien großen Pachtbauern (Meier genannt) wurden dann im 16. Jahr—⸗
hundert durch die fürstlichen Gewalten im Steuerinteresse gegen Abmeierung und
dastenerhöhung so geschützt, daß sie mehr und mehr unter landesherrlicher Aufsicht
stehende erbliche Besiher mit Anerbenrecht, ihre früheren Grundherren bloße Rentenbezieher
wurden. Der nicht zahlreiche niedersächsische Adel konnte so keine großen Güter erwerben,
die Bauern nicht mit Fronen oder anderen hohen Lasten bedrücken. Der niedersächsisch⸗
westfälische Bauernstand blieb bis heute der kräftigste, hat es auch zu der gesundesten
Arbeitsverfassung für die ihm dienenden Tagelöhner, aum Heuerlingsswstem (8 207
S. 284) gebracht.
Die hannoverisch-vraunschweigischen Lande hatten 1600 - 1866 wohl
eine staͤndisch-aristokratische Verfassung; aber die regierenden Adels- und bürgerlichen
Familien haiten sich doch viel mehr als im Osten in eine Amtsaristokratie umgebildet,
da ihre gutswirtschaftlichen Interefsen unbedeutend waren. Man wird überwiegend von
den mittel-, sud- und westdeutschen größeren weltlichen Territorien,
auch so weit sfie eine ständische Verfassung hatten, sagen können, daß sie mehr eine
Fursten-⸗, Beamten- und Schreiber⸗, als eine ftändisch-feudale Klaffenherrschaft bis 1800
hatten; dieselbe war vielfach kleinlich, patriarchalisch, zu großen Reformen und zu
cühner allgemeiner Politik nicht gemacht. Sie erhielt die socialen Zustände vielfach bis
1800 auf dem Niveau des 16. Jahrhunderts, aber fie milderte die socialen Gegensätze
mehr, als daß sie ihre Verschärfung gestattete.
Anders im Osten, östlich der Elbe, in den später preußischen und öster—
reichischen Fanden, in Mecklenburg, schwedisch Pommern, in Ostholstein
und vollends in den Slavenländern. Da hat sich die Lage des Bauernstandes